1. August
2006 - Angesichts neuer Versorgungsanforderungen im Gesundheitswesen und
der anstehenden Gesundheitsreform positioniert sich
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Der zahnärztliche Beruf steht
vor neuen Herausforderungen. Das macht eine professionspolitische
Standortbestimmung und Weichenstellung nötig. Im Mittelpunkt bleiben der
Zahnarzt und sein Patient. |
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die BZÄK mit einer zukunftsgerichteten
Weichenstellung für die weitere Entwicklung des zahnärztlichen
Berufsstandes. Im Mittelpunkt: Das auf Eigenverantwortung beruhende
vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als berufspolitische Vertretung
aller deutschen Zahnärzte wirkt darauf hin, dass die Freiheit der
Berufsausübung gestützt auf wissenschaftlich qualifizierte Aus-,
Fort- und Weiterbildung gestärkt wird. Die ordnungspolitischen
Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens müssen dabei der
Vertrauensbeziehung und Eigenverantwortung von Zahnarzt und Patient gerecht
werden und wettbewerbsoffen den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.
Die BZÄK hat nachfolgende wesentliche Bereiche bearbeitet, um die
freiberufliche Entwicklung der zahnärztlichen Profession auch in Zukunft
sicherzustellen:
Musterberufsordnung
Der Vorstand der BZÄK hat im Jahre 2005 eine neue Musterberufsordnung
für Zahnärzte beschlossen, um eine zeitgemäße
Weiterentwicklung des zahnärztlichen Berufsstandes als freien Beruf zu
garantieren.
Wesentliche Schwerpunkte sind:
Orte der
Berufsausübung:
Der niedergelassene Zahnarzt erhält auf Grundlage der persönlichen
Leistungserbringung die Möglichkeit, seinen Beruf auch in weiteren Praxen
oder an anderen, nicht näher bezeichneten Orten auszuüben. Soweit
also ein fester Praxissitz vorhanden ist, kann der Zahnarzt mehrere eigene
Praxen unterhalten oder auch als freier Mitarbeiter in fremden Praxen
tätig werden. Weiterhin kann er zum Beispiel mit mobilen
Behandlungseinheiten in Altersheimen oder Gefängnissen seinen Beruf
ausüben.
Gemeinsame
Berufsausübung:
Die Zusammenarbeit des Zahnarztes mit Dritten ist neu geregelt. So ist es dem
Zahnarzt gestattet, zunächst seine Zusammenarbeit mit Kollegen in alle
gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu bringen, die das
Heilberufsgesetz seines Landes erlaubt. Damit stehen dem Zahnarzt
grundsätzlich alle inländischen Personen- und Kapitalgesellschaften
(GbR, Partnerschaft, GmbH und mehr), aber auch ausländische
Gesellschaftsformen zur Verfügung. Seine Grenzen liegen in den
Heilberufsgesetzen.
Werbung:
Dem Zahnarzt ist es nun nach neuer Musterberufsordnung gestattet, mit allen
denkbaren "sachlichen Informationen" über seine
Berufstätigkeit in die Öffentlichkeit zu treten. Das umfasst
insbesondere die medizinische Aufklärung, Information zur
"organisatorischen Inanspruchnahme der Praxis" sowie besondere
Kenntnisse und Fertigkeiten des Zahnarztes. Die Informationen könnten
über alle verfügbaren Medien, aber auch über eigenes
persönliches Auftreten des Zahnarztes verbreitet werden.
Neue AO-Z
Die jetzige Approbationsordnung für Zahnärzte (AO-Z) stammt aus dem
Jahre 1955. Zuletzt wurde sie 1992 novelliert und ist aus Sicht von
Wissenschaft und Standespolitik dringend reformbedürftig. Deshalb haben
unter Federführung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Deutsche
Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die Vereinigung
der
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Das Konzept einer umfassenden
präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde |
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Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (VHZMK) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
einen Entwurf für eine neue AO-Z erarbeitet, der vom Deutschen
Medizinischen Fakultätentag bereits im Grundsatz bewilligt und im Jahr
2005 dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben wurde.
