BZÄK zur Influenzapandemie
(H1N1) Risikomanagement in Zahnarztpraxen |
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16. August 2009 - Da
anlässlich der Influenzapandemie (H1N1), der sogenannten
"Schweinegrippe", vermehrt Nachfragen zum Risikomanagement in
Zahnarztpraxen entstanden sind, gibt die Bundeszahnärztekammer
Influenzaviren werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Inkubationszeit des H1N1 Influenza-Virus beträgt ähnlich wie bei der saisonalen Influenza ein bis vier Tage. Es wird angenommen, dass manche Patienten bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden, bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen (Robert-Koch-Institut, 13.07.2009). Zur Verhinderung der Übertragung von Viren durch symptomlos erkrankte Patienten kommt deshalb der Einhaltung von Hygienemaßnahmen große Bedeutung zu. Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene" festgehalten. Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer Influenza (Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, seltener Übelkeit, Erbrechen und Durchfall) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und gegebenenfalls Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen. Vorsichtsmaßnahmen Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen, an Influenza erkrankt zu sein, gilt es gemäß § 12 BioStoffV / § 14 GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Beispiel auf den Influenza-Seiten des Robert-Koch-Institutes (http://www.rki.de/cln_100/nn_196658/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.html?__nnn=true) Zuständig für Gesundheitsschutz sind die Bundesländer, für Maßnahmen vor Ort die Gesundheitsämter. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet (0800 44 00 55 0). Betriebszeiten dieser Hotline und Informationen zu weiteren Hotline-Anbietern sind verfügbar unter www.rki.de/influenza im Dokument "Hotlinenummern zur Neuen Influenza" (http://www.rki.de/cln_100/nn_200120/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/H1N1 __Hotline__Bundeslaender.html). BZÄK Ein Bericht über die Geschichte der Pandemien findet sich hier ... zm 99, Nr. 16, 16.08.2009, Seite 6 |
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