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1. Juli 2006

Trend zur staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge

Es wird geriestert - nicht immer, aber immer öfter

Im ersten Quartal 2006 entschlossen sich weitere 570 000 Menschen für das Altersvorsorgesparen mit der Riester-Rente, berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Damit sei die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen Riester-Verträge auf 6,2 Millionen gestiegen.
Nachdem im Gesamtjahr 2005 bereits 1,5 Millionen neue Riester-Verträge abgeschlossen wurden und zum Jahresende der Bestand auf 5,6 Millionen Policen gestiegen war, setze sich der Trend zur staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge damit nochmals beschleunigt fort, betont das BMAS.
pit/pm


Tipps zum Testament

Das dicke Erbe

In Deutschland werden bis 2010 noch zwei Billionen Euro vererbt. Das schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge, wie der Verband der PSD Banken berichtet. Damit der letzte Wille korrekt umgesetzt wird, bedarf es eines gültigen Testaments - das im Ernstfall auch gefunden wird! Der Rat der Fachleute: Das so genannte öffentliche Testament. Es wird durch einen Notar verfasst und beurkundet. Die Kosten hängen vom Wert des Erbes ab: Geht es etwa um 50 000 Euro, bekommt der Notar zirka 132 Euro; bei 500 000 Euro werden 807 Euro fällig.
Ehepaare wählen meist das Berliner Testament, das die Ehepartner gemeinschaftlich verfassen und sich darin gegenseitig als Alleinerbe einsetzen. Diese Variante kann steuerliche Nachteile haben: Erbt erst einmal nur ein Ehepartner, zahlt er die eventuelle Erbschaftsteuer alleine - auch aus dem Verkauf einer Praxis. Die Kinder müssen nach dessen Tod das Erbe ab einem bestimmten Betrag wiederum versteuern. Das kann vermeiden, wer testamentarisch verfügt, dass und wie bereits beim Tod eines Ehegatten die Kinder mit bedacht werden.
Das private Testament als einfachste Variante muss handschriftlich verfasst sein und neben Vor- und Nachname auch Ort und Datum enthalten. Damit es in jedem Fall gefunden wird, kann man es statt zu hause gegen Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen; die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Erbes: Für ein Vermögen von 30 000 Euro sind etwa 24 Euro fällig.
ots/pit

Mehr private Schuldner

Pleiten

Die Zahl der privaten Schuldner steigt weiter. Insgesamt meldeten 6 717 Verbraucher Insolvenz an, 43,9 Prozent mehr als im Februar 2005.
Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland gehe dagegen weiter zurück. Im Februar 2006 wurden 2 755 Unternehmensinsolvenzen registriert, sieben Prozent weniger als vor einem Jahr, teilte das Statistische Bundesamt Anfang Mai in Wiesbaden mit. Damit halte der Trend zu weniger Firmenzusammenbrüchen seit mehr als einem Jahr an.
pit/dpa


Allgemeine Klausel zu Aus- oder Fortbildungskosten

Weitgehend unwirksam

Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiges Potential für den Arzt. Aber gute Ausbildung ist häufig teuer, weshalb viele Arbeitgeber gerne Rückzahlungsklauseln vereinbaren. Doch Vorsicht, häufig sind diese Vereinbarungen unwirksam oder nichtig, betonen die Fachleute der Metax intime-Infos.
Fort- und Weiterbildung muss sein, auch für die Mitarbeiter einer Praxis. Neben den Kosten der Freistellung während der Arbeitszeit kommen aber noch die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen hinzu. Um nicht viel Geld in Mitarbeiter zu investieren, die anschließend die Praxis wechseln, werden häufig Rückzahlungsklauseln vereinbart, meist aus vorformulierten Verträgen - Vorsicht Falle!
Vereinbart ein Praxischef zum Beispiel lediglich, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, hat er Pech. Diese Rückzahlungsklausel ist laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. April 2006 zu weitgehend und damit unwirksam!
pit/pm


zm 96, Nr. 13, 01. 07.2006, Seite 78