Der neue Entwurf berücksichtigt die Belange der modernen Zahnheilkunde und
lehnt sich an die Grundsätze des reformierten Medizinstudiums an. Damit
wird das Zahnmedizinstudium künftig von Grund auf neu strukturiert. Das
bedeutet eine stärkere Ausrichtung der Lehre auf medizinische Inhalte und
eine damit engere Verzahnung mit der Medizin. Die neue AO-Z trägt der
Tatsache Rechnung, dass die zahnärztliche Tätigkeit von
ärztlichem Handeln geprägt ist, sie berücksichtigt die
verstärkte Hinwendung zum Arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(oral physician) und richtet die Ausbildung interdisziplinär aus.
Inhaltlich erfolgt eine Orientierung hin zu mehr Prävention, einem
zeitgemäßen Fächerkanon und zu fächerübergreifendem
Unterricht.
Im Zentrum der zahnärztlichen Ausbildung steht das Ziel eines praktischen
Zahnarztes, der zur selbstständigen Ausübung der Zahnheilkunde
befähigt ist. Der neue AO-Z-Entwurf deckt sich weitgehend mit den
aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die Zahnmedizin an den deutschen
Universitäten zu stärken. Jetzt gilt es, möglichst bald einen
Konsens auf Bund-Länderseite zu erzielen, um die neue AO-Z umzusetzen.
Neubeschreibung
Da die gültige Approbationsordnung, die universitären Curricula und
die GOZ nicht den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
berücksichtigen, haben BZÄK, KZBV sowie die DGZMK alle Fachbereiche
der Zahnheilkunde unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher
fachübergreifender Parameter neu beschrieben und gehen damit über die
Forderungen des Gesetzgebers im SGB V, § 87, Abs. 2 d hinaus.
Die Neubeschreibung geht davon aus, eine durchgehend
präventionsorientierte, ursachengerechte und zahnsubstanzschonende
Behandlung zu ermöglichen. Die präventionsorientierte Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde reicht dabei weit über die Förderung reiner
primär-prophylaktischer Leistungen hinaus. Sie soll gewährleisten,
alle oralen Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, den Eintritt weiterer
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Mundgesundheitsziele verfolgen
präventive Aspekte - zum Beispiel bei der Altersgruppe der
Kinder. |
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Schäden zu vermeiden sowie für eine
möglichst frühzeitige funktionelle und strukturelle Wiederherstellung
zu sorgen. Im Vordergrund steht dabei die lebensbegleitende Prävention.
Dieser Präventionsansatz hat zum Ziel, langfristig das Risiko für
eine Erkrankung zu reduzieren oder zu beseitigen und die Lebensqualität
durch Erhalt einer oralen Gesundheit in ihrer Wechselwirkung zum
Gesamtorganismus positiv zu beeinflussen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei
der systematischen Befunderhebung und Diagnostik, der Bewertung des
individuellen Erkrankungsrisikos und dem Gespräch des Zahnarztes mit
seinen Patienten zu, mit dem Ziel der Evaluation individueller
Patientenbedürfnisse und einer Verhaltensänderung.
Die Neubeschreibung ist die ideale Grundlage für die Erweiterung des
Systems von wissenschaftlich abgesicherten, befundabhängigen
Festzuschüssen (bisher nur im Zahnersatzbereich) und Kostenerstattung,
denn befundabhängige Festzuschüsse sind sozial orientiert,
zahnmedizinisch umfassend und allen Patienten zugänglich. Sie werden den
zukünftigen Versorgungsanforderungen auch als Steuerungsmittel
vollumfänglich gerecht.
Das durchgängig wissenschaftliche Prinzip des Konzepts der Neubeschreibung
muss aus professionspolitischer Perspektive zwingend Eingang in den
Leistungskatalog einer neu zu gestaltenden GOZ finden. Die wissenschaftliche
Neubeschreibung und die wissenschaftlich abgesicherte befundabhängige
Festzuschuss-Systematik sind die Grundlage für die Zukunft der Zahnmedizin
und fließen in gesundheitspolitische Reformvorstellungen ein.
GOZ
Im Gegensatz zu einem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung mit
ihrem stringenten Wirtschaftlichkeitsgebot muss die GOZ notwendig den Stand der
zahnmedizinischen Entwicklung insgesamt widerspiegeln. Deshalb hat die
BZÄK im April 2006 ein Verzeichnis zahnärztlicher Leistungen, das
sich an der wissenschaftlich begründeten Beschreibung einer
präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientiert,
für eine geplante neue Gebührenordnung für Zahnärzte im
privatzahnärztlichen Bereich vorgelegt und in die Beratungen des BMG
eingebracht. Es ist gemeinsam mit der DGZMK erarbeitet worden und trägt
dem Wandel von der restaurativen hin zur vorbeugenden Zahnmedizin Rechnung.
