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16. Mai 2008

Schuldanerkenntnis im Schadensfall

Das Recht des Versicherers

Auch wenn der Sachverhalt in der Praxis scheinbar klar ist und das schlechte Gewissen noch so sehr drückt, ein Schuldanerkenntnis will immer vorab geprüft sein. Die Beurteilung von der Schuld des Zahnarztes ist nämlich grundsätzlich Aufgabe des Berufshaftpflichtversicherers. Und der reagiert sehr ungehalten, wenn ein Versicherter ein derartiges Eingeständnis bereits abgegeben hat. Versicherer sehen in diesem Verhalten eine Obliegenheitsverletzung, weil die außergerichtliche Regulierung von Schadensfällen Sache der Versicherung ist.
Lässt sich ein Zahnarzt verleiten, ein schriftliches oder ein - vor Zeugen - mündliches Schuldanerkenntnis abzugeben, kann die Berufshaftpflichtversicherung ihre Leistungen verweigern.
Den Schaden muss der Zahnarzt dann selbst tragen.
Noch gravierendere Folgen kann ein Schuldanerkenntnis haben, wenn die KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall involviert ist. Hier kann noch zusätzlich der eigene Versicherer seine Regressansprüche geltend machen.

Dr. Sigrid Olbertz, Zahnärztin, Master of Business Administration
Mittelstr. 11a, 45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

Praxisabgabe und -übernahme

Broschüre neu aufgelegt

Der NAV-Virchow-Bund hat die Broschüre "Die Übergabe der Praxis. Praxisabgabe/Praxisübernahme" jetzt neu aufgelegt, um betroffenen Ärztinnen und Ärzten eine aktuelle Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Denn Ärzte, die die Abgabe ihrer Praxis planen, müssten zahlreiche Entscheidungen von großer juristischer und wirtschaftlicher Tragweite treffen. Der ständige Wechsel der rechtlichen Gegebenheiten - wie zuletzt durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - erschwere diese Aufgabe noch.
Die Broschüre greift die zeitliche Koordination für die Praxisabgabe ebenso auf wie die gezielte Nachfolgersuche und die korrekte Übergabe von Patientenunterlagen. Ferner informiert die 42-seitige Broschüre darüber, welche betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Überlegungen relevant sind, wie der Praxiswert ermittelt werden kann und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von 9 Euro (für NAV-Mitglieder) beziehungsweise 15 Euro (Nicht-Mitglieder) unter folgender Adresse bestellt werden:

NAV-Virchow-Bund
Abteilung Service
Postfach 10 26 61, 50466 Köln
Fon: (02 21) 97 30 05-0

pit/pm

Neue Grenze für Frührentner

Jetzt bis 400 Euro hinzuverdienen

Rentner unter 65 Jahren können mehr als bisher hinzuverdienen: 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich. Die Neuregelung, die Mitte April im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.
Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner jeweils vor dem 65. Geburtstag. Bei Hinzuverdiensten bis 400 Euro fallen keine Abstriche bei ihrer Rente an. Da die Hinzuverdienstgrenze bisher bei 355 Euro lag, hatten Rentner mit einem 400-Euro-Minijob nur Anspruch auf eine Teilrente. Diese Rentenkürzung ist nun vom Tisch.
pit/pm

Deutscher Renten Bund warnt

Betrüger am Telefon

Der Deutsche Rentenversicherung Bund warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern. In letzter Zeit seien mehrfach Rentner von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung telefonisch kontaktiert worden. Die Rentner seien dabei teilweise aufgefordert worden, persönliche Daten und die Bankverbindung am Telefon preiszugeben. Wer die Angaben nur schriftlich machen wolle, müsse mit zusätzlichen Kosten rechnen und die Rente könne dann erst mit einer Verzögerung von einigen Wochen ausgezahlt werden, so die Anrufer.
Der Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich klar, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen handeln. Sie wendet sich grundsätzlich schriftlich an ihre Kunden, wenn personenbezogene Daten zu klären sind.
pit/pm

In acht Sprachen

Rund um die Rente

Wenn Mitarbeiter Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, kann der selbstständige Praxischef ihnen da selten konkret weiterhelfen, besonders wenn er auch Ausländer beschäftigt. Das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung kommt ihm da entgegen: Unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen jetzt auf deutsch und in sieben weiteren Sprachen die wichtigsten Infos rund um die Gesetzliche Rente. Die können User in englisch, französisch, spanisch, italienisch, türkisch, griechisch und polnisch abrufen, ebenso wichtige Formulare mit Hilfetexten.
pit/pm

Betriebsbedingte Kündigung

Freie Unternehmerentscheidung

Wenn ein Arbeitgeber seine Praxis reorganisiert und nach dem neuen Konzept eine bisherige Tätigkeit nicht mehr anfällt, so ist diese Umgestaltung eine freie unternehmerische Entscheidung. Ein Arbeitsgericht überprüft eine solche Maßnahme nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf, ob sie missbräuchlich erfolgte, berichtet der metax-Infodienst.
pit/pm




Korrektur

Bonusprogramme

In Ausgabe 8, Seite 84 war ein Hinweis der Ärzte-Zeitung abgedruckt. Nach diesem sollten Ärzte durchaus eine Bezahlung verlangen, wenn Patienten Nachweise für ihre Teilnahme an einem GKV-Programm benötigen, um ihren Bonus zu erhalten. In diesem Zusammenhang hatten die zm versehentlich das zahnärztliche Bonusheft abgebildet, das die rein zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert, und mit den ärztlichen Bonusprogrammen nicht zu verwechseln ist.
pit


zm 98, Nr. 10, 16.05.2008, Seite 92-93