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1. Juli 2007

Schufa-Studie

Reingelegt

Kreditvermittler sind in ihrer übergroßen Mehrheit unseriös bis illegal. Das ist das Ergebnis einer Schufa-Studie, meldet "Spiegel-online".
Bei Versprechen wie "Darlehen ohne Bonitätsprüfung" oder "Geld ohne Schufa" gingen Bürger, die auf ein Darlehen hoffen, meist leer aus und zahlten noch drauf, belegte die Schufa-Studie: 20 Testpersonen aus ganz Deutschland erbaten bei 49 Geldvermittlern ein Darlehen; doch es gab "bei insgesamt 125 Testanfragen
nur drei Kreditzusagen", zitiert das Online-Magazin Christian Maltry, Schuldnerberater im Landratsamt des Main-Spessart-Kreises.
""Sie nehmen Geld für ein Versprechen", beschreibt der Wirtschaftsjurist Hugo Grote dem Magazin die Philosophie der Branche. "Der Ideenreichtum der Kreditvermittler ist gigantisch", bestätigt Hedwig Risch vom Bundeskriminalamt. Die Kreativität reicht von 2 500 Euro "Vermittlungsgebühren" vorab bis zu teuren Hotlines. Auch ungebetene Hausbesuche fielen in das Repertoire - für nur 200 Euro.
pit/pm

 
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete im Jahr 2004 noch 1 289 Ermittlungsverfahren, 2005 bereits 3 859, 2006 sogar 5 530 - ein Plus von knapp 330 Prozent in zwei Jahren.
Die jährlichen Umsätze betrügerischer Kreditvermittler schätzt die Schufa auf mindestens 150 Millionen Euro.


Onlinebanking

Teurer Dreher

Bei Bankgeschäften am PC haftet der Kunde für Tippfehler und Zahlendreher, berichtet das "Abendblatt.de". Geht das Geld an den falschen Empfänger, sei das Institut, laut einem Urteil des Landgerichts Berlin, von der Verantwortung befreit (Az.: 57S 116/00). Auch der Empfänger müsse nicht haften. Banken seien nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Online-Daten zu überprüfen. "Der Online-Kunde hat nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch gegen die beiden Institute, nur gegenüber dem unberechtigt Bereicherten", erklärt Kerstin Liesem vom Bundesverband deutscher Banken.
Dass diese Rechtslage für Onlinebanking-Kunden unbefriedigend ist, räumte die Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber dem Abendblatt ein. Dem Verbraucher bleibe nichts anderes übrig, als bei der Überweisung und direkt danach alle Daten sorgfältig zu überprüfen. In der Regel könnten die Institute einen Auftrag noch mehrere Stunden später stornieren. Ist das Geld bereits auf einem falschen Konto gelandet, sollte sofort die Empfängerbank kontaktiert werden, damit diese den betreffenden Kontoinhaber um Rücküberweisung bittet; den Betrag eigenständig wieder abbuchen dürfe sie nicht. Überweist der fälschlich Begünstigte nicht, müsse die Bank dessen Namen und Adresse bekannt geben. Dem Geschädigten bleibe oft nur, per Anwalt gegen die ungerechtfertigte Bereicherung vorzugehen.
Anders sei die Lage bei Zahlungen mit herkömmlichen Überweisungsträgern: Dort führe die Empfängerbank einen Kontonummernabgleich durch. Liesem: "Fällt der Tippfehler dabei nicht auf, haften Bank und Kunde gleichermaßen."
pit/pm

Service bei Medizinrechtsfragen

Orientierung für jedermann

Ein kostenloses juristisches Orientierungsgespräch bei medizin- und sozialrechtlichen Fragen bietet das Medizinrechts-Beratungsnetz bundesweit für Patienten wie auch Ärzte an.
Seit dem Start am 1. Juli 2000 wurde das Angebot über 10 000 Mal in Anspruch genommen. Heute beraten rund 200 Vertrauensanwälte Patienten und Ärzte.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erhalten Ratsuchende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 den sogenannten Beratungsschein mit der Adresse des räumlich und fachlich nächstliegenden Vertrauensanwalts.
Eine begleitende Studie zu diesem Netz in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel hat nach Angaben der Anbieter gezeigt, dass mehr als 85 Prozent der Ratsuchenden mit der Leistung der Vertrauensanwälte zufrieden waren: "Mehrheitlich wurden die Informationen und Vorschläge als klar, verständlich und konstruktiv bezeichnet", erläutert die Stiftung Gesundheit, die das Abgebot initiiert hat.
pit/pm

Weitere Infos unter www.medizinrechts-beratungsnetz.de


zm 97, Nr. 13, 01.07.2007, Seite 74