16. Juli 2006 |
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Mangelnder Datenschutz bei digitalen Kopien Die Festplatte - ein gefundenes FressenDigitale Fotokopierer sind in Arztpraxen eine Sicherheitslücke. Jedes kopierte Dokument wird im Gerät auf der Festplatte gespeichert.Date nschützer raten niedergelassenen
Ärzten zu einer besonderen Sensibilität bei digitalen Fotokopierern.
"Alle personenbezogenen Daten müssen geschützt werden -
besonders die Patientendaten", erinnert Dr. Thilo Weichert,
Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein in der Ärzte-Zeitung.
Rechtlich müsse der Arzt, nicht der Hersteller den Datenschutz
gewährleisten. Ein Gerät hat eine Festplatte, wenn das Dokument
unabhängig von der Zahl der Kopien nur einmal eingelesen wird. Ist so ein
Kopierer in das Praxis-Netzwerk eingebaut, könne sich zum Beispiel ein
Hacker von außen einloggen oder die Fernwartung die Datensicherheit
gefährden. Das lasse sich verhindern, wenn jede Datei sofort nach dem
Kopieren gelöscht werde. Spezielle Programme etwa können diese
Informationen überschreiben. Also nicht bloß den Namen der Datei
"löschen", weil sonst deren Inhalt unversehrt auf der Festplatte
ruht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt in der Ärzte-Zeitung, bei einem Neukauf auch "ein paar Euro für die Sicherheit" auszugeben. Bis dahin gelte es das Risiko abzuschätzen und ein Überschreib-Programm einzusetzen, wenn viele Akteure Zugriff auf das Gerät haben. pit/pm FDP-Anfrage zu Mietnomaden Wohnungsbesitzer im NachteilIn 10 000 Fällen jährlich haben Vermieter das Nachsehen, wenn ihre Mieter beim Auszug offene Rechnungen offen lassen. Das schätzt jedenfalls die Schutzgemeinschaft Haus und Grund, berichtet die Ärzte-Zeitung. Die Bundesregierung sehe keinen Bedarf für neue Gesetze gegen "Mietnomaden".Das geltende Recht biete Vermietern gegenüber zahlungsunwilligen Mietern einen sachgerechten Schutz, antwortete die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Vermieter dürften vor Abschluss eines Mietvertrags eine Gehaltsbescheinigung des Interessenten verlangen oder sich beim Amtsgericht über dessen Zahlungsfähigkeiten erkundigen. Schäden könnten zudem per Kaution aufgefangen werden. pit/pm GEZ kassiert für PCs Internet = TVAb 2007 kassiert die Gebühreneinzugszentrale für Internetfähige Computer. Für niedergelassene Ärzte bedeutet das, dass sie für ihre internetfähigen Praxis-Rechner die Gebühr von 17,03 Euro im Monat aufbringen müssen. Bei mehr als einem Computer greift die sogenannte Zweitgerätegebührenfreiheit: Ist - wie in privaten Haushalten - bereits ein Gerät angemeldet, ist das zweite nicht mehr gebührenpflichtig.Ob Ärzte, die zusammen in Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften arbeiten, mehrmals zur Kasse gebeten werden, klärt die GEZ derzeit noch. Gegen die neue Gebühr für Internet-PC regt sich aber Widerstand. So hat die Vereinigung der Rundfunkzahler eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. pit/ÄZ Weniger Anforderungen an die GmbH Weniger Stammkapital, schneller registriertIn der Bundesrepublik gibt es etwa eine Million GmbHs. Ihre Zahl wird wachsen. Die Gründung einer GmbH wird erleichtert.Für Zahnärzte, die eine GmbH unter den Geschäfts-Partnern haben, hier die entscheidenden Punkte: Das Bundesjustizministerium wolle mit der umfassendsten Reform des GmbH-Rechts seit über 25 Jahren Firmengründungen in Deutschland vereinfachen. Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werde künftig von 25 000 auf 10 000 Euro abgesenkt und die Eintragung ins Handelsregister beschleunigt, hat Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mitgeteilt. Das neue Gesetz soll die typische Mittelstands-Gesellschaftsform der GmbH besser gegen Missbrauch schützen. Der Vizechef der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, warnte, die Neuregelung dürfe jedoch nicht zu einer Abwertung der bestehenden GmbH und damit zu einer "GmbH light" führen. pit/ÄZ/dpa zm 96, Nr. 14, 16.07.2006, Seite 62 |