{short description of image}
16. Juli 2008

Abgeltungssteuer

Verlustverrechnung eingeschränkt

Für risikofreudige Anleger hält die Abgeltungssteuer so manchen Dämpfer bereit. Wer Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesammelt hat, sollte sich mit deren Verrechnung beeilen, falls er die Möglichkeit dazu hat. Stammen sie nicht gerade aus einem sogenannten Steuerstundungsmodell, können sie bis Ende 2008 grundsätzlich mit anderen Einkünften, zum Beispiel Miete, verrechnet werden. Ist eine Verrechnung nicht möglich, so können sie ein Jahr zurück und unbeschränkt vorgetragen werden. Spekulationsverluste, die innerhalb eines Jahres realisiert worden sind, können hingegen nur mit entsprechenden Spekulationsgewinnen verrechnet werden, aber nicht mit Einkünften aus Zinsen und Dividenden. Auch in diesem Fall dürfen die Verluste vor- oder zurückgetragen werden.
Die neuen Regelungen für die Abgeltungssteuer schränken die Rechte der Anleger beim Ausgleich ihrer Verluste stark ein. So fällt der einjährige Verlustrücktrag weg. Außerdem dürfen Verluste, die vor 2009 entstanden sind, noch bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen aller Art verrechnet werden - ausgenommen laufende Erträge wie Zins- und Dividenden-Einnahmen. Spekulationsverluste, die nach dem 1. Januar 2009 entstehen, können nur noch mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden - zum Beispiel Aktien mit Aktien. So fühlen sich gerade die Fans der Anteilsscheine gleich mehrfach ungerecht behandelt. Zum einen wird ihnen der Verlustausgleich erschwert und zum anderen fällt das Halbeinkünfteverfahren weg, wonach Dividenden nur zur Hälfte der Steuer unterliegen. Auf Dividenden und Kursgewinne fallen ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungssteuer an.
zm

Beschluss des Bundestages

Der Ausbildungsbonus kommt

Der Deutsche Bundestag hat jetzt die Einführung eines Ausbildungsbonus für sogenannte Altbewerber beschlossen. Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit Längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von bis zu 6 000 Euro.
Der Ausbildungsbonus ist Teil des Konzepts "Jugend, Ausbildung und Arbeit" der Bundesregierung. Ein Ziel des Konzepts ist die Schaffung von 100 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010.
Aktuell bewerben sich laut dem Bundesministerium für Arbeit mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerber zum wiederholten Mal um einen Ausbildungsplatz; meist leistungsschwächere Schüler, denen der direkte Übergang in eine Berufsausbildung Probleme bereitet.
Zu dem beschlossenen Paket gehört auch das Modell der "Berufseinstiegsbegleitung" an 1 000 allgemeinbildenden Schulen. Hierbei werden Jugendliche, die der besonderen Unterstützung bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und -wahl sowie beim Übergang in die Ausbildung bedürfen, professionell unterstützt .
pit/pm

Check der Stiftung Warentest

Kundenkarten

Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Juniausgabe Bonusprogramme untersucht. Kunden profitierten demnach vor allem dann von einer Kundenkarte, wenn diese bei möglichst vielen Unternehmen genutzt werden könne, betont ein Anbieter. Und ergänzt: Die Rabatte sollten über den von den Verbraucherschützern kritisierten marginalen 0,5 bis drei Prozent liegen. Ein weiterer wichtiger Punkt in den Augen der Verbraucherschützer sei die transparente Information über den (korrekten) Umgang mit Kundendaten.
pit/pm

Das gute Recht der Aktionäre

Online abgestimmt

Justizministerin Brigitte Zypries legte Ende April 2008 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie vor. Der soll Anlegern künftig die Möglichkeit einräumen, ihre Stimmrechte per Internet geltend zu machen - statt an der Hauptversammlung teilzunehmen oder jemanden zu bevollmächtigen. Verbessern soll sich auch die Information der Aktionäre vor und während der Hauptversammlung.
Der Entwurf würde zudem alle börsennotierten Gesellschaften verpflichten, sämtliche für die Stimmabgabe relevanten Unterlagen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, berichtet Capital Investor.
pit/pm


zm 98, Nr. 14, 16.07.2008, Seite 78