1. September
2007 - Die Einzelpraxis bleibt weiterhin attraktiv, die freiberufliche
Selbstständigkeit muss erhalten bleiben. Dies sind Kernaussagen einer von
der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)
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Oft schon tot geglaubt, aber immer
noch quicklebendig: Einzelpraxis und Selbstständigkeit stehen bei den
Zahnärzten immer noch hoch im Kurs, wie die neue Studie aus Bayern
zeigt. |
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in Auftrag gegebenen Studie, in der Reaktionen
der Zahnärzte auf die veränderten Rahmenbedingungen im Berufsstand
untersucht wurden. Die Studie wird Mitte September komplett vorliegen. Exklusiv
in den zm werden erste Resultate veröffentlicht.
Genau 2 331 und damit 22,5 Prozent aller bayerischen Zahnärzte haben
sich an einer Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) Nürnberg
beteiligt. Im Rahmen der statistisch repräsentativen Studie werden vor
allem die Reaktionen auf veränderte gesetzliche und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen bei der Berufsausübung untersucht. Gefragt wurde auch
nach Themen wie Fortbildung, Kooperation und Qualitätsmanagement.
Vorab - und exklusiv für die zm - hat das IFB nun erste Resultate der
Auswertung zur Verfügung gestellt. Dabei geht es um veränderte
Einstellungen zur Selbstständigkeit, letzteres ist vor allem interessant
angesichts der jetzt auch vertragszahnärztlich zulässigen Anstellung
von Zahnärzten. Als Sonderthema wurde dabei die Tätigkeit in
Medizinischen Versorgungszentren hinterfragt.
Nach wie vor dominiert unter bayerischen Zahnärzten die Einzelpraxis, die
von rund zwei Dritteln der Befragten (66,2 Prozent) betrieben wird. Ein
weiteres Viertel (25,3 Prozent) arbeitet in Gemeinschaftspraxen. Hinsichtlich
der Organisationsform ihrer Berufsausübung unterscheiden sich
Zahnärzte derzeit kaum voneinander. Eine Differenzierung ist dennoch
möglich: Mit zunehmendem Alter beziehungsweise längerer
Zulassungsdauer steigt der Anteil der Zahnärzte mit Einzelpraxis.
Lediglich unter den ältesten Befragten beziehungsweise unter Z
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| Bestehende oder
angestrebte Niederlassung nach dem Geschlecht, dem Alter und der
Zulassungsdauer |
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ahnärzten mit der längsten
Approbationsdauer nimmt der Anteil von Einzelpraxen ab, wobei hier die
bevorstehende Praxisab- oder -übergabe der Grund sein dürfte.
Selbstständigkeit erhalten
Eines der wichtigen, wenn auch nicht überraschenden Ergebnisse der
bayerischen Zahnärztestudie: Die Selbstständigkeit als zentrale
freiberufliche Ausübungsform der zahnärztlichen Tätigkeit wird
von 97,5 Prozent der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte
unterstrichen. Diese hohe Quote schließt Berufsangehörige ein, die
niedergelassen sind oder sich niederlassen wollen. Geringfügig weniger
Neigung zur Selbstständigkeit zeigen Frauen gegenüber Männern,
bis 30 Jahre alte Zahnmediziner im Vergleich zu höheren Altersklassen
sowie Berufsträger mit einer Zulassungsdauer bis zu zehn Jahren.
Hinzu kommt, dass Zahnärzte, die noch
nicht selbstständig sind, diesen Schritt in den nächsten drei Jahren
wagen wollen, während Zahnärztinnen eine selbstständige
Berufsausübung deutlich später als ihre männlichen Kollegen
planen und diesbezüglich weitaus
häufiger unentschlossen sind.
Eine Ausweitung der zahnärztlichen Tätigkeit wird von rund einem
Drittel der Antwortenden angestrebt. Vor allem jüngere
Berufsangehörige zeigen eine erhöhte Kooperationsneigung. Der Anteil
jener Zahnärzte, die ihre Berufstätigkeit in Zukunft reduzieren
wollen, ist im Vergleich zu den Expansionswilligen deutlich niedriger. Als
Gründe für die Ausweitung der Tätigkeit werden vor allem eine
Verbesserung des Angebotes und/oder die Spezialisierung, finanzielle
Erwägungen beziehungsweise die Steigerung der Effizienz sowie berufliche
Entlastung, mehr Freizeit oder die Vorbereitung auf eine Praxisübernahme
genannt. Die Gründung einer Zweitpraxis ist für die große
Mehrheit kein Thema.
