1. August
2008 - Ein Wechsel des Kreditinstitutes ist möglich. Manchmal der
einzige Weg, um ein finanzielles Minus zu vermeide
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n. Doch vor diesem entscheidenden Schritt sind
viele andere möglich.
Der Anruf erfolgt für Wilhelm M. zum exakt richtigen Zeitpunkt: Nach
seinen kürzlich gescheiterten Kreditverhandlungen mit seiner
langjährigen Hausbank (es konnte keine Einigung über Zinssatz und
Kreditlaufzeit erzielt werden), freut der Zahnarzt sich über das
"große Interesse", so formuliert es sein Gesprächspartner
einer privaten Bank, an einer Geschäftsverbindung.
Zu dem Zeitpunkt arbeitet Zahnarzt M. zwar bereits seit vielen Jahren mit der
örtlichen Volksbank zusammen, eine Verlagerung eines Großteils
seiner Aktivitäten schließt er aufgrund der aktuellen Entwicklung
der Geschäftsbeziehung aber nun nicht mehr aus. Zwar besteht nach der
Aussage des Kundenberaters der Volksbank an seiner Kreditwürdigkeit nach
wie vor kein Zweifel. Dennoch gibt es die erwähnten Probleme mit den
vertraglichen Details, die aus Sicht von M. viel zu pauschal mit angeblichen
"Anforderungen an die bankinternen Kreditvergaberichtlinien"
begründet werden.
Skepsis angesagt
Entsprechend verlockend klingt das Angebot bei diesem Telefonat mit der
Privatbank. Deren Mitarbeiter stellt heraus, dass ihm die Praxis von M., so
formuliert er wörtlich, "wärmstens ans Herz gelegt wurde".
Von wem, das verrät er nicht; vage Äußerungen sind seine
Spielwiese. So stellt er seinen Arbeitgeber als "kompetenten
Gesprächspartner in sämtlichen Bankgeschäften" ebenso vor
wie als "Problemlöser in Finanzangelegenheiten der
Medizinbranche". Weiterführende Einzelheiten würde er gern in
einem persönlichen Gespräch mit M. bereden.
M. ist bei diesem Telefonat skeptisch geworden. Daran ändert auch der
derzeitige Ärger mit seiner Hausbank nichts. Daher stellt er nach
sorgfältigen Überlegungen folgende Punkte zusammen, auf die er
während des Gesprächs, das auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin
im Bankgebäude stattfinden wird, eingehen will:
Zunächst
einmal interessiert ihn die Beantwortung der Frage nach der Quelle, die der
Empfehlung seiner Praxis zugrunde liegt. Wichtig ist für den Kunden, hier
zu erfahren, ob es sich um eine örtliche Empfehlung handelt, auf die er
gegebenenfalls Einfluss hat nehmen können oder ob es sich beispielsweise
um das Abarbeiten einer von der Bank selbst aus öffentlichen Quellen
zusammengestellten Liste von Arztpraxen handelt, die in der Region tätig
sind und die als interessant für eine mögliche
Geschäftsverbindung gelten.
Darüber
hinaus ist M. neugierig auf die konkreten Angebote dieser Bank, die sich
naturgemäß auf die Besonderheiten seiner Branche beziehen sollten.
Ebenso wichtig
sind für ihn die Entscheidungswege der Bank. Von seiner Hausbank ist er
hier bei konkreten Ansprechpartnern grundsätzlich kurze Zeiträume
gewohnt.
Ein sehr
wichtiges Kriterium innerhalb einer konstruktiven Zusammenarbeit ist für
M. die Transparenz vor allem bei Kreditentscheidungen. Das gilt
grundsätzlich sowohl für Details des eigenen Ratings oder Scorings,
also der Kreditbeurteilung, als auch für das Nachvollziehen von
Veränderungen bestimmter Faktoren wie Zinssätze oder Gebühren.
Ebenso für die Bereitstellung von Kreditsicherheiten, deren bankinterne
Bewertung der Kunde kennen sollte.
Auf der anderen Seite ist M., das entspricht auch der bisherigen Übung mit
seiner Hausbank, seinerseits selbstverständlich ebenfalls zu umfangreicher
Transparenz bei Zahlen zu seiner wirtschaftlichen Lage bereit.
Schritt für Schritt
Alles in allem sieht sich M. vor diesem Hintergrund für das Gespräch
gut vorbereitet. Sollte sein Gesprächspartner nach Einzelheiten zu seiner
wirtschaftlichen Lage fragen, will er sich zunächst weitgehend
zurückhalten.
