"Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann", besagt ein griechisches Sprichwort. Wie die Richter entscheiden? Hier einige Urteile, deren Kenntnis dem Zahnarzt den eigenen Alltag erleichtern kann.
16. August 2007
Deutsche Rente Bund in der Pflicht

Plus für Familien mit Kindern

Die gesetzliche Rentenversicherung muss Kindererziehungszeiten auch dann voll anerkennen, wenn Vater oder Mutter noch vor Ablauf der dreijährigen Erziehungsphase in ein berufsständisches Versorgungswerk wechseln. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) hervor.
Im konkreten Fall fing eine Mutter anderthalb Jahre nach der Geburt ihres Kindes an, freiberuflich als Rechtsanwältin zu arbeiten. Zugleich wurde sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte und ließ sich von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung bei der Deutsche Rente Bund befreien. Gleichzeitig beantragte sie bei der Deutschen Rentenversicherung, dass man ihr dort die Kindererziehungszeit in voller Höhe, also für drei Jahre, anerkennt. Die Richter gaben der Klägerin Recht. Da das berufsständische Versorgungswerk keine Leistungen für die Zeiten der Kindererziehung vorsehe, müsse die gesetzliche Rentenversicherung einspringen. Und zwar, weil hier das Benachteiligungsverbot für Familien mit Kindern gelte.
ck/pm

LSG Hessen
Az.: S 11 AS 187/06

Mietvertrag

Kaution ist fällig

Mieter von Geschäftsräumen haben in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution.
Die Kaution ist zum vertraglich vereinbarten Termin fällig, berichtet der Infodienst "Mittelstandsdepesche". Das gelte gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für beruflich genutzte Räume. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtige, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.
pit/pm

BGH, Urteil vom 21. März 2007
Az.: XII ZR 255/04

Betrug ohne Approbation

Haft für falschen Internisten

Ein Internist aus Lindau am Bodensee, der fünf Jahre ohne Zulassung gearbeitet hat, ist nun vom Landgericht (LG) Coburg wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Der 72-jährige ehemalige Internist hatte 1997 seine Approbation verloren, weil wegen einer Straftat eine zweijährige Bewährungsstrafe und ein Berufsverbot verhängt worden waren. Dennoch hatte er gegen Honorar in mehreren Bundesländern weiter Kollegen in Kliniken und Praxen vertreten. Bei dem Strafmaß habe man das Alter und den schlechten Gesundheitszustand berücksichtigt, erklärte der Richter.
pit/ÄZ

LG Coburg, Juli 2007

Abmahnung erforderlich

Betrunken im Büro

Erscheint ein Arbeitnehmer aufgrund exzessiven Alkoholgenusses in einem nicht arbeitsfähigen Zustand zur Arbeit, begeht er eine Pflichtverletzung. Die kann allerdings nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung eine (hier außerordentliche) Kündigung begründen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er ein bestimmtes Verhalten als vertragswidrig ansieht und ihn warnen, dass bei einer Wiederholung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht, bevor er zum letzten Mittel einer Kündigung greift. Das hatte der Arbeitgeber im konkreten Streitfall versäumt. Nach seinen eigenen Angaben war der Arbeitnehmer das erste Mal während seiner fast zehnjährigen Beschäftigung seiner Arbeitspflicht wegen Alkoholgenuss nicht nachgekommen, berichtet der Infodienst "Neue Wirtschaftsbriefe".
pit/pm

Hessisches LAG
Urteil vom 15. November 2006
Az.: 8 Sa 854/06



zm 97, Nr. 16, 16.08.2007, S. 86