Obwohl mit der Leitungsspitze des BMG
vereinbart war, das Verzeichnis zahnärztlicher Leistungen zur geplanten
Novellierung der GOZ auf ihre Vereinbarkeit mit dem Leistungskatalog der
Zahnärzteschaft zu prüfen, drangen während der letzten Sitzungen
der GOZ-Arbeitsgruppe die Referenten des BMG und die Vertreter von PKV und
Beihilfe darauf, die Gespräche auf Basis des Bema weiterzuführen.
Daraufhin haben die BZÄK-Vertreter ihre Teilnahme ausgesetzt. Mit Blick
auf das vorliegende "Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform der
Großen Koalition" wird nun ein noch schwerwiegenderer Systembruch
erkennbar, der Marktmechanismen außer Kraft setzt, indem von der Politik
eine Einheitsgebührenordnung für gesetzliche und private
Krankenkassen im ambulanten Bereich postuliert wird. Der zahnärztliche
Berufsstand wird sich vehement dagegen zur Wehr setzen.
Qualitätsförderung
Aus dem Selbstverständnis von Qualität heraus hat sich die
Zahnärzteschaft schon lange mit Qualitätsförderung
auseinandergesetzt. Im Zuge internationaler Entwicklungen und breiter
wissenschaftlicher Diskussionen zu evidenzbasierten Leitlinien,
Qualitätsmanagement oder Benchmarking haben BZÄK, KZBV sowie die
Körperschaften in den Ländern ihre Maßnahmen entwickelt:
Weißbuch, Pilotleitlinien, Gründung der Zahnärztlichen
Zentralstelle Qualitätssicherung, erfolgreiche Etablierung von
Qualitätszirkeln, Qualitätshandbücher für die Praxis und
vieles mehr.
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| Prognosevarianten bei
Zahnärzten für das Zieljahr 2020 |
Um die zukünftige Fortentwicklung in diesem Bereich aktiv zu begleiten,
haben BZÄK und KZBV im Jahr 2004 die Agenda Qualitätsförderung
erarbeitet. Eines der Hauptziele: Durch kontinuierliche interne
Überprüfung soll eine stetige Verbesserung der zahnmedizinischen
Versorgung und damit auch der Mundgesundheit der Bevölkerung erreicht
werden. Für den einzelnen Patienten bedeutet das den Erhalt oraler
Strukturen und eine Steigerung der Lebensqualität. Zahnarzt und Patient
werden zu gleichberechtigten Partnern, die über Behandlung und Therapie
gemeinsam entscheiden.
Voraussetzungsorientierte Qualitätsförderung wird vom Berufsstand
verwirklicht, wo immer sie für Zahnärzte und Patienten von Nutzen
ist. Qualitätsförderung setzt eine angemessene Honorierung der
hochwertigen zahnmedizinischen Dienstleistungen voraus.
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement wird sich zunehmend zu einem internen
zahnärztlichen Benchmarking-Instrument entwickeln. Es ist damit ein ganz
wesentliches Element der Qualitätssicherung. Die
Bundeszahnärztekammer hat gemeinsam mit den Kammern Bremen, Hessen,
Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ein eigenes
Qualitätsmanagementsystem für Zahnarztpraxen entwickelt. Das
Zahnärztliche Praxismanagement-System (Z-PMS) versteht sich als liberales
Modell, das Bestrebungen der Industrie und Politik nach Zertifizierungen und
bürokratischen Reglementierungen (auch der ISO-Zertifizierung)
entgegengesetzt werden kann. Es soll dem Kollegen helfen, seinen Praxisalltag
zu professionalisieren. Darüber hinaus existieren etliche weitere
zahnärztliche Modelle zum Qualitätsmanagement. Allen aber ist eines
gemeinsam: Sie bieten Hilfe für Kollegen in der Praxis. Der Zahnarzt
entscheidet freiwillig und in Eigenregie, welches Modell für seine
Bedürfnisse das passende ist. Jeder Eingriff von außen ist dabei
überflüssig.
