GEZ
Hin und Her bei Computergebühr |
|||||||||||||||||||
16. Juni 2009 -
Für internetfähige Rechner erhebt die GEZ seit 2007 Gebühren.
Das gilt für private Computer genauso wie für professionell genutzte
PCs - zum Beispiel in Zahnarztpraxen. Viele Freiberufler haben dagegen geklagt.
Die Gerichte entschieden mal gegen die Zahlungspflicht, mal - wie vor Kurzem
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) - dafür.
Richter, die die monatliche Abgabe von 5,76 Euro erlaubten, beriefen sich in ihrer Urteilsbegründung meist auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Demzufolge sind alle Geräte gebührenpflichtig, die "Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen können". Dabei ist egal, ob der Besitzer den jeweiligen Apparat auch tatsächlich zum Radiohören oder Fernsehen nutzt - allein die Möglichkeit zählt. Richter, die gegen die Computergebühr entschieden, hielten es für unwahrscheinlich, dass Rechner in Arztpraxen, Kanzleien oder anderen beruflichen Kontexten zum Rundfunkempfang eingesetzt werden. Ein endgültiges Urteil könnte nur das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällen. Bei der Verhandlung im bayerischen Ansbach wurde laut dem
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) setzt sich schon seit 2006 gegen die Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang ein. Sein Standpunkt: Internetfähige Rechner würden von Freiberuflern ausschließlich als Arbeitsgeräte angeschafft und genutzt; aus diesem Grund sollten sie von der GEZ freigestellt werden. Ursprünglich hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, für Computer die reguläre Fernsehgebühr in Höhe von 17,98 Euro zu erheben. Nach Protesten von Berufsverbänden wurde als Kompromiss die niedrigere Hörfunkgebühr festgelegt. Dabei gilt: Selbstständige, die bereits ein Radio oder einen Fernseher für ihre Arbeitsstätte angemeldet haben, sind von der Gebührenpflicht für den PC befreit. Susanne Theisen Freie Journalistin in Köln SusanneTheisen@gmx.net zm 99, Nr. 12, 16.06.2009, Seite 78 |
|||||||||||||||||||