16. Mai 2007
- Am 28. März 2007 fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen
Bundestages eine öffentliche
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ZA Michael Krone, Leiter der
Zahnärztlichen Abteilung, war an der Erarbeitung der Stellungnahme seitens
der BZÄK maßgeblich beteiligt. |
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Anhörung zum Gesetzentwurf über die
Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften statt. Die
Zahnärzteschaft war mit vertreten und brachte - schriftlich wie
mündlich - ihre Stellungnahmen ein. Ihr Tenor: Entbürokratisierung
ja, aber mit praktikablen Lösungen.
Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des
Medizinproduktegesetzes sind über drei Jahre vergangen. Inzwischen hatten
sich Probleme im Vollzug einiger Vorschriften ergeben, die Entscheidungen von
Behörden erschwert und Gerichte beschäftigt hatten. Das betraf vor
allem die Regelung zur In-Haus-Erstellung von Medizinprodukten und die
Erstattung arzneimittelähnlicher Medizinprodukte. Des Weiteren sind
Ausnahmeregeln für Zivil- und Katastrophenschutz notwendig geworden. Um
eine sinn- und zweckgemäße Ergänzung des Anwendungsbereichs des
Medizinproduktegesetzes zu erzielen, legte die Bundesregierung einen
entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Durchgängiges Ziel sei es, so betonte
man, eine Entbürokratisierung und Deregulierung zu erreichen.
Obwohl die Bedeutung der geplanten
Maßnahmen für die Praxis von Regierungsvertretern heruntergespielt
wurde, bleibt ein zentraler Kritikpunkt die geplante Ausweitung des
Geltungsbereiches des Medizinproduktegesetzes (MPG). So soll zukünftig das
MPG auch für Produkte gelten, die gar nicht als Medizinprodukte in Verkehr
gebracht wurden. Kriterium soll sein, ob diese Produkte nur mit der
Zweckbestimmung eines Medizinproduktes eingesetzt werden. Sie gelten dann als
Medizinprodukte im Sinne des MPG. Erstaunlich, aber wahr: Sie sind zwar
weiterhin keine Medizinprodukte - aber sie gelten als solche.
Am 28. März 2007 fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen
Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf statt, zu der die
Zahnärzteschaft ursprünglich nicht eingeladen war. Sie wurde aber auf
deren Antrag letztlich doch sichergestellt und Vertreter der
Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
nahmen gemeinsam teil. Die Positionierung der Zahnärzteschaft nahmen
BZÄK und KZBV gemeinsam in Angriff. So erarbeitete die BZÄK eine
schriftliche Stellungnahme durch die zuständige Zahnärztliche
Abteilung unter der Leitung von Michael Krone. Der KZBV-Vorsitzende Dr.
Jürgen Fedderwitz stand bei dem eigentlichen Termin den Fragen der
Abgeordneten Rede und Antwort (siehe Kasten).
Kritisch zu sehen ist nach Auffassung der Zahnärzte vor allem die
Änderung in § 2 Absatz 2, wonach das Medizinproduktegesetz auch
für das Anwenden, Betreiben und Instandhalten von Produkten gilt, die,
ohne als Medizinprodukte in Verkehr gebracht worden zu sein, mit der
Zweckbestimmung eines Medizinprodukts eingesetzt werden. Sie sollen als
Medizinprodukte im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. Darüber hinaus
zeige die Erfahrung, dass derart undifferenzierte Regelungen - man nehme nur
das Beispiel der Validierung - von "merkantilen Trittbrettfahrern"
schamlos ausgenutzt würden.
Aus der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Komplex ist ersichtlich, dass
dieser sich für eine Streichung dieser Bestimmung ausspricht. Die Regelung
würde einen Vollzugsmehraufwand bedeuten. Gleichzeitig sei eine
Verbesserung des Patientenschutzes nicht erkennbar, da Probleme beim Einsatz
von Nicht-Medizinprodukten nur selten und in Einzelfällen beobachtet
würden. Die vorgesehene Regelung laufe den Grundsätzen des
Bürokratieabbaus und der Deregulierung entgegen und sei deshalb
abzulehnen. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wird diesem
Vorschlag nicht zugestimmt, das Schutzbedürfnis von Patienten, Anwendern
und Dritten und die Überwachung des Betreibens und Anwendens habe Vorrang,
hieß es dort.
Ferner wird im Entwurf in § 18 eine Änderung in Abs. 1 vorgesehen.
Dadurch wird den Behörden ein Freibrief bei der Ausstellung von
Bescheinigungen erteilt. Es stehe zu erwarten, so die Zahnärzte, dass es
im Hinblick auf den bestehenden Föderalismus wieder relativ
gegensätzliche Interpretationen seitens der zuständigen Behörden
geben werde. Dies nach Möglichkeit zu verhindern, war und ist das
gemeinsame Ziel von BZÄK und KZBV.
