Vertragsarztrechtänderungsgesetz (VÄndG)

Durchwachsene Bilanz

16. Juni 2006 - Versorgungsengpässe vermeiden, das Miteinander von Familie und Beruf verbessern - das sollte das VÄndG den Medizinern bringen. Stattdessen verdrehte die erste Vorlage die Grundsätze
Die Freiberuflichkeit - ein hohes Gut, das nicht per Gesetz durchlöchert werden darf.
der Heilberufler um 180 Grad. Das Gesetz hätte das Vertrauensverhältnis zum Patienten angeschlagen, noch mehr Bürokratie geschaffen und die zahnärztliche Selbstverwaltung entmündigt. Zum Glück hatte die kritische Stellungnahme der Zahnärzte am Ende einen Teilerfolg - das Kabinett räumte etliche Einwände aus. Nichtsdestotrotz bleibt vieles im Argen: Der verabschiedete Entwurf schwächt nach wie vor die Freiberuflichkeit und begünstigt eine Kommerzialisierung in Richtung Praxisketten.


Das gültige Vertragsarztrecht sei ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert und deshalb einfach nicht mehr zeitgemäß, begründete Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Schritt, das alte Gesetz zu reformieren. Was die Ministerin den Medizinern allerdings als Liberalisierung und Flexibilisierung verkaufen wollte, kam dort nicht gut an: Durch die Bank befürchtete man noch mehr Bürokratie, ein geschwächtes Arzt-Patienten-Verhältnis und eine drastische Gefährdung der Freiberuflichkeit.


Offensiver Dialog
Fünf vor zwölf. So wenig Zeit blieb den zahnärztlichen Berufspolitikern, um das Gesetzeswerk zu stoppen. Denn, statt wie vorgesehen nach der Sommerpause, sollte der Entwurf ruck, zuck das Kabinett passieren. KZBV und BZÄK gingen in die Offensive. Und nutzten dabei auch Gelegenheiten wie das Frühjahrsfest, um die Abgeordneten zu überzeugen. Ein Beispiel: Das Gespräch mit Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller, der auf Einladung der KZBV mit den Zahnärzten über das "VÄndG" sprach und sich offen zeigte für Verbesserungen. Die Arbeit zahlte sich aus: Am 26. Mai verabschiedete das Kabinett den Entwurf zum VÄndG - und nahm dabei diverse Vorschläge der Zahnärzte auf.

"Ungeachtet einiger Korrekturen muss man eines sehen: Dieses Gesetz untergräbt massiv die Freiberuflichkeit", betont der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Das BMG mischt sich erheblich in die Belange des zahnärztlichen Berufsstandes ein. Die Tendenz ist weiterhin eindeutig, das freiberufliche ärztliche Berufsbild durch das Sozialrecht zu vereinnahmen. Das in der Landeskompetenz liegende Heilberufsrecht wird durch bundesrechtliche Vorgaben der Sozialversicherung präformiert. Wenn es um die im zahnärztlichen Bereich längst überfällige konsequente Liberalisierung von Bedarfsplanungs- und Zulassungsschranken etc. geht, geschieht nichts. Die Bilanz dieses Gesetzes für die freiberufliche Tätigkeit fällt insgesamt sehr negativ aus." Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, ergänzt: "In dem Zusammenhang muss auch, wie jetzt durchgesetzt, die Steuerung von Abrechnung und Zulassung in unseren Händen bleiben - ansonsten wäre die bedarfsgerechte Versorgung im Sinne der Patienten nicht mehr gesichert und bei der Honorarverteilung das Chaos programmiert."

Ausgesprochen negativ beurteilt der KZBV-Chef, dass das System der Budgetierung nicht komplett gekippt wurde. Vorbehalte hat Fedderwitz auch bei den MVZ: "Das Gesetz leistet einer Kommerzialisierung zu Gunsten von Praxisketten Vorschub. Dieser Tendenz müssen wir entgegensteuern!" Fedderwitz: "Insgesamt ist für uns entscheidend, dass das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient nicht unter den Neuerungen leidet - diese Ansätze haben wir erfolgreich ausgebremst."
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Das ändert sich mit dem VÄndG

Die Koalition wollte im ersten Entwurf
plötzlich auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zulassen, in denen nur eine Fachgruppe tätig ist. Diese Modifikation hätte die ursprüngliche Idee, in den MVZ verschiedene Versorgungsangebote unter einem Dach zu offerieren, geradezu konterkariert. Dank der Kritik der Mediziner hält man nun weiter daran fest, Ärzte fachübergreifend einzustellen. Grund zum Jubeln besteht den Zahnärzten zufolge aber nicht: Weil laut Gesetz auch juristische Personen ein MVZ gründen können, würden die Weichen bewusst in Richtung große Zentren gestellt und freiberufliche Praxen benachteiligt.

überörtliche Berufsgemeinschaften gestatten und billigen, dass Zahnärzte in mehreren Praxen und außerhalb ihres KZV- und Kammerbereichs arbeiten - ohne sich vorher mit den zahnärztlichen Organisationen abzustimmen. Auch das ist jetzt vom Tisch: Will ein Zahnarzt in mehreren Praxen und bezirksübergreifend behandeln, benötigt er vorher die Zustimmung der KZVen. Eine wichtige Abwandlung, denn das zu erwartende Behandlungschaos hätte das Arzt-Patienten-Verhältnis erheblich ramponiert. Zudem können KZBV und KZVen die ihnen übertragenen Kontroll- und Steuerungsaufgaben nur erfüllen, wenn sie über die Tätigkeit ihrer Mitglieder auch Bescheid wissen.

die KZVen verpflichten, das Mahnverfahren für die Praxisgebühr abzuwickeln. Auch dazu kommt es nicht: Es bleibt dabei: Die Kassen mahnen.

die Altersregelung in den unterversorgten Gebieten lockern. Grundsätzlich gut, doch bemängeln die Zahnärzte, dass man die Altersgrenzen nicht generell aufhebt.

Durchgängig positiv ist dagegen, dass
künftig Mediziner angestellt werden und Teilzeit arbeiten können.
der Ost-Abschlag auf die private Gebührenordnung entfällt.
 


zm 96, Nr. 12, 16.06.2006, Seite 16