Rassenwahn im
Nationalsozialismus Tödliche Medizin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. September
2006 - "Nationalsozialismus ist nichts anderes als angewandte
Biologie", sagte Hitlers Stellvertreter
Deutschland 1933. Das Hitler-Regime erklärt die "nordische Rasse" zum Ideal und versucht, Deutschland zu einer nationalen Gemeinschaft zu machen, die alle ächtet, die man als "minderwertig" oder "rassenfremd" einstuft. Zwar beeinflusste die Rassenhygiene bereits ab Ende des Ersten Weltkriegs zunehmend Gesundheitspolitik und Forschung, doch erst die NSDAP macht die Eugenik zu ihrer Doktrin. Sowie die Nazis den Staat unter Kontrolle haben, wird die Eugenik in Deutschland allgegenwärtig. Man entlässt die "rassenfremden" Juden aus Unis, Krankenhäusern und Gesundheitsämtern. "Politisch Unzuverlässigen" in hoher Stellung geht es ähnlich. Kritiker bringt die Diktatur mit Polizeigewalt zum Schweigen. "Natürliche Auslese" Im Gesundheitswesen versucht man Fortpflanzung und Ehe gezielt zu kontrollieren, um bedrohliche Gene zu eliminieren und so den "Volkskörper" zu stärken. Zahlreiche deutsche Ärzte und Forscher, die schon vor 1933 rassenhygienische Ideen vertraten, begrüßen nun die wichtige Rolle, die Biologie und Vererbung in dem neuen Regime spielen. Ihnen zufolge behindern moderne Medizin und mit ihr teure Sozialprogramme die natürliche Auslese, weil sie "Unwerte" am Leben erhalten und ihnen ermöglichen, sich zu vermehren. Umgekehrt heiraten die gebildeten, "überlebenswürdigen" Klassen später und begrenzen zudem die Familie per Geburtenkontrolle. Nach Ansicht der Eugeniker führt diese Haltung zur biologischen "Entartung". Die Nation sei vom Aussterben bedroht, würden nicht mehr biologisch wertvolle Kinder produziert. Viele Ärzte, Vertreter des Gesundheitswesens und Biomediziner, egal, welches Politikspektrum, befürworten nun in Deutschland die Eugenik. Die Nationalsozialisten warnen vor dem "Volkstod" und versuchen, die fallenden Geburtenraten anzuheben: Ab 1935 sind Ehen zwischen "Erbgesunden" und genetisch als ungeeignet bezeichneten Personen verboten. Für "Erbgesunde" wird Heiraten und Kinder haben indes zur nationalen Pflicht. Hitler betont 1934: "In meinem Staat ist die Mutter die wichtigste Staatsbürgerin." Bereits 1933 erlassen die Nazis das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Darunter fallen Männer und Frauen, die an einer der neun, als erblich eingestuften Krankheiten "leiden": Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressive Störung, Epilepsie, Chorea Huntington, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung und chronischer Alkoholismus. Die 1936 gegründete Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung geht gegen alle Aktivitäten vor, die die
Spezielle Erbgesundheitsgerichte verleihen den Maßnahmen den Schein von Rechtsstaatlichkeit, tatsächlich werden Entscheidungen aber meist routinemäßig getroffen. Fast alle bekannten Genetiker, Psychiater und Anthropologen fungieren bisweilen an derartigen Gerichten und ordnen die Sterilisierung von schätzungsweise 400 000 Deutschen an. Bei Männern wird üblicherweise eine Vasektomie durchgeführt, bei Frauen eine Tubenligatur, ein invasives Verfahren, das zum Tode Hunderter Frauen führt. Die Sterilisierung der als "rassenfremd" definierten ethnischen Minderheiten wird vom Gesetz jedoch nicht vorgeschrieben. Stattdessen stellt das 1935 Nürnberger "Blutschutzgesetz" die Ehe oder sexuelle Beziehungen zwischen Juden und nicht jüdischen Deutschen unter Strafe. Bald diskutieren die Nazis im Privaten die "völlige Emigration" aller Juden als Endziel. Nach dem Anschluss Österreichs koordiniert der SS-Offizier Adolf Eichmann die Zwangsemigration Zehntausender österreichischer Juden. Die am 9./10. November 1938 organisierten Pogrome überzeugen viele der im Reich verbliebenen Juden, dass die Emigration ihre einzige Überlebenschance ist. Der Zweite Weltkrieg bietet Vorwand und Deckmantel für neue Programme zur Ermordung "Unerwünschter". Die Nazis verwenden dieselben Argumente, die bereits von Ärzten und Juristen der Zwanzigerjahre vorgebracht wurden, um
Nachdem Hitler 1939 den "Gnadentod" für als unheilbar abgestempelte Patienten autorisierte, wird das Mordprogramm von Kindern auf Erwachsene ausgedehnt. Über 70 000 Männer und Frauen werden daraufhin in Gaskammern getötet. Weil die Öffentlichkeit allmählich von diesen Morden erfährt und unruhig wird, lässt Hitler die Vergasung einstellen. Die Morde gehen aber getarnt weiter; so ermordet man Patienten in Krankenhäusern und Heilanstalten durch "Hungerkost" und Überdosierung von Medikamenten. Zwischen 1939 und 1945 sterben dadurch etwa 200 000 Menschen. Viele Täter auf freiem Fuß Während im Deutschen Reich die geheimen Euthanasieprogramme durchgeführt werden, terrorisiert und tötet die SS im besetzten Polen alle, die als rassische Bedrohungen gelten. Vor allem polnische und osteuropäische Juden, sie werden als "Untermenschen" verachtet. Mit der fast vollständigen Vernichtung des europäischen Judentums erreicht die Rassenhygiene der Nazis ihren Höhepunkt. Als SS und Polizei in der Sowjetunion über eine Million Juden unter freiem Himmel erschießen, beginnt die "Endlösung der Judenfrage". Wegen der psychologischen Belastung, Männer, Frauen und Kinder aus nächster Nähe zu erschießen, sucht Himmler jedoch eine "sauberere", "effizientere" Tötungsmethode. Mit dem Euthanasie-Mordprogramm führt er die Vergasung in großem Stil ein. Über sechs Millionen Menschen werden ermordet. Nazi-Ärzte verwenden Erwachsene und Kinder als Versuchsobjekte bei Sterilisierungs- und genetischen Forschungsexperimenten. Nach dem Krieg werden nur wenige Täter aus Medizin und Biologie vor Gericht gestellt oder für ihre Machenschaften zur Rechenschaft gezogen. Viele setzen ihre berufliche Laufbahn fort. ck/pm zm 96, Nr. 17, 01.09.2006, Seite 114-115 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||