Das parlamentarische Verfahren geht weiter, das neue Gesetz soll zum 30. 6.
2007 in Kraft treten.
pr
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Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der KZBV |
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Fragen
an die Zahnärzte
(Auszug aus dem Protokoll der Anhörung -
Wiedergabe in gekürzter Form)
Jens Spahn,
CDU/CSU:
Wie beurteilen Sie die geplante Ausdehnung des Anwendungsbereiches des MPG auf
sogenannte Nichtmedizinprodukte?
Dr.
Jürgen Fedderwitz:
Das vorgesehene Handling ist so schwer, dass man schon teilweise von grotesken
Entwicklungen reden müsste. Man könnte schon sagen, auch ein feuchter
Waschlappen oder ein Wadenwickel wären in diesem Sinne dann auf einmal auf
einer Problemliste; oder ein Eisbeutel, um im zahnärztlichen Bereich zu
bleiben, oder manche speziell für die Versorgung in Einzelfällen
hergerichteten Desinfektionslösungen würden auf diese Weise in einen
ganz unklaren Bereich kommen. Die Regelungen sind ja beispielsweise auch vom
Bundesrat sehr kritisch unter die Lupe genommen worden. Dem können wir uns
durchaus anschließen. ... Die Antwort der Bundesregierung ist hier
vielleicht ein bisschen sehr deutlich machend. Da steht drin, dass eine
Überwachung des Betreibens und Anwendens dieser Produkte erst durch diese
Erweiterung des Anwendungsbereiches möglich wird. Und wenn ich das Wort
höre, eine Überwachung, dann frage ich mich, ob man hier nicht mit
Kanonen auf vermeintliche Spatzen, auf Spatzen des Patientenschutzes zielt,
denn es sind teilweise Dinge betroffen, die seit Jahren ohne große
Probleme im Einsatz sind.
Daniel Bahr,
FDP:
Sie haben einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man entbürokratisieren
kann, indem Sie eine Änderung in den §§ 12, 26
Medizinproduktegesetz vorschlagen. Können Sie uns das noch einmal konkret
darstellen, was Sie hier geändert wissen wollen und warum Sie glauben,
dass durch eine Änderung, wie Sie sie vorschlagen, die Sicherheit der
Medizinprodukte eben nicht beeinträchtigt wird?
Dr.
Jürgen Fedderwitz:
Wir haben vorgeschlagen, dass diese Verpflichtung entfallen könnte, wenn
durch eine andere Art der Dokumentation eine zweifelsfreie Zuordnung
ermöglicht wird. Das ist beim Beispiel des Zahnersatzes aufgrund der zu
führenden Patientenakten immer zweifelsfrei möglich und man kann hier
auch Sonderanfertigungen eindeutig zuordnen. Die Erstellung von solchen Listen
ist eine völlig unnötige, bürokratische Belastung, und die
Aspekte des Patientenschutzes sprechen nicht gegen die Aufnahme
vernünftigerer Regelungen. Das gleiche gilt auch für den § 26.
Wir haben vorgeschlagen, dass hier die Überwachungstiefe und die
Intensität der Überwachung an den real existierenden Risiken zu
orientieren sei. Auf diese Weise kann das existierende Risiko, das zweifellos
auch im Sinne des Patientenschutzes beachtet werden muss, zielgerichteter
fokussiert werden. Wir haben heute schon die Situation, dass wir in unseren
Praxen den TÜV, die Gewerbeaufsicht haben, wir haben die
Röntgenordnung, wir haben die Druckbehälterverordnung, wir haben die
RKI-Hygienerichtlinien. Wenn man das alles wie ein Flugkapitän vor einem
Flug an einer Checkliste abgleicht, dann kommt man kaum noch zum Bohren.
Dr. Harald
Tepe, Bündnis 90/Die Grünen:
Sehen Sie Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung, wenn bisher nicht als
Medizinprodukt eingestufte Produkte im Rahmen des Gesetzes umgesetzt werden?
Dr.
Jürgen Fedderwitz:
Ein Beispiel aus dem zahnärztlichen Bereich. Wenn der Zahnarzt testet, ob
ein Zahnnerv "noch am Leben ist", nimmt er vielfach ein
Kältespray. Dieses Kältespray kostet ein Vielfaches von dem, das der
Fernsehelektroniker hat, der damit seine Relaisschaltungen kühlt. Der
Inhalt ist derselbe. Der kostet nur einen Bruchteil. Der Alltag der
niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte zeigt auf, dass in dem Moment,
wo es zu einem "quasi" Medizinprodukt oder auch nur zu einem
Vergleichsprodukt hoch stilisiert werden kann, der Preis ins Uferlose geht.
Wenn man daran dann immer gleich eine ärztliche Leistung knüpfen
kann, dann erfreut das vielleicht die Ärzte, aber nicht die GKV.
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zm 97, Nr. 10, 16.05.2007, Seite 20-21
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