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Juni 2007 - Seit einigen Jahren
gelten feste Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund-
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und Kieferheilkunde (DGZMK) zur Behandlung von
so genannten Herz-Risikopatienten. Die American Heart Association hat nun
aktuell ihre Empfehlungen, auf die sich die DGZMK-Stellungnahme stützte,
überdacht und geändert. Im Folgenden wird hierüber berichtet.
Die von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(DGZMK) empfohlenen Regeln zur Endokarditisprophylaxe in der Zahnarztpraxis
gehen im Wesentlichen auf eine Leitlinie der American Heart Association (AHA)
aus dem Jahr 1997 zurück. Jetzt hat das selbe Gremium in den USA eine
überarbeitete Empfehlung veröffentlicht.
Grund für diese Aktualisierung waren neue Erkenntnisse aus Wissenschaft
und praktischer Anwendung (Tabelle 1). Die Änderungen gegenüber der
früheren Leitlinie betreffen die Definition des Risikokollektivs, die
Beschreibung der gefährdenden Behandlungsmaßnahmen sowie die Auswahl
und Dosierung geeigneter Antibiotika.
1. Definition des Risikokollektivs
Die Definition des Patientenguts mit erhöhtem Endokarditisrisiko ist enger
und konkreter als bisher: Lediglich Patienten mit Herzklappenersatz,
durchgemachter bakt
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| Tabelle 1 |
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erieller Endokarditis und ausgewählten
angeborenen Herzfehlern werden einbezogen. Als neue Gruppe kommen jetzt
Patienten nach Herztransplantation mit pathologischen
Herzklappenveränderungen ("valvulopathy") hinzu (Tabelle 2).
Grund für die Festlegung gerade dieses Kollektivs ist die auch heute noch
lebensbedrohende Gefährlichkeit einer Endokarditiserkrankung bei diesen
Patienten, die früher als "Hochrisikogruppe" beschrieben wurden.
Eine Risikostratifizierung ist damit überflüssig geworden.
2. Gefährdende Behandlungsmaßnahmen
Möglicherweise eine Endokarditis verursachende zahnärztliche
Behandlungen sind nicht mehr als einzelne Maßnahmen gelistet, sondern mit
dem sinnvollen gemeinsamen Nenner zusammengefasst: Alle intraoralen
Behandlungen, die mit einer Irritation (im englischen Text strenger:
"manipulation") der gingivalen oder periapikalen Gewebe einhergehen
oder die zu einer Perforation der Mundschleimhaut führen (können),
bedürfen bei den unter
1. genannten Patienten einer antibiotischen Endokarditisprophylaxe, weil sie
eine besondere Qualität von Bakteriäme verursachen können. Die
Maßnahmen, die keiner Prophylaxe bedürfen, sind im Sinne von
Ausschlusskriterien gelistet (Tabelle 3).
Damit wird der Entschluss für eine antibiotische Endokarditisprophylaxe
beim einzelnen Patienten und für jede Behandlungssitzung in die
Fachkompetenz und Entscheidungsverantwortung des behandelnden Zahnarztes
übergeben.
3. Auswahl und Dosierung geeigneter Antibiotika
Die in den letzten Jahren in der klinischen
Infektiologie wissenschaftlich erarbeiteten und belegten Grundprinzipien einer
prophylaktischen Antibiotikagabe sind jetzt auch deutlich erkennbar für
die Endokarditisprophylaxe gültig: Grundsätzlich handel
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Tabelle 2 |
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t es sich immer um einmalige Antibiotikagaben
("one shot"), die eine halbe bis eine Stunde vor dem
möglicherweise Bakterien streuenden Eingriff verabreicht werden sollen.
Dosiswiederholungen sind nicht vorgesehen. Es soll nicht jedes denkbar
mögliche Erregerspektrum abgetötet werden, sondern nur die am
wahrscheinlichsten zu erwartenden pathogenen Bakterien an Adhäsion und
Invasion gehindert werden. Für die potentielle orale Bakteriämie
beschränkt sich die antimikrobielle Zielsetzung auf die für die
Endokarditisentstehung relevanten oralen "Viridans-Streptokokken".
Neben der unverändert beibehaltenen vorrangigen Empfehlung für die
perorale Gabe von Amoxicillin werden jetzt weitere Wirkstoffe zur Verwendung in
besonderen Situationen vorgeschlagen (Tabelle 4). Neben Aminopenicillinen
(Ampicillin, Amoxicillin) werden verschiedene Cephalosporine (Cefazolin,
Ceftriaxon, Cefalexin), Makrolide (Azithromycin, Clarithromycin) und das
Lincosamid Clindamycin zur Anwendung vorgeschlagen. Dabei werden in der
abwägenden Diskussion globale Aspekte der Resistenzentwicklung ebenso
einbezogen wie das Bemühen um wirtschaftliche Verordnungsweise und
vertretbare Anwendungsrisiken bei bekannter oder vermuteter Allergie auf
Penicilline und Aminopenicilline. Handelspräparate der vorgeschlagenen
Wirkstoffe in Deutschland sind beispielhaft in Tabelle 5 aufgeführt.