Evidence-Based Dentistry
Zahnärztliches Handeln orientiert sich zunehmend an diagnostischen und
therapeutischen Empfehlungen auf Grundlage der nachweisgestützten
Zahnheilkunde basierend auf den methodischen Prinzipien der EbM, damit
wissenschaftliche Erkenntnisse praxisnah umgesetzt werden können.
So hat die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq) im
Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), eine gemeinsame Einrichtung der
BZÄK und der KZBV, in umfangreichen Konsensusprozessen gemeinsam mit den
wissenschaftlichen Fachgesellschaften drei evidenzbasierte Leitlinien zu
"Fissurenversiegelung", "Fluoridierungsmaßnahmen" und
"Operativer Entfernung von Weisheitszähnen" erstellt. Diese
fassen im Sinne eines Handlungskorridors für Zahnärzte und Patienten
den derzeitigen Stand der Wissenschaft zusammen und geben abgesicherte
Empfehlungen, die Raum für individuelle Entscheidungen lassen.
Fortbildung
Die zahnärztliche Fortbildung hat zum Hauptziel, über einen
lebenslangen Wissenserwerb die professionelle Kompetenz der sich Fortbildenden
zu fördern. In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen
Zahnärzte wird festgestellt: "Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich
beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der
zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen." Die gesetzlich
festgeschriebene Fortbildungspflicht wird aufgrund der vorhandenen Regelungen
in den Heilberufsgesetzen und Berufsordnungen vom zahnärztlichen
Berufsstand abgelehnt.
Seit dem 01. Januar 2006 gelten darüber hinaus für den Berufsstand
die von BZÄK, KZBV und DGZMK verabschiedeten Leitsätze zur
zahnärztlichen Fortbildung. Danach ist Fortbildung integrierter
Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit. Wichtige Ziele
zahnärztlicher Fortbildung sind die ständige Festigung,
kontinuierliche Aktualisierung und Fortentwicklung der fachlichen Kompetenz mit dem Ziel der
Verbesserung des zahnärztlichen Handelns. Somit ist Fortbildung ein
wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin. Es ist
Aufgabe der Zahnärztekammern, das Bemühen der Zahnärzte um
Qualitätssicherung durch formale und inhaltliche Fortbildungsempfehlungen,
durch das Angebot von eigenen Fortbildungsveranstaltungen und die Information
über sonst bestehende Angebote zu unterstützen. Die Anpassung und
Fortschreibung der Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur
zahnärztlichen Fortbildung durch den Gemeinsamen Beirat Fortbildung wird
kontinuierlich durchgeführt.
Fortbildungsverhalten
Eine von der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung und dem
Institut der Deutschen Zahnärzte im Jahr 2004 durchgeführte Erhebung
zur Evaluation der Fortbildung von Zahnärzten (EFO-Z) ist die erste
bundesweite Studie zum Fortbildungsverhalten von niedergelassenen
Zahnärzten in Deutschland. Danach werden die Zahnärztekammern von 55
Prozent der Befragten als Träger von im ersten Halbjahr 2004 besuchten
Fortbildungsveranstaltungen genannt, an zweiter Stelle werden von 42 Prozent
der Befragten Dentalindustrie und Dentallabors genannt. Bei den Themenbereichen
der Fortbildung im ersten Halbjahr 2004 rangieren Implantologie und
Parodontologie mit jeweils über 40 Prozent der Nennungen an ersten Stelle.
Die Erhebung zum Fortbildungsverhalten niedergelassener Zahnärzte in
Deutschland zeigt insgesamt eine hohe Inanspruchnahme von Fortbildung, sowohl
in Form des Selbststudiums als auch des Besuches von Veranstaltungen. Nur elf
Prozent der befragten Zahnärzte machen zu ihrer Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen, bezogen auf das erste Halbjahr 2004, entweder
keine Angaben oder gaben an, sich in diesem Zeitraum tatsächlich nicht
fortgebildet zu haben. Die repräsentativen Ergebnisse zeigen, dass
Fortbildung zum einen eine äußere Wirkung zeigt, wie
wirtschaftlichen Erfolg, Patientenbindung oder Steigerung des Praxisimages,
aber dass Fortbildung vor allem betrieben wird, um berufliche Zufriedenheit und
gute Behandlungsqualität zu erreichen und um insgesamt ein guter Zahnarzt
zu sein. Es geht also dem sich fortbildenden Zahnarzt vorrangig um seine
professionelle Identität.
