Arbeitskreis
Dentalinstrumente (AKDI) Empfehlungen für die Zahnarztpraxis |
||||
1.
Juni 2009 - Die Aufbereitung von Medizinprodukten hat an Bedeutung
gewonnen. In den Regelwerken beruhen die Grundlagen aber allzu oft auf
Empfehlungen für die Sterilgutaufbereitung in Krankenhäusern.
Zahnmedizinische Medizinprodukte unterliegen jedoch berufsbedingt spezifischen
Aufbereitungsabläufen und müssen daher unter anderen
Risikogesichtspunkten bewertet werden. Der bei der BZÄK angesiedelte
Arbeitskreis Dentalinstrumente untersucht die fach- spezifischen Besonderheiten
und erarbeitet darauf basierende Empfehlungen für Zahnarztpraxen.
Das unabhängige Expertengremium hat die Ausbildungsinhalte und gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die Befähigung von zahnmedizinischem Fachpersonal gründlich analysiert. Ihm gehören neben Vertretern der BZÄK und des Deutschen Arbeitskreises Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) mehrere Vertreter der Dentalindustrie an. Vorsitzender des Ausschusses ist PD Dr. Jatzwauk, Hygieniker des Universitätsklinikums Dresden. BZÄK Arbeitskreis Dentalinstrumente Fachliche Befähigung von zahnmedizinischem Fachpersonal mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Aufbereitung von Medizinprodukten Der Arbeitskreis Dentalinstrumente stellt betreffend der fachlichen Qualifikation von Personal zur Aufbereitung von Medizinprodukten fest: 1. Die während der Ausbildung zum/zur Zahnarzthelfer/in und zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte zur Instrumentenaufbereitung bilden die einschlägigen personenbezogenen Anforderungen des Medizinprodukterechts für die Aufbereitung von Medizinprodukten ab. 2. Die vorliegenden Erfahrungen der Hersteller von Dentalinstrumenten sowie der Bundes- und Landeszahnärztekammern zeigen, dass Zahnarzthelfer/innen beziehungsweise Zahnmedizinische Fachangestellte nach dem Abschluss der Ausbildung über ausreichende Grundkenntnisse und Fertigkeiten zur Aufbereitung von Medizinprodukten verfügen. 3. Die kontinuierliche Fortbildung auch auf dem Gebiet der Hygiene und speziell der Instrumentenaufbereitung gehört zur Sorgfaltspflicht und ist Aufgabe jedes Mitarbeiters der Zahnarztpraxis. Sie bedarf daher keiner gesetzlichen Regelung. Der Arbeitskreis Dentalinstrumente kommt deshalb betreffend der fachlichen Qualifikation von Personal zur Aufbereitung von Medizinprodukten zu folgenden Aussagen: Die Ausbildung zur Zahnarzthelferin/ Zahnmedizinischen Fachangestellten befähigt die Betreffenden zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen. Voraussetzungen sind, dass:
Arbeitskreis Dentalinstrumente Berlin, im Januar 2009 zm 99, Nr. 11, 01.06.2009, Seite 48 |
||||