4. Besondere Hinweise
In der Online-Publikation vom 19. April
dieses Jahres werden neben pathophysiologischen Grundlagen, argumentierenden
Erläuterungen und umfassenden Literaturzitaten auch viele praktische
Hinweise gegeben. So wird zum Beispiel klargestellt, dass Patienten unter
Antikoagulation keine intramuskuläre Antibiotikagabe erhalten sollen. Bei
indizierter aber präoperativ unterlassener Antibiotikagabe kann diese in
den ersten zwei
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| Tabelle 3 |
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Stunden nach dem Eingriff nachgeholt werden. Falls
die Patienten bereits vor der zahnärztlichen Behandlung ein Antibiotikum
einnehmen, soll die parenterale Prophylaxe zwei Stunden vor dem Eingriff
zusätzlich erfolgen. Bei Patienten, die allerdings unter einer
Langzeitantibiose, sollte wegen möglicher Streptokokkenresistenz ein
anderer Wirkstoff aus der Reihe der empfohlenen Substanzen zur
Endokarditisprophylaxe gegeben werden. Die hier vorgestellte aktualisierte
Empfehlung zur Endokarditisprophylaxe favorisiert für die Anwendung aus
zahnmedizinischer Indikation weiterhin die orale Gabe von Amoxicillin.
Bei anamnestischer Penicillinallergie kann Cephalexin oder Clindamycin oder
Azithromycin gegeben werden. Bei der Gabe eines Cephalosporins darf allerdings
in der Anamnese keine anaphylaktische Reaktion, kein Angioödem
("Quincke-Ödem") und keine Urtikaria als allergische
Sofortreaktion auf Penicilline oder Aminopenicilline vorgekommen sein. In dem
Punkt der Wirkstoffauswahl ist die bisherige Vorrangstellung der
Clindamycinanwendung bei Penicillinallergie relativiert worden und durch
Einführung weiterer Substanzen eine breitere Entscheidungsgrundlage
für den Zahnarzt entstanden.
Zu dieser hier vorgestellten, von einer von 23 Experten renommierter
amerikanischer Institutionen erarbeiteten und von verschiedenen Fachgruppen
bestätigten Endokarditisprophylaxeempfehlung gibt es kaum begründbare
Kritik. Der Anspruch auf globale Gültigkeit mag vermessen erscheinen,
bedingt aber nur nachgeordnete Argumente für regionale medizinische oder
forensische Gegebenheiten. So ist in Deutschland die intramuskuläre Gabe
von Antibiotika auch wegen der Injektionskomplikationen eher unüblich. Die
Resistenzentwicklung der oralen Streptokokken ist in Deutschland noch kein
Problem - somit die Argumentation für andere Wirkstoffe als
Aminopenicilline hier nicht so gewichtig. Der Meinungsstand in Sachen
Kreuzallergie zwischen Penicillinen und Cephalosporinen ist in Deutschland noch
eher traditionell - somit der Vorbehalt der Verwendung von Cephalosporinen bei
Penicillinallergie noch hoch. Die vorgeschlagenen Wirkstoffe aus der
großen Gruppe der Cephalosporine sind auch eher von amerikanischen
Anwendungserfahrungen geprägt. Hier wird man eventuell eher die
Möglichkeit zum Einsatz der erwähnten Wirkstoffalternativen nutzen
(siehe Tabelle 4). Hier wird man eventuell eher die Möglichkeit zum
Einsatz hier vertrauter Wirkstoffalternativen, wie auch Cefaclor (Orale Gabe,
Cefotiam oder Cefuroxim (intravenöse Gabe), nutzen (siehe Tabelle 4).
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Tabelle 4:
Antibiotisches Prophylaxeregimen für zahnärztliche
Behandlungsmaßnahmen i.m.: intramuskuläre Gabe; i.v.
intravenöse Gabe * alternativ ein anderes Oralcephalosporin der ersten
oder zweiten Generation in equivalenter Erwachsenen- oder Kinderdosis **
Cepalosporine sollen nicht eingesetzt werden, die in der Anamnese eine
anaphylaktische Reaktion, Angioödem oder Urticaria nach Penicillin- oder
Ampicillingabe angeben |
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Tabelle 5: Beispiele
für Handelspräparate der aufgeführten Wirkstoffe in Deutschland
(zufällige Auswahl aus dem IfAp Arzneimittel Index Klinik, Ausgabe Januar
2007, ohne Berücksichtigung des aktuellen Handelspreises) |
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Die neue Leitlinie der AHA ist mit der American Dental Association (ADA) und
diversen anderen Fachgesellschaften abgesprochen und in den USA mit der
Veröffentlichung geltende Grundlage des richtigen zahnärztlichen
Handelns.
In Deutschland besitzt noch die Empfehlung der DGZMK verbindliche
Gültigkeit. Daneben werden leider immer noch veraltete Versionen
früherer Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften auf Herzpässen
und Endokarditisausweisen präsentiert. Es ist zu hoffen, dass die profund
begründete neue Leitlinie der AHA auch hier bald formal eingeführt
wird.
Prof. Dr. Dr. Jörg-Elard Otten
Universitätsklinik für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde
Klinik für Mund-Kiefer-
Gesichtschirurgie
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg i. Br.
Quelle:
Wilson W., Taubert K.A., Gewitz M., Lockhart P.B., Baddour L.M., Levison M.,
Bolger A., Cabell C.H., Takahashi M., Baltimore R.S., Newburger J.W., Strom
B.L., Tani L.Y., Gerber M., Bonow R.O., Pallasch Th., Shulman St.T., Rowley
A.H., Burns J.C., Ferrieri P., Gardner T., Goff D., Durack D.T.
Prevention of Infective Endocarditis. Guidelines from the American Heart
Association, A Guideline from the Amercan Heart Association Rheumatic Fever,
Endocarditis, and Kawasaki Disease Committee, Council on Cardiovascular Disease
in the Young, and the Council on Clinical Cardiology, Council on Cardiovascular
Surgery and Anesthesia, and the Quality of Care and Outcomes Research
Interdisciplinary Working Group
Circulation published online Apr 19 (2007)
DOI: 10.1161/CIRCULATIONAHA.106.183095
zm 97, Nr. 11, 01.06.2007, Seite
34-36
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