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| 1. August
2007 Pflegebedürftige dürfen Pfleger frei wählen Das Recht auf freie Wahl steht fest Pflegebedürftige haben ein Recht auf die freie Wahl ihres
Pflegers. Daher dürfen Krankenkassen das Pflegegeld nicht verweigern, wenn
Patienten mit der Arbeit des Pflegers unzufrieden sind, entschied das Hessische
Landessozialgericht in Darmstadt.Nach Überzeugung der Richter ist die vom Gesetz geforderte Sicherstellung der Pflege "in geeigneter Weise" schwer zu konkretisieren. Daher könnten "vereinzelt auftretende Pflegemängel nicht automatisch zur Ablehnung selbst organisierter Pflegehilfe" durch die Kasse führen, heißt es in dem Urteil. Die Richter verurteilten die Kasse des Klägers zur Zahlung von Pflegegeld, berichtet die Ärzte-Zeitung. Gemäß dem Grundsatz der Selbstbestimmung bleibe es in den Augen der Richter dem Pflegebedürftigen überlassen, seine Pflege zu organisieren und eine Pflegeperson zu wählen, der er vertraut. pit/pm Hessisches LSG Urteil Juni 2007 Az.: L 8 P 10/05 Mehr Rechte für Telefonauskünfte Der Name zur NummerDer Bundesgerichtshof (BGH) hat Telefonauskunftsdiensten die Herausgabe von Teilnehmerdaten erleichtert.Wenn Kunden mithilfe einer Telefonnummer Name und Anschrift einer Person ermitteln wollen, darf die Auskunft die Angaben herausgeben. Vorausgesetzt, der betroffene Teilnehmer hat dieser Invers-Suche (Suche nach Namen und Adresse mittels der Nummer) vorher nicht widersprochen. pit/dpa BGH, Urteil Az.: III ZR 316/06 Falsche Ehefrau in der Police Bei Exitus die Ex bedachtEheleute sollten nach der Scheidung daran denken, die bezugsberechtigte Person in der Lebensversicherung zu ändern. Vergessen sie's, wird der oder die Ex bedacht. Auch, wenn die Ehe schon lange geschieden ist.Wer im Vertrag zur Lebensversicherung als Begünstigter eingetragen ist, erhält im Todesfalle die Versicherungssumme. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. In der Entscheidung machte das Gericht klar, dass die frühere Bezugsberechtigung des Ehegatten wegen der Scheidung keineswegs automatisch entfalle. Geklagt hatte die neue Ehefrau - genauer die Witwe - des Versicherten. Sie wollte verhindern, dass die Lebensversicherungssumme an dessen Ex-Gattin ausgezahlt wird. Die aber hatte der Mann bei Abschluss der Versicherung als bezugsberechtigte Person angegeben. Und nach der Scheidung vergessen, in dem Vertrag seine nunmehr zweite Ehefrau als neue Anspruchsberechtigte zu benennen. pit/ÄZ Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: IV ZR 150/05 ÄZ 27.6.2007 Führerschein innerhalb der EU Fahrerlaubnis gilt nicht bei MissbrauchWer in Deutschland aufgrund medizinisch-psychologischer Gutachten keinen Führerschein mehr erwerben darf, kann sich auch nicht mit einer Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland ans Steuer setzen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil entschieden, berichtet die Ärzte-Zeitung.Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war dem Kläger seit 1994 mehrmals der Führerschein entzogen und seine Fahreignung von mehreren Gutachtern verneint worden. Daraufhin hatte er Anfang 2006 in Tschechien eine Fahrerlaubnis erworben. Vergeblich. Das Oberverwaltungsgericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass die von den EU-Mitgliedstaaten erteilten Führerscheine innerhalb der Europäischen Union zwar grundsätzlich gegenseitig anerkannt würden. Auf diese Freizügigkeit könne man sich jedoch im Fall eines Missbrauchs nicht berufen. pit/pm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil Az.: 10 B 10291/07.OVG zm 97, Nr. 15, 01.08.2007, S. 80 |
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