Bekanntmachungen der Bundeszahnärztekammer
|
|
16. September 2007![]() Zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen RöntgenologieVorwortDie Bundeszahnärztekammer wurde vor einiger Zeit von dem zuständigen Referenten des damals noch für die Röntgenverordnung zuständigen Arbeitsministerium beauftragt, Kriterien zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin zu erstellen. Die Gründungssitzung des daraufhin notwendigen Arbeitskreises im DIN Dental fand in Köln statt (BZÄK). Unter Federführung des Obmannes des Arbeitsausschusses Röntgendiagnostik, Dr. Burkhard Maager, wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Hochschule, Industrie und Praktikern ins Leben gerufen. Im Laufe mehrerer Sitzungen wurden Durchführungsempfehlungen der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgenologie (Guidelines for Quality Dental X- Ray Diagnostics) erarbeitet, die sodann in Abstimmung mit dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer als Durchführungsempfehlungen für Röntgendiagnostik betitelt wurden. Im Jahr 2006 wurde von der Bundesärztekammer die bereits bestehenden ärztlichen Leitlinien überarbeitet. In Absprache mit Herrn Professor Saure, dem Sprecher der Zentralen Ärztlichen Stelle (ZÄS), wurde die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgenologie nicht mehr von der Bundesärztekammer überarbeitet, sondern der Auftrag an den schon bestehenden zahnärztlichen Arbeitskreis weitergegeben. In mehreren Sitzungen wurden die Durchführungsempfehlungen unter Federführung von PD Dr. Ralf Schulze, Mainz, überarbeitet und um die 3D-Verfahren ergänzt. Es wird auch in Zukunft eine laufende Überarbeitung und auch Weiterführung dieser Durchführungsempfehlungen geben. Mit der Veröffentlichung in den ZM und auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer sollen diese Qualitätskriterien auch dem Praktiker Hilfestellung geben. als pdf-Datei 176 kb zm 97, Nr. 18, 16. 09. 2007, Seite 144-150 |