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16. September 2006

Trotz Umsatzsteuererhöhung so wenig wie möglich zahlen

Pünktlich geliefert, drei Prozent gespart

Bekanntlich erhöht sich zum 1. Januar 2007 die Umsatzsteuer auf 19 Prozent. Deshalb ziehen finanzbewusste Zahnärzte die in nächster Zeit anfallenden Investitionen vor in das Jahr 2006. Immerhin sparen sie damit drei Prozent an Umsatzsteuer. Das gilt aber nur, wenn die Ware noch im Jahr 2006 geliefert wird. Erfolgt die Lieferung erst im Jahr 2007, fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Darauf, wann die Rechnung erstellt oder bezahlt wurde, kommt es nicht an. Entscheidend ist ausschließlich der Liefertermin.
Deshalb sollten Zahnärzte bei der Auftragsvergabe darauf pochen, dass eine Lieferung oder Leistung noch bis zum 31. Dezember 2006 oder eher ausgeführt wird. Besteht die Gefahr, dass der Lieferant diesen Termin nicht einhalten kann, sollten gegebenenfalls Teilleistungen vereinbart werden.
Beispiel: Ein Zahnarzt lässt zum Jahresende seine Praxis renovieren. Die Arbeiten verzögern sich und können deswegen im Jahr 2006 nicht vollständig ausgeführt werden. In diesem Fall sollte der Zahnarzt auf dem Auftrag vermerken, dass er auf zwei Rechnungen besteht: auf einer für die Arbeiten, die im Jahr 2006 durchgeführt werden, und auf einer weiteren, für Leistungen im Jahr 2007. So bleiben die 2006 durchgeführten Arbeiten regelgerecht mit der derzeitigen 16 Prozent Umsatzsteuer belastet, und er muss nur für die im nächsten Jahr erbrachten die 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlen.
Eine solche Aufteilung ist möglich, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer Gesamtleistung handeln und über diesen Teil der Gesamtleistung muss eine gesonderte Abrechnung und Zahlung vereinbart worden sein.
Im Zweifelsfall sollten betroffene Zahnärzte Rücksprache mit ihrem Steuerberater nehmen.
olb

Pkw für den Betrieb oder privat

Nutzung geändert

Rückwirkend zum 1. Januar 2006 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur privaten Pkw-Nutzung geändert. Durch die Neuregelung sollen Steuervorteile, die durch die Anwendung der sogenannten 1-Prozent-Regelung entstanden, abgebaut werden.
Ab dem Jahr 2006 darf ein Selbstständiger die 1-Prozent-Regelung nur noch beanspruchen, wenn er sein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt. Dabei muss der Selbstständige den Umfang der betrieblichen Nutzung dem Finanzamt glaubhaft machen. Im Zweifelsfall verlangt das Finanzamt dafür ein korrekt geführtes Fahrtenbuch. Um den Nachweis zu erbringen, muss das Fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten geführt werden. Wurde das Finanzamt einmal überzeugt, muss nur noch bei einer wesentlichen Änderung der Nachweis erneut erbracht werden. Allerdings könnte eine solche wesentliche Änderung bereits vorliegen, wenn der Selbstständige die Fahrzeugklasse ändert.
Jeder betroffene Zahnarzt sollte schnellstmöglich Rücksprache mit seinem Steuerberater nehmen, da vom Finanzamt nicht akzeptierte Aufzeichnungen weiterreichende steuerliche Konsequenzen haben.
olb

Zulagen für Riester-Rente

Frist bis Jahresende

Ende März 2006 lagen der Deutschen Rentenversicherung Bund über sechs Millionen Riesterverträge vor - laut Anbieterkreisen mit steigender Tendenz.
Die Frist für den Zulagenantrag endet erst nach Ablauf des Beitragsjahres. Konkret kann die Zulage für das Jahr 2004 noch bis Ende 2006 beantragt werden. Die ZfA informiert über Zulagen per kostenlosem Servicetelefon unter 0800 100 04 80 40.
pit/pm


BGW-Unfallstatistik

Arbeiten - aber sicher

Seit 1992 ist die Zahl der Arbeitsunfälle um ein Drittel zurückgegangen. Das meldet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für ihre Branchen. Allein 2005 seien 3,7 Prozent weniger Arbeitsunfälle gemeldet worden als im Vorjahr. Ebenfalls rückläufig ist laut BGW die Zahl der Berufserkrankungen. Der Höchststand von 12 449 im Jahr 1993 sank bis 2005 auf 8 977 Fälle. Die Berufsgenossenschaft führt die Entwicklung auf ihre Präventionsprogramme zurück.
pit/pm


zm 96, Nr. 18, 16.09.2006, Seite 104