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01. Juli 2009

Praxisgebühr

Auch Beamte müssen zahlen

Auch Beamte müssen die Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt entrichten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Staatsdiener und ihre Angehörigen zur Praxisgebühr heranzuziehen, verstoße nicht gegen Verfassungsrecht. "Insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt", teilte das Gericht mit. Auch für Beamte sei die Bezahlung von zehn Euro pro Quartal zumutbar. Die entschiedenen Klagen hatten sich gegen die Kürzung der Beihilfen für ärztliche Leistungen um den Betrag der Praxisgebühr gerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht revidierte mit dieser Entscheidung zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster. sg/dpa

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Az.: BVerwG 2 C 127.07 und 2 C 11.08

Kurzarbeitergeld

Für Freiberufler nutzbar

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) ist nun auch für Freiberufler wie Zahnärzte ein Instrument zur Abfederung eines wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfalls. Mithilfe des Kurzarbeitergeldes können Praxen in wirtschaftlich schwieriger Lage ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen, statt sie entlassen zu müssen.
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Konjunkturpaket II Ende Februar 2009 wurden jene Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Neu ist etwa, dass Kug bereits bei der Arbeitsstundenreduzierung lediglich eines einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters angezeigt und beantragt werden kann. Neu ist zudem, dass die Arbeitsagentur anteilig oder vollständig die Sozialversicherungsbeiträge des kurzarbeitenden Beschäftigten übernimmt. Die Größe der Praxis spielt beim Antrag auf Kurzarbeit grundsätzlich keine Rolle!
Folgende Checkliste soll bei der Entscheidung helfen, ob der Antrag auf Kug in Frage kommt:
Ihre Praxis ist von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen?
Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis?
Sie haben alles getan, um den Arbeitsausfall zu verhindern?
Der Arbeitsausfall ist voraussichtlich nur vorübergehend?
Alle vier Fragen müssen mit "Ja" beantwortet werden, dann kann der Arbeitsausfall der örtlichen Arbeitsagentur angezeigt und Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Arbeitsagentur prüft und entscheidet jeden angezeigten Antrag einzeln. sg/pm

Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Service-Hotline unter 01805/676712 zum Kug eingerichtet.

Bei konkreten Fragen ist zudem die örtliche Arbeitsagentur unter 01801/664466 Ansprechpartner.

Folgen von Kurzarbeit

Rente wird weniger

Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist darauf hin, dass Kurzarbeit sich sowohl auf das auszuzahlende Gehalt als auch auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Da auch Bezieher von Kurzarbeitergeld rentenversicherungspflichtig sind, werden die Beiträge während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten, also reduzierten Verdienstes gezahlt und paritätisch von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge auf der Basis von 80 Prozent der Gehaltskürzung. Entsprechend sind betroffene Arbeitnehmer in dieser Zeit zwar abgesichert, die niedrigeren Beiträge mindern aber - wenn auch nur geringfügig - die spätere Rentenhöhe. sg/pm
Stiftung Gesundheit

Recall per Post weiterhin erlaubt

Ärzten ist es auch nach Neufassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Vorsorgetermine oder einen "Tag der offenen Tür" hinzuweisen. Dies stellte die "Stiftung Gesundheit" klar.
Es handele sich dabei zwar um Werbung, doch sei die Zustellung von Briefen von der Verschärfung der Rechtslage nicht betroffen, zitiert der Informationsdienst "adp" die Stiftung. Die Kontaktaufnahme per Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken sei dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gestattet.
Die einschränkenden Regelungen gälten nur für Werbemaßnahmen. Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis sei "über alle Kanäle zulässig", schreibt "adp" unter Bezugnahme auf die Stiftung. ck/pm

Globudent und die Folgen

Approbation entzogen

Nach der Verurteilung eines Zahnarztes wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges durch sogenannte "Kick-back"-Zahlungen kann die Approbation widerrufen werden. Dies hat jüngst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Der Kläger, der die Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil anstrebte, hatte in der Vergangenheit Kick-back-Zahlungen angenommen, die er gegenüber Patienten und Kostenträgern nicht angab. Er war deshalb wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 36 Fällen strafgerichtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs blieb erfolglos.
Nachdem also die Approbationen widerrufen worden waren, strengte der Kläger ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) an. Dieses sah die Klage allerdings als unbegründet an und bestätigte die behördliche Ent scheidung, wogegen nunmehr das OVG angerufen wurde.
Dieses Gericht hat nun aber in zweiter Instanz festgestellt, dass es keine Gründe für eine abweichende Sichtweise gibt. sg/adp

OVG Nordrhein-Westfalen
Beschluss vom 02.05.2009
Az.: 13 A 9/09

Krankenkassen schlagen Alarm

Immer mehr psychisch krank

Psychische Erkrankungen schlagen nach einer aktuellen Analyse der AOK bei Krankschreibungen in Deutschland immer stärker zu Buche. 2008 fehlten von 9,7 Millionen AOK-Versicherten rund acht Prozent wegen psychischer Probleme. Damit seien die Fehlzeiten in diesem Bereich seit 1995 um 80 Prozent angestiegen.
Dieser Negativtrend wird von Angaben der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) unterstützt: Nach Kassenangaben hat fast jeder siebte Beschäftigte Angst vor einer Kündigung, jeder neunte sieht sich im Konkurrenzkampf mit seinen Kollegen. Dieser Stress belastet Körper und Seele. Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer leidet nach DAK-Angaben an Symptomen wie Schlafstörungen (53 Prozent), depressiven Verstimmungen (37 Prozent), Nervosität (36 Prozent) und Konzentrationsstörungen (32 Prozent). Die Grenze zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen sei dabei fließend.
Vor allem Männer und ältere Berufstätige versuchten, Stress im Job mit Alkohol zu bewältigen, Frauen griffen eher zu Schlaf- und Beruhigungsmitteln. sg/ÄZ


zm 99, Nr. 13, 01.07.2009, Seite 66-67