NichtraucherschutzRegeln für den Rauch |
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1. Juli 2008 - Mit dem
1. Juli verschwinden die letzten leeren Flächen auf der Landkarte: Auch in
Nordrhein-Westfalen und Thüringen gelten nun
Nach langen Diskussionen ist der Glimmstängel zum 1. Juli in Lokalen in allen sechzehn Bundesländern grundsätzlich tabu. In fast allen Ländern können die Gastwirte jedoch spezielle Raucherzimmer einrichten. Bis Ende Juli will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für noch mehr Klarheit sorgen. Ein Grundsatzurteil über das umstrittene Rauchverbot steht an: Formell verhandelt das Bundesverfassungsgericht zwar über drei Beschwerden von Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin sowie einer Heilbronner Diskothek gegen die Gesetze in Baden-Württemberg und Berlin. Doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bezeichnete diese als "exemplarisch". Gesundheitsrisiken versus Umsatzeinbußen Während die Anhänger des Verbots häufig auf das Gesundheitsrisiko für Passivraucher verweisen, beklagen die Gegner des Verbots unter anderem das Fehlen von Ausnahmen für kleinere Lokale. Umsatzeinbußen träfen besonders diese, da sie aus Platzgründen keine abgetrennten Räume einrichten könnten. Weiteren Zündstoff in die Debatte brachten zuletzt neue Daten des Statistischen Bundesamts zur Umsatzentwicklung in Bundesländern mit und ohne Rauchverbot: In der getränkegeprägten Gastronomie gingen die Umsätze im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahr in den Ländern mit Verbot um 9,8 Prozent zurück, in den übrigen um 6,8 Prozent. In Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben gab es dagegen keine nennenswerten Unterschiede. "Je länger das Rauchverbot schon greift, desto stabiler sind die Umsätze und desto sicherer sind die Arbeitsplätze", argumentiert Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Sie verweist auf Erfahrungen in anderen Ländern. So seien in Irland, Italien oder Australien anfängliche Verluste inzwischen wieder weitgehend ausgeglichen. Die Deutsche Krebshilfe warnt davor, die Vorschriften für Lokale aufzuweichen. Jedes Jahr stürben 140 000 Menschen in Deutschland an den Folgen des blauen Dunstes. Flächendeckende Verbote in allen öffentlichen Gebäuden und der Gastronomie seien der beste Weg, um vor den Gefahren zu schützen, sagte Krebshilfe-Präsidentin Dagmar Schipanski. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, sprach sich für ein absolutes Rauchverbot in Lokalen aus.
Vorschriften von Bund und Ländern Bundesweit ist Rauchen seit September vergangenen Jahres grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesbehörden und dem Bundestag untersagt. Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren wurde von 16 auf 18 Jahre erhöht. Zudem verschärft das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" den Schutz am Arbeitsplatz. Generell drohen bei Verstößen Bußgelder zwischen fünf und 1 000 Euro. Mit der Förderalismusreform sind Regelungen für Restaurants, Kneipen und Nachtclubs Ländersache, ebenso wie für öffentliche Einrichtungen wie Schulen. Mittlerweile haben ausnahmslos alle Länder Nichtraucherschutzgesetze erlassen:
zm 98, Nr. 13, 01.07.2008, Seite 28-29 |
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