Mundgesundheitsziele
Ein Zweig der Versorgungsforschung, die Definition von Gesundheitszielen,
spielt auch in der Zahnmedizin eine wachsende Rolle. Auf Grundlage des
international empfohlenen Rahmenwerkes der Fédération Dentaire
Internationale (FDI) "Global Goals for Oral Health 2020" wurden von
zahnmedizinischer Wissenschaft und Berufsstand gemeinsam die für
Deutschland relevanten sowohl krankheitsbezogenen als auch
gesundheitsförderlichen Mundgesundheitszielbereiche für das Jahr 2020
definiert. Die BZÄK sieht in der aktuellen Weiterentwicklung der Ziele von
1996 eine lohnende Möglichkeit der gesundheitspolitischen Positionierung.
Es geht dabei auch um die Einforderung gesundheitspolitischer
Rahmenbedingungen. Dabei ist von folgenden Überlegungen auszugehen:
Mundgesundheitsziele bieten eine Plattform für den zahnärztlichen
Berufsstand, um sowohl an der Verbesserung der Mundgesundheit als auch an der
politischen Mitgestaltung des Gesundheitssystems aktiv teilzunehmen.
Mundgesundheitsziele definieren Aufgaben für die Zahnärzteschaft. Sie
bieten die Möglichkeit, die zahnärztliche Tätigkeit sowie die
gesundheits- und versorgungspolitischen Rahmenbedingungen zu evaluieren.
Mundgesundheitsziele verfolgen präventive Aspekte.
Deutschland ist damit das erste Land weltweit, welches die aktuellen
internationalen Zielempfehlungen von FDI/WHO auf nationaler Ebene definiert
hat.
Prognose Zahnarztzahlen
Das Institut der Deutschen Zahnärzte hat im Jahre 2004 eine
Forschungsmonographie zur Projektion der mutmaßlichen
Zahnärzteentwicklung in Deutschland für die nächsten 20 Jahre
vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Basisanalyse zeigen, dass bei
unveränderten Rahmenbedingungen im Jahr 2020 wahrscheinlich mit einem
leichten Anstieg der Zahnärztezahlen und mit einem etwas abnehmendem
Leistungsvolumen zu rechnen ist. Anders als bei den Ärzten, ist also bei
den Zahnärzten in Zukunft nicht von personellen Engpässen auszugehen,
so dass die Gefahr einer Unterversorgung mit hoher Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann. Ausgehend von drei unterschiedlichen
Prognosevarianten für das Jahr 2020, die einen möglichen Korridor der
Zahnärztezahlentwicklung beschreiben, ist bei behandelnd tätigen
Zahnärzten mit Steigerungsraten zwischen sechs und 15 Prozent zu rechnen
(Basisjahr 2004). Dass die Zahnarztzahlen leicht zunehmen, während die
Zahl der Approbationen relativ konstant bleibt, liegt am Altersstruktureffekt:
Es folgen mehr junge Zahnärzte nach als alte Zahnärzte aus dem
Berufsleben ausscheiden; einem konstanten Zufluss steht also ein geringerer
Abgang entgegen.
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| Das Präsidium der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, |
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Dr. Dietmar
Oesterreich und Prof. Dr. Wolfgang Sprekels (Uhrzeigersinn), hat die
professionspolitische Weichenstellung für die Zukunft
erarbeitet. |
Ein weiteres Ergebnis der Prognose-Studie zeigt: Die Feminisierung der
zahnärzlichen Profession schreitet voran, ein Großteil der
Zahnärzteschaft wird künftig von Frauen gestellt werden. Zurzeit
machen sie etwas mehr als 60 Prozent der Studierenden der Zahnmedizin aus. Ab
dem Jahr 2017 ist mit mehr als 50 Prozent Frauenanteil bei den
zahnärztlichen Berufsausübenden zu rechnen (2005: 35 Prozent
Frauenanteil).
