1. September 2009 |
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Versorgungswerke Möglichkeiten zur NachzahlungFrohe Kunde für kindererziehende Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke: Ihnen werden nach einer Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 19.06.2009 jetzt nicht nur Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sie erhalten darüber hinaus
auch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge an die gesetzliche
Rentenversicherung zu zahlen, wenn sie mit den ihnen angerechneten
Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch nicht erreichen können.Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen mit. Demnach können die Beiträge auf Antrag frühestens nach Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65., später 67. Lebensjahr) und nur für so viele Monate nachgezahlt werden, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. sg/pm Weitere Auskünfte erteilt: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen Postfach 510511 50941 Köln Telefon: 0221 - 3761071 Allenbach-Umfrage Arztberuf immer unattraktiverDie Mehrheit der Ärzte ist überzeugt, dass ihr Beruf in Zukunft an Attraktivität verlieren wird. Dies geht aus einer Umfrage hervor, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Rahmen einer Repräsentativuntersuchung für den MLP Gesundheitsreport 2009 durchgeführt hat. Demnach gaben 56 Prozent der Ärzte
an, dass der Beruf des Arztes in Zukunft an Attraktivität verlieren wird,
9 Prozent bestritten dies, knapp jeder Dritte erwartet keine Veränderung.
Glaubt man der Studie, so denkt ein Drittel der Hausärzte zurzeit nach eigener Auskunft ernsthaft darüber nach, seine Praxis zu schließen. Vor allem Ärzte aus strukturschwächeren Regionen und aus eher ländlichen Gebieten mit nur kleinen und mittleren Gemeinden sind überzeugt, dass künftig nicht mehr ausreichend Ärzte für eine flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen werden. 82 Prozent der Ärzte aus solchen Gebieten rechnen mit einem regionalen Ärztemangel, in Ballungsräumen und Großstädten haben nur 37 Prozent diese Sorge. sg/pm Behandlungsfehler Wirrwarr um StudieStreit um eine angebliche Studie der Stiftung Gesundheit: Diverse Medien berichteten über eine Untersuchung der Stiftung, wonach fast jedem dritten Arzt Behandlungsfehler unterlaufen.Eine derartige "Behandlungsfehler-Studie" gebe es nicht, betonte die Stiftung Gesundheit aus Hamburg. "Die aktuelle Aufregung gilt einem medialen Phantom-Schmerz", erklärt Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit. "Die Worte ,Arzt' und ,Fehler' zusammen lösen offenkundig Schlüsselreize aus", kommentiert er die Berichterstattung. Auslöser der "Phantom-Debatte", sei die Studie "Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2009", stellt die Stiftung klar. Diese zeige, "dass in der Ärzteschaft eine positive Fehlerkultur entsteht": Über 90 Prozent der Teilnehmer hätten danach den Fragenkatalog zu Fehlern beantwortet. "Von einer solchen Fehlerkultur können sich alle anderen Berufsstände eine Scheibe abschneiden", sagt Müller. In der Ankündigung der Studie durch die Stiftung heißt es, Ärzte diskutierten dort "critical incidents" (unerwünschte Ereignisse). Von 985 befragten Ärzten hätten 935 (94,3 Prozent) zu den Themen "Fehler" und "Fehler mit Patientenschaden" Auskunft gegeben. sg/pm Gesetzliche Unfallversicherung Auch Minijobber anmeldenWer einen Minijobber beschäftigt, muss ihn bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Immer wieder werde fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthält. Das sei jedoch nur beim sogenannten Haushaltsscheckverfahren der Fall, mit dem die Sozialversicherungsbeiträge für Haushaltshilfen in privaten Haushalten überwiesen werden, die bis zu 400 Euro im Monat verdienen. Alle anderen geringfügig Beschäftigten müssten der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Unfallkasse direkt gemeldet werden, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Zur Erinnerung: Die gesetzliche
Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für
Arbeits- und Wegeunfälle sowie für Berufskrankheiten. Bei einem
Unfall trägt sie daher die Kosten für die Heilbehandlung und
Rehabilitation der Geschädigten. ck/sg/otszm 99, Nr. 17, 01.09.2009, Seite 112 |