1. Juli 2010 - Wollte
die Koalition mit dem "Gesetz zur Änderung
krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" das
Sozialgesetzbuch eigentlich nur geringfügig ändern, lässt nun
schon der sperrige
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Warten auf den Bus: FDP-Chef Guido
Westerwelle, Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler und Kanzlerin Angela
Merkel wollen sichergehen, dass das GKV-Änderungsgesetz im August in Kraft
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Name auf die Fülle der geplanten Inhalte
schließen. Und richtig: Via Omnibusverfahren packt man dort all das
herein, was vor der Sommerpause in Sachen Gesundheitsreform noch geregelt
werden soll.
Zum Beispiel die einjährige Verlängerung der Übergangsregelung,
wonach Patientendaten aus Hausarztverträgen gemäß § 73 b
SGB V an privatärztliche Verrechnungsstellen weitergegeben werden
dürfen. Ebenfalls in dem GKV-Änderungsgesetz verankert: das
Arzneimittelspargesetz von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP),
das die Krankenkassen allein im Jahr 2011 um geschätzte 1,5 Milliarden
Euro entlasten soll - und die Spielregeln bei der Preisbildung neuer
Medikamente radikal verändert.
Neue Pharmapreise
Wichtigste Inhalte: das geplante Preismoratorium, das rückwirkend zum 1.
August 2009 greifen soll, sowie eine Anhebung des Herstellerrabatts zugunsten
der Krankenkassen von sechs auf
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Passagier fährt mit |
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Damit die Regelungen bereits zum 1. August in
Kraft treten können, wurde das Omnibusverfahren gewählt.
Dabei werden mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst. Einem
Entwurf (dem Omnibus) werden also weitere Punkte
(Passagiere) hinzugefügt. Indem man unterschiedliche
Sachverhalte verwebt, kann man Gesetzes-änderungen als Paket durchbringen,
die einzeln durchfallen würden. Der Omnibus gilt deshalb als Instrument,
um Mehrheiten im Parlament zu organisieren. |
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16 Prozent. Jener wird künftig auch für
Medikamente fällig, die die Krankenhäuser bei der ambulanten
Behandlung abgeben. Bereits vertraglich vereinbarte Rabatte können den
erhöhten Abschlag indes mindern oder auch ablösen. Allein dadurch
würden die Belastungen der Industrie auf mehr als 1,2 Milliarden Euro
steigen, monierte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) im
Vorfeld. Lediglich 6,7 Milliarden Euro der GKV-Gesamtausgaben von 171
Milliarden Euro käme den Unternehmen patentgeschützter Medikamente
zugute. Auch der Preisstopp wird gerügt. Er widerspreche dem
"Grundsatz des Vertrauensschutzes", beschwert sich der Verband. Drei
Jahre erhöhter Abschlag - das sei zudem ein
"unverhältnismäßiges Sonderopfer". Umstritten bleibt
auch, wer den Sicherstellungsauftrag für den Notdienst bei
Selektivverträgen übernimmt. Das neue Gesetz sieht vor, dass der
Notdienst dann auf die Kasse übergeht. Laut KBV ein
"Sicherheitsrisiko für den Datenschutz". Sie bot deshalb an,
diesen Job die KVen machen zu lassen. Andernfalls müssten die Kassen die
Verträge mit Privatabrechnern veröffentlichen. Ganz anders der
Deutsche Hausärzteverband: KVen dürften überhaupt keine
Abrechnungen außerhalb des KV- Systems durchführen.
Im Vorfeld hatte übrigens auch der Bundesrat empfohlen, den Notdienst
zwingend bei den KVen zu belassen - ein Vorschlag, der von der Bundesregierung
abgeschmettert wurde. Begründung: Die Selektivpartner könnten
"den Notdienst entweder selbst organisieren oder gegen Aufwendungsersatz
durch die KV sicherstellen lassen". Dadurch werde der Notdienst
gewährleistet, ohne dass eine zusätzliche Bereinigung stattfinden
muss.
Neues zur eGK
Neuigkeiten auch bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Um
ungültige, gestohlene oder verloren gegangene eGKs zu erkennen, werden die
Krankenkassen verpflichtet, entsprechende Onlinedienste anzubieten. Ärzte
und Zahnärzte müssen die Versichertenstammdaten auf der jeweiligen
eGK dann mit den Kasseninformationen abgleichen und aktualisieren - und zwar
immer dann, wenn der Patient im neuen Quartal erstmals in die Praxis kommt oder
von einem anderen Arzt dorthin überwiesen wurde. Diese Prüfung wird
auf der eGK gespeichert und soll Bestandteil der Abrechnung sein. Die
Onlineprüfung ist aber jetzt auch ohne Anbindung an das
Praxisverwaltungssystem (PVS) möglich - hier haben sich KZBV und BZÄK
mit ihrer Forderung nach größtmöglichem Datenschutz
durchgesetzt. Ärzte, die ihr PVS vom Telematiknetz getrennt halten wollen,
müssen nur die Mehrkosten bezahlen - zum Beispiel für ein zweites
Lesegerät.
Das GKV-Änderungsgesetz tritt zum 1. August in Kraft. Die
Onlineprüfung wird aber erst dann umgesetzt, wenn die Verhandlungen
erfolgreich abgeschlossen und die Voraussetzungen gegeben, also die Praxen mit
entsprechenden Geräten ausgestattet sind. Das ist aller Voraussicht nach
erst Mitte kommenden Jahres der Fall. ck
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Was
sonst noch geändert wird |
Das BMG kann künftig ebenfalls die Schiedsstelle
anrufen, sollten sich Ärzte und Kassen im Rahmen der Refinanzierung der
Ausstattungs- und Betriebskosten der eGK nicht auf entsprechende Vereinbarungen
einigen. Damit wolle man zeitliche Verzögerungen vermeiden, hieß es
zur Begründung.
Die
Telematikosten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) soll die gematik tragen.
Änderungen
zur Finanzlage der Kassen
Drittstaatendiplome: EU-Bürger erhalten statt der Berufserlaubnis die
Approbation.
Krankenkassen
dürfen ihre Verwaltungsräte hinsichtlich der ihnen angehörenden
Arbeitgeber und Versichertenvertreter disparitätisch besetzen. |
zm 100, Nr. 13, 01.07.2010, Seite 20-21
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