Andere Gesundheitsberufe
Schon heute eröffnet das Zahnheilkundegesetz die Möglichkeit, dass
approbierte Zahnärzte bestimmte Tätigkeiten an dafür durch
Aufstiegsfortbildung qualifiziertes Personal, wie Zahnmedizinische
Fachassistentin (ZMF), Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) oder Dental
Hygienikerin (DH) delegieren können (ZHG §1 Abs. 5 und 6). Die hohe
Zahl an fortgebildetem zahnärztlichen Assistenzpersonal in Deutschland
belegt, dass diese Möglichkeit in den Praxen genutzt und auch
zukünftig genutzt werden wird. Die Zahnärztekammern als
zuständige Stellen für die Fortbildung passen regelmäßig
die Fortbildungsordnungen an die fachlich-wissenschaftlichen Entwicklungen an.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Schnittstellen, an denen
Zahnärzte mit anderen Gesundheitsberufen kooperieren. Diese Kooperationen
sollen intensiviert und ausgebaut werden.
Bedeutung der Medizin
Die Bedeutung der Medizin innerhalb der Zahnmedizin wird in Zukunft für
das zahnärztliche Fachgebiet zunehmen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus
Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass die Mundgesundheit in enger
Wechselwirkung mit der Gesundheit des gesamten Körpers steht. Erkrankungen
des Mundes können einen negativen Einfluss auf die Allgemeingesundheit
haben. Auch wird der Zahnarzt zukünftig zunehmend ältere,
multimorbide und chronisch kranke Patienten in seiner Praxis behandeln.
Der zahnmedizinischen Diagnostik kommt im Sinne des Screenings von wichtigen
medizinischen Erkrankungen perspektivisch eine wachsende Bedeutung zu. Dieses
Präventionspotential der Zahnmedizin gilt es zukünftig stärker
zu nutzen. Über die Mundgesundheit hinaus wird sich das Spektrum der
zahnmedizinischen Diagnostik und Prävention erweitern.
Die Früherkennung von Mundschleimhauterkrankungen und von Begleit-, Leit-
oder Frühsymptomen, die auf eine Allgemeinerkrankung hinweisen sowie die
Aufklärung zu Nikotin- und Alkoholkonsum und zum Komplex der
ernährungsmitbedingten Erkrankungen, werden stärker als bisher in die
zahnärztliche Verantwortung rücken.
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Medizinische Aspekte haben in der
Zahnmedizin einen wachsenden Anteil. Das zeigt sich zum Beispiel bei der
Behandlung von multimorbiden älteren Patienten. |
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Der Zahnarzt wird immer mehr als "Arzt
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" gefordert sein. Die
interdisziplinäre Kooperation mit Ärzten und anderen
Gesundheitsberufen wird sich intensivieren und die Zahnmedizin wird ein
integrativer Bestandteil des medizinischen Fächerkanons sein.
Freiberuflichkeit
Die Behandlung von Patienten durch freiberufliche Zahnärzte in fachlicher
und wirtschaftlicher Unabhängigkeit und im individuellen
Vertrauensverhältnis zum Patienten ist nach wie vor die beste Gewähr
für eine hochqualifizierte Zahnheilkunde und für die Wahrung der
Patientenrechte. Die bundesrechtliche Sozialgesetzgebung darf nicht geltendes
Heilberufsrecht verformen.
Folgende Rahmenbedingungen sind für die Ausübung einer
unabhängigen, fachlich hochstehenden Zahnheilkunde notwendig:
Beendigung der
Budgetierung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung,
Umsetzung einer
neuen GOZ, basierend auf dem von der BZÄK vorgelegten "Verzeichnis
der zahnärztlichen Leistungen - auf der Grundlage der wissenschaftlichen
Neubeschreibung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde",
sektorale
Kostenerstattung im Bereich der ambulanten zahnärztlichen Versorgung
anstelle des Sachleistungsprinzips,
Verzicht auf
eine Bedarfszulassung,
generelle
Aufhebung der Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für die Zulassung zur
vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung.
Zahnarzt als Generalist
Der Zahnarzt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der
Mundgesundheit, der selbstverständlich in Sonderfällen den Patienten
an einen spezialisierten Kollegen verweist. Das Zukunftsbild der
zahnärztlichen Profession wird vielfältiger sein, dem Patienten mehr
Wahlmöglichkeiten zugestehen, variable Praxisformen haben, aber auf einer
gemeinsamen Grundlage, nämlich dem niedergelassenen praktischen Zahnarzt
als Generalisten mit ein bis zwei Tätigkeitsschwerpunkten.
BZÄK
zm 96, Nr. 15, 01.08.2006, Seite
16-20
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