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16. August 2009

Studie

Deutsche arbeiten länger

Die Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten pro Woche mit durchschnittlich 41,2 Stunden deutlich länger als ihre Kollegen in den meisten anderen EU-Ländern. Oft wird durch Überstunden die tariflich vereinbarte Arbeitszeit überschritten. Dies gehe aus einer neuen EU-Studie zur Entwicklung der Arbeitszeiten im Jahr 2008 hervor, berichtet die Zeitung "Die Welt".
Die von den Tarifparteien vereinbarte Wochenarbeitszeit liege der Statistik zufolge in Deutschland im Durchschnitt aller Branchen bei 37,6 Stunden. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit sei aber länger, weil viele Beschäftigte Überstunden machen müssten oder in Betrieben arbeiteten, die keine Tarifbindung haben, heißt es in dem Bericht.
Am längsten arbeiten die Rumänen mit 41,8 Wochenarbeitsstunden. Die kürzeste Arbeitszeit weise Frankreich mit 38,4 Wochenstunden auf.
Der Europäische Gewerkschaftsbund kritisierte die Entwicklung scharf. Die Entwicklung schade dem Familienleben und beeinträchtige möglicherweise die Gesundheit. Wer in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit neue Beschäftigung schaffen will, müsse die Arbeit anders verteilen. sg/dpa

Robert Koch-Institut

Themenheft Mundgesundheit

Das vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Statistischen Bundesamt herausgegebene Themenheft "Mundgesundheit" gibt auf der Basis aktueller und repräsentativer Daten eine Übersicht über die verschiedenen Erkrankungen und Störungen der Mundgesundheit und deren Verbreitung. Das RKI verweist in seinem Heft unter anderem auch auf den engen Zusammenhang zwischen Lebensweise und Zahnschädigung. Das Heft sei eine aktuelle Bestandsaufnahme zur mundgesundheitlichen Situation einschließlich des zahnärztlichen Versorgungsgrades in Deutschland, zusätzlich würden Trends und aktuelle Problemstellungen der Bedarfsdeckung thematisiert. Finanzierungs- und Ressourcenübersichten runden die Gesamtdarstellung ab. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zeigte sich erfreut, dass repräsentative Daten, vor allem des IDZ, in das Themenheft Eingang gefunden hätten. Die BZÄK war zudem an der Erstellung der wissenschaftlichen Ausschreibung für das Themenheft beteiligt. sg/pm
Freiwillig versicherte Selbstständige

Krankenversicherung neu regeln

Seit dem 01.08.2009 müssen bundesweit alle freiwillig versicherte Selbstständige ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung müssen sich die betroffenen Versicherten entscheiden, ob sie den gesetzlichen Anspruch zur Rückkehr nutzen.
Wer nichts macht, verliert seinen bisherigen Krankengeld-Anspruch und hat dann gar keine Absicherung, da alle alten Verträge kraft Gesetzes zum 31. Juli 2009 enden. Von der Neuregelung sind bundesweit rund 1,2 Millionen Selbstständige betroffen. sg/pm

Trotz einstweiliger Verfügung gegen RTL

Weiter heimliches Filmen in Praxen

Der Fernsehsender RTL wehrt sich gegen ein Ausstrahlungsverbot von heimlich in Arztpraxen gefilmten Szenen. Das Düsseldorfer Landesgericht hatte dem Sender per einstweiliger Verfügung untersagt, die mit versteckter Kamera aufgenommenen Bilder erneut auszustrahlen.
"Wir haben Widerspruch eingelegt", teilte eine Sprecherin des Senders in Köln mit. In dem Verbot sehe RTL "eine Beschneidung der Pressefreiheit". Ein Arzt, der für das Magazin "RTL-Extra" mit versteckter Kamera gefilmt worden war, hatte die Verfügung erwirkt.
Die Aufnahmen sollten dokumentieren, wie leicht Patienten an stark abhängig machende Medikamente kommen. Laut RTL hatten zahlreiche Ärzte die Arzneien ohne vorherige Untersuchung verschrieben. Nach Meinung des Senders waren der Arzt und seine Praxis auf den Bildern ausreichend verfremdet worden. ck/sg/dpa

Landesgericht Düsseldorf Az.:12O273/09



zm 99, Nr. 16, 16.08.2009, Seite 66