Anstellung für Jüngere attraktiv
Mehr als ein Drittel der bereits selbstständig tätigen Zahnärzte
kann sich vorstellen, künftig andere Zahnärzte einzustellen. Die
"Angestellten-Praxis" ist insbesondere unter jüngeren
Zahnärzten ein Thema. Interessant auch, dass Zahnärzte mehrheitlich
(57,4 Prozent) Vollzeitstellen schaffen wollen, während Zahnärztinnen
lediglich zu etwa einem Drittel (33,7 Prozent) hierzu tendieren. Ebenso
überraschend das Ergebnis, dass die befragten Kammermitglieder für
sich selbst weit überwiegend ausschließen, als angestellte
Zahnärzte zu arbeiten. Während die entsprechende Frage
"nur" 25,8 Prozent der männlichen Befragten bejahten, waren es
bei den weiblichen Teilnehmern der Studie 43,8 Prozent. Auffallend auch die
hohe Zahl der bis zu 30-Jährigen, die sich künftig eine
Berufstätigkeit als Angestellte vorstellen können (59,8 Prozent).
MVZ ist keine Alternative
Überaus kritisch bewerten die bayerischen Zahnärztinnen
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Derzeitige Anstellung
oder beabsichtigte Tätigkeit in einem MVZ nach Geschlecht und
Alter |
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und Zahnärzte in diesem Zusammenhang
Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie werden ganz überwiegend nicht
als Alternative zur freiberuflichen Selbstständigkeit gesehen. Nur etwa
jeder zwanzigste Befragte (5,3 Prozent) ist dort angestellt oder würde
dort tätig sein wollen.
Auch hier zeigen sich wieder geschlechtsspezifische Unterschiede. Frauen stehen
einer angestellten Tätigkeit in einem MVZ fast doppelt so häufig
positiv gegenüber wie Männer, wissen aber auch annähernd doppelt
so oft (noch) nicht, wie sie diese Frage beantworten sollen. Hinsichtlich des
Alters zeigt sich ebenfalls eine Zweiteilung: Im Vergleich zu älteren
Zahnärzten können sich jüngere Kollegen die Mitarbeit in einem
MVZ viel häufiger vorstellen beziehungsweise haben zu dieser Frage
deutlich öfter (noch) keine feste Meinung.
Geringfügig positiver fällt das Urteil hinsichtlich einer
möglichen Mitarbeit als niedergelassener Zahnarzt in einem MVZ aus: Dies
können sich immerhin 8,4 Prozent der Befragten vorstellen, darunter erneut
häufiger die weiblichen als die männlichen Kammermitglieder und die jüngeren Befragten öfter als ihre
Kollegen mittleren oder höheren Alters. Bemerkenswert auch, dass die
relative Mehrheit der befragten Zahnärzte in Versorgungszentren eine ernst
zu nehmende Konkurrenz zur niedergelassenen Praxis sieht.
Weisungsfreiheit geht verloren
Von besonderem Interesse ist die Frage der weisungsfreien Behandlung in
Medizinischen Versorgungszentren. Eindeutig negativ fällt das Urteil der
bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte hinsichtlich der
Weisungsfreiheit eines Zahnarztes in einem MVZ aus: Nur 8,2
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| Können
Zahnärztinnen/Zahnärzte in MVZ weisungsfrei behandeln? - nach
Geschlecht und Alter |
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Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass ein
Berufsträger in einem solchen organisatorischen Kontext weisungsfrei
behandeln kann, fast drei Viertel (74,1 Prozent) verneinen dies und gehen von
einer Weisungsgebundenheit im MVZ aus.
Interessant dürften auch die Ergebnisse zur Frage nach dem Interesse an
Modellen zur Integrierten Versorgung oder nach Direktverträgen mit
Krankenversicherungsunternehmen sein. In diesem Zusammenhang wurden -
anonymisiert - auch Daten zur wirtschaftlichen Situation, zu den
Zukunftsaussichten und zur persönlichen Zufriedenheit erhoben. Die
weiteren Veröffentlichungen des Instituts für Freie Berufe zur
Situation bayerischer Zahnärzte - dies zeigen entsprechende Anfragen -
dürften auch auf Bundesebene mit Interesse zur Kenntnis genommen werden.
Rechtsanwalt Peter Knüpper
Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Fallstr. 34
81369 München
zm 97, Nr. 17, 01.09.2007, Seite
22-24
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