1. August 2008 |
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EU-Richtlinie zur Patientenmobilität Ein Vorschlag mit Tücken |
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1. August
2008 - Monatelang hatte die Europäische Kommission an einem
Richtlinienvorschlag gefeilt, der die Rechte der Patienten bei Behandlungen im
EU-Ausland stärken soll. Am 2. Juli konnte die EU-Gesundheitskommissarin
Androulla Vassiliou ihr Werk endlich der Öffentlichkeit vorstellen. Was
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Mit dem Regelwerk will die Kommission Patienten den Weg zu (zahn)medizinischen Behandlungen sowie zum Erwerb von Heil- und Hilfsmitteln und rezeptpflichtigen Medikamenten im EU-Ausland erleichtern. Nach den Plänen der Behörde wären die Krankenkassen in den 27 Mitgliedstaaten der EU künftig dazu verpflichtet, die Kosten für entsprechende Auslandsleistungen in Höhe der Erstattungssätze für eine vergleichbare Versorgung im Rahmen des heimischen Sozialversicherungssystems zu erstatten. Eine etwaige Differenz müsste der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Procedere soll sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen gelten. Länder wie Schweden, Dänemark oder Großbritannien, die aufgrund von langen Wartelisten einen Run ihrer Bürger auf ausländische Krankenhäuser und somit unkalkulierbare Kosten für ihr Gesundheitssystem fürchten müssen, soll es gleichwohl möglich sein, Vorabgenehmigungen zu verlangen. Die Kommission will sich vorbehalten, die Ausnahmeregelungen zu prüfen. Sollte ein Mitgliedstaat Vorabgenehmigungen einführen,
Die Kosten für Auslandsleistungen schätzt die Kommission EU-weit derzeit auf etwa zehn Milliarden Euro. Das entspricht einem Prozent des Gesamtbudgets der Sozialversicherungen. Die Ausnahmeregelung dürfte, wie erste Reaktionen von Europaabgeordneten und Interessenvertretern auf den Kommissionsvorschlag zeigen, dennoch für Diskussionen im Gesetzgebungsprozess sorgen. Sie ist zudem nicht die einzige Schwachstelle im Richtlinienentwurf. Da Kassenpatienten auch für teure Auslandsbehandlungen in Vorleistung treten müssten, könnte die gewünschte Öffnung der Gesundheitsmärkte an der fehlenden Liquidität der Versicherten scheitern. Dieses Problem ließe sich nur eindämmen, wenn die Mitgliedstaaten ein Kostenübernahmesystem für Auslandsleistungen einführen. Daran allerdings werden voraussichtlich nur wenige Länder ein Interesse haben. Sozialdemokratische Abgeordnete und Vertreter der Fraktion der Linken kündigten daher bereits an, den absehbaren Trend zur Zwei-Klassen-Medizin nicht zu unterstützen. Warnung vor reinem Preiswettbewerb Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) fordert zudem, dass die Richtlinie unter keinen
Hierzu aber könnte eine Forderung der Kommission beitragen, die vorsieht, dass die EU-Staaten Patienten über grenzüberschreitende Versorgungsangebote, die Qualität und Preise der Leistungen sowie die Haftungsansprüche bei etwaigen Behandlungsfehlern informieren müssen. Diese Aufgabe sollen nach den Vorstellungen der Brüsseler Behörde nationale Kontaktstellen übernehmen. Fachleute prophezeien einen hohen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Sie verweisen auf Erfahrungen mit der Einrichtung nationaler Kontaktstellen auf der Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie. Die Kommission weist die Befürchtungen zurück. Sie beziffert die Kosten, die den 27 EU-Ländern durch die Richtlinie entstehen würden, auf insgesamt etwa 30 Millionen Euro jährlich. Diese seien verglichen mit den Vorteilen des grenzüberschreitenden Wettbewerbs im Gesundheitswesen "Peanuts", so ein Kommissionsbeamter. Einsparungen in den EU-Gesundheitssystemen und Effizienzsteigerungen will die Kommission vor allem mit gemeinsamen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie einer Förderung von grenzüberschreitenden E-Health-Anwendungen erzielen. Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung verspricht sich die Behörde außerdem von Kooperationen im Bereich hoch spezialisierter Leistungen. Hiervon sollen vor allem Patienten mit seltenen und schwer zu behandelnden Erkrankungen profitieren. Petra Spielberg Rue Belliard 197/b4 B-1040 Brüssel zm 98, Nr. 15, 01.08.2008, Seite 76-77 |
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