16. August 2007 |
|||||||||||||||||||||||||
|
BGH-Urteil bestätigt Ansprüche der Verbraucher Den Werbern an den KragenIm Juli wurde es amtlich: Verbraucher können gegen Werbe-SMS klagen. Sie können künftig selbst vor Gericht ein Verbot unerwünschter Werbe-SMS durchsetzen.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat privaten Handynutzern am 19. Juli 2007 erstmals einen
Hintergrund des Prozesses war eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002, mit der die Klagerechte der Verbraucher verbessert werden sollten. Die Fassung des Paragrafen 13a im "Unterlassungsklage- Gesetz" fiel jedoch zweideutig aus: Privatpersonen sollten nur dann eine Auskunft einklagen können, wenn keine entsprechenden Ansprüche von Verbänden existierten - womit die Vorschrift praktisch leer lief, weil die Verbraucherverbände generell solche Informationsrechte haben. Der BGH legte die Vorschrift nun im Sinne des Verbraucherschutzes aus: Handybesitzer können die Herausgabe der Daten der SMS-Absender selbst verlangen, solange nicht ein Verbraucherverband die Rechte der Handynutzer gerichtlich bereits eingeklagt hat. Jetzt können Verbraucher sich den Namen und die Adresse hinter der Telefonnummer besorgen, von der aus die SMS versandt wurde. Dies ist Voraussetzung, um gerichtlich bei den jeweiligen Unternehmen ein Verbot weiterer Werbe-Kurzmitteilungen einzuklagen. Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Gerichtsweg an die Daten kommen, berichtete die Wirtschaftszeitung "Das Handelsblatt". pit/pm BGH, Az: I ZR 191/04 vom 19. Juli 2007 Vorgeblicher
Verbraucherschutz Achtung bei AnrufVor unerwünschten Anrufen einer "Verbraucherschutzhilfe" aus dem Raum Hamburg warnen die Verbraucherzentralen im Bundesgebiet. Die angeblichen Verbraucherschützer versuchten, an Kontonummer und Geld von arglosen Menschen zu gelangen, erläuterte zum Beispiel Lore Hermann-Karch, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale in Mainz, der Allgemeinen Zeitung. Beide Daten aber sollten Angerufene nicht preisgeben, vielmehr deutlich machen, dass solche Anrufe untersagt sind und man künftig nicht mehr belästigt werden möchte. Mit Daten des Anrufers kann die Verbraucherzentrale eine Abmahnung veranlassen.pit/pm Deutsche Rentenversicherung Bund Gleicher Beitrag - gleiche LeistungDer Werbespot eines großen deutschen Versicherungsunternehmens suggeriert, dass Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung schlechter gestellt sind als Männer und nur 50 Prozent der Leistungen erhalten. Diese Aussage sei falsch, betont die Deutsche Rentenversicherung Bund: "Frauen und Männer erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleicher Beitragsleistung auch Rentenzahlungen in gleicher Höhe. Darüber hinaus kommen vor allem Frauen in den Genuss von familienpolitischen Leistungen in der Rentenversicherung. Zeiten der Erziehung eines Kindes können die Rente erhöhen, ohne dass in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden. Die Altersrente kann hierdurch für jedes Kind um bis zu 138 Euro monatlich höher ausfallen. Um diesen Betrag aufgrund von Beitragszahlungen zu erwerben, müsste man derzeit zirka 31 000 Euro in die Rentenversicherung zahlen." Oder im Schnitt fünf Jahre einzahlen. Ebenso profitierten Frauen von der Aufwertung der Rente durch die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, auch ohne eigene Beitragszahlung.pit/pm zm 97, Nr. 16, 16.08.2007, Seite 80 |
|||||||||||||||||||||||||