Sollte es später tatsächlich zu einer Kontoverbindung kommen, wird
sich ohnehin zeigen, ob die gegenseitigen Ansprüche von Bank und Kunde
gerechtfertigt sind, ob Zugeständnisse erforderlich sein werden. Oder ob
sie, auch das ist natürlich möglich, wider Erwarten doch nicht
zueinander passen. M. lehnt daher den vollständigen Bankwechsel in einem
Schritt ab. Wenn alles zueinander passt, wird er vielmehr schrittweise seine
geschäftlichen Aktivitäten zunächst verlagern, damit beide
Geschäftspartner sich erst einmal kennenlernen können.
Kriterienkatalog
Weitsichtige Unternehmer beachten diese Kriterien vor einem Bankwechsel:
Die Erfahrung
zeigt, dass vor einem beabsichtigten Bankwechsel nochmals ein
zielführendes Gespräch mit der bisherigen Bank geführt werden
sollte. Gegebenenfalls sollte an diesem Gespräch neben dem jeweiligen
Ansprechpartner des Zahnarztes auch der zuständige Abteilungsleiter
teilnehmen. Vielfach lassen sich in einer solchen Gruppe Missverständnisse
doch noch rechtzeitig ausräumen.
Zur
Vorbereitung auf dieses Gespräch sollten die kritischen Punkte vom
Zahnarzt, falls erforderlich mithilfe seines Steuerberaters, sorgfältig
analysiert und aufbereitet werden. Somit können verbale
Allgemeinplätze auf beiden Seiten vermieden werden.
Wenn die
Entscheidung gefallen ist, ein weiteres Kreditinstitut als
Geschäftspartner zu gewinnen, sollte rechtzeitig recherchiert werden,
welche Bankengruppe sich für die konkreten Belange der Praxis am Besten
eignet. Wird zum Beispiel auf eine Präsenz vor Ort Wert gelegt, kann sich
eine Volksbank oder Sparkasse dazu eher eignen als eine private Großbank.
Auf der anderen Seite bieten private Großbanken wegen ihrer oft nahezu
weltweiten Präsenz mögliche Vorteile bei Auslandsaktivitäten,
die für Zahnarztpraxen innerhalb der zunehmenden Globalisierung an
Bedeutung gewinnen dürften.
Diese Punkte können dem Zahnarzt als Orientierungshilfen dienen.
Michael Vetter
vetter-finanz@t-online.de
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Den Aufwand klein gehalten
So können Unternehmer ihren Aufwand bei einem
Bankwechsel minimieren:
Hat sich der Unternehmer nach sorgfältiger Prüfung zu einem
Bankwechsel entschieden, kann er mit einer Vollmacht zu Gunsten der
übernehmenden Bank seinen damit verbundenen eigenen Bearbeitungsaufwand
weitgehend gering halten. Durch die Vollmacht wird das neue Kreditinstitut
ermächtigt, im Namen des Unternehmers die Übertragung von Konten und
Wertpapierdepots zu veranlassen. Gleichzeitig erhält die abgebende Bank
gegebenenfalls noch vorhandene Bank- und Kreditkarten ihres bisherigen Kunden
und fertigt eine Schlussabrechnung an, in der Kredit- und Guthabenzinsen sowie
weitere Gebühren enthalten sind.
Die Ablösung bestehender Kreditlinien und Darlehen erfolgt darüber
hinaus Zug um Zug. Die bisherige Bank überträgt sämtliche ihrer
seinerzeit zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten an das
übernehmende Kreditinstitut und erhält im Gegenzug den Betrag zum
Ausgleich der Kreditkonten einschließlich des Überziehungskredits
auf dem bisherigen Geschäftskonto des Betriebsinhabers.
Vor diesem Hintergrund ist es daher wichtig, vor einem beabsichtigten
vollständigen Bankwechsel rechtzeitig zu klären, dass der neue
Kreditgeber auch tatsächlich sämtliche Kredite übernimmt. Hierzu
sollte er verbindliche Kreditzusagen vorlegen.
Auch bei den täglichen Geldgeschäften besteht Handlungsbedarf wie
etwa bei der Benachrichtigung der Kunden des Unternehmers über die neue
Bankverbindung. Es ist durchaus möglich, die Neubank auch hierzu um Hilfe
zu bitten und möglicherweise von ihr vorgefertigte Schreiben mit Angabe
der neuen Bankverbindung an die bisherigen Kunden zu versenden. Ob dies - vor
allem bei langjährigen - Geschäftsverbindungen des Unternehmers zu
seinen Kunden sinnvoll und angemessen ist, sollte er individuell beurteilen;
möglicherweise eignet sich dazu trotz des Aufwandes weit besser ein
persönliches Schreiben oder, bei bestimmten Kunden, eine telefonische
Information. Mv |
zm 98, Nr. 15, 01.08.2008, Seite 70-71
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