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September 2009 - Im Alter werden viele Versicherungen
überflüssig. Deshalb empfiehlt es sich, bei Eintritt in den Ruhestand
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Endlich geschafft: Ruhestand! Doch
man sollte die Gelegenheit nutzen, den Versicherungsschutz der neuen Situation
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die Liste mit den Policen genau zu
durchforsten. Denn die Risiken, die es abzusichern gilt, verändern sich -
manche fallen weg, andere kommen hinzu.
"Eigentlich brauchen Senioren nur eine Haftpflichtversicherung - die
Krankenversicherung setze ich als selbstverständlich voraus", so die
knappe Antwort von Edda Castelló, Expertin für Versicherungen bei
der Verbraucherzentrale in Hamburg, auf die Frage, welche Versicherungen
Senioren brauchen. Damit reduziert sie den Versicherungsschutz für
Ruheständler auf das Mindestmaß. Die meisten Senioren werden sich
mit diesem Minimalschutz unwohl fühlen. Dennoch gehört zur
Vorbereitung auf den Ruhestand unbedingt eine gründliche
Überprüfung der Policen.
Es beginnt ein neuer Lebensabschnitt: Die Praxis ist verkauft, die Kinder sind
in den meisten Fällen erwachsen und verfügen über ihr eigenes
Einkommen. Jetzt kommt die Zeit, in der nicht mehr Beruf und Kinder den
Lebensinhalt ausmachen. Die Stunden und Tage werden neu gefüllt mit
Hobbies, Reisen, Enkelkindern und einem Ehrenamt. Der Versicherungsschutz muss
der neuen Situation angepasst werden. Damit ein Zahnarzt die optimale
Kombination findet, sollte er sich den jeweils größtmöglichen
Schaden vorstellen, den die jeweilige Versicherung abdeckt. Wenn er diesen
Schaden nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann oder möchte, sollte er
diese Versicherung behalten beziehungsweise abschließen.
Einige Policen bleiben sicherlich nach wie vor unverzichtbar:
Basisversicherungen
Krankenversicherung
Die meisten Ruheständler möchten ihren umfassenden Schutz im Fall
einer Krankheit und besonders bei einem Krankenhausaufenthalt behalten. Wer
sparen will, kann mit seiner Versicherung über eine Tarifänderung
sprechen. Ein Selbstbehalt etwa senkt den Beitrag.
Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung gilt als absolutes Muss. Denn wer anderen einen Schaden
zufügt, muss
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| Versicherungen rund ums Haus
zählen bei Eigentum zu den Pflichtversicherungen. |
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dafür aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung
kann ein Schaden schnell zum Ruin führen. Aber sparen lässt sich im
Ruhestand vielleicht doch. Ein Zahnarzt, der nicht mehr praktiziert,
benötigt auch keine berufliche Haftpflichtversicherung mehr. Vielmehr
sollten zum Beispiel die Enkel, die während ihres Besuchs auf der
Straße Fußball spielen, in den Versicherungsschutz mit
eingeschlossen sein, falls der Ball die Fensterscheibe des Nachbarn trifft.
Genau auf die Bedingungen achten sollten auch Versicherte, die ein oder mehrere
Ehrenämter ausüben. Nicht immer sichert der Verein seine Helfer ab.
Hausversicherungen
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Selbstverständlichkeit für
jeden Immobilienbesitzer. Ohne diesen Schutz genehmigen Banken keine Hypothek.
Die Police schützt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
Sie ist Pflicht für alle, die eine Immobilie vermieten oder ein
unbenutztes Grundstück besitzen. Wenn im Treppenhaus, im Garten oder vor
dem Gebäude jemand zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer.
Auto
Kfz-Versicherung
Wer für sein Auto noch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat,
sollte überprüfen, ob sie günstiger ist als eine
Teilkaskoversicherung. Für Rentner, die häufig über einen hohen
Schadenfreiheitsrabatt verfügen, kann der Vollschutz von Vorteil sein.
Viele Ruheständler fahren im Alter weniger Auto. Die reduzierte
Jahreskilometerleistung senkt den Beitrag.
Insassen-Unfallversicherung
Diese Police braucht niemand. Mitfahrer sind über die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert. Den Fahrer selbst
schützt seine Kranken- und wenn vorhanden, die Unfallversicherung.
Einige Versicherungen werden dank der veränderten Lebenssituation
automatisch überflüssig. Das dafür vorgesehene Geld lässt
sich sparen oder für andere Dinge ausgeben:
Berufsunfähigkeit
Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ist kurz vor dem Wechsel in den
Ruhestand nicht mehr notwendig. Das Risiko, seinen Beruf nicht mehr
ausüben zu können, sinkt rapide. Später gibt es die
regelmäßigen Zahlungen aus dem Versorgungswerk und - gegebenenfalls
- aus einer privaten Rentenversicherung, die automatisch das Konto füllen.
Das Einkommen ist gesichert.
Risikolebensversicherung
Eine
Risikolebensversicherung macht nur Sinn, wenn die Ehefrau abgesichert
werden muss. Im Normalfall ist das Eigenheim bezahlt und die Schulden sind
getilgt, so dass auf eine Risikolebensversicherung getrost verzichtet werden
kann.
Krankentagegeld
Im
Pensionsalter braucht der Zahnarzt keinen Verdienstausfall mehr zu
fürchten. Also benötigt er auch kein Krankentagegeld mehr. Die
regelmäßigen Einkünfte bleiben vom Klinikaufenthalt
unberührt.
Bei einigen Policen hängt es dagegen stark von der persönlichen
Einstellung ab, ob der Schutz, den sie versprechen, Sinn macht oder nicht oder
ob er einfach reduziert wird:
Hausratversicherung
Vielleicht
steht der Umzug in eine kleinere Wohnung an. Dann wird ein Teil des Hausrats
verkauft oder verschenkt. Die Versicherungssumme sinkt und damit auch der
Beitrag. Andererseits kann es auch sein, dass im Laufe der Jahre so manches
wertvolle Stück seinen Platz im Haus gefunden hat. Dann sollte die
Versicherungssumme
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Geringere Fahrkilometer
können bei der Kfz-Versicherung reduzierte Beiträge zur Folge
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ebenfalls überprüft und gegebenenfalls
erhöht werden. Kühle Rechner überlegen sich, inwieweit eine
Hausratversicherung überhaupt noch Sinn macht. Versicherungsexpertin Edda
Castelló meint: "Das ist ein sehr persönliche Sache. Ich muss
mich fragen: Wie fühle ich mich bei der Vorstellung, wenn alle diese Dinge
verbrennen? Fühle ich mich befreit vom Ballast, dann sollte ich die
Hausratpolice kündigen. Hängt aber mein Herz so sehr an diesen
Dingen, dass ich sie neu kaufen würde, zahle ich die Beiträge
weiter."
Rechtsschutzversicherung
Diese Police
ist auch eine Sache der persönlichen Einstellung. Eigentlich ist sie
überflüssig. Berufliche Streitereien gibt es nicht mehr und einen
großen Teil der Verkehrsstreitigkeiten übernimmt die
Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn jemand unberechtigte Ansprüche
aufgrund eines Unfalls erhebt.
Unfallversicherung
Die Konzepte
der meisten Unfallversicherungen für Senioren hält
Verbraucherschützerin Edda Castelló für nicht ausgereift. In
vielen Angeboten bieten die Versicherungsgesellschaften Zusatzleistungen an,
die sich häufig als wenig sinnvoll herausstellen. So organisieren sie zwar
verschiedene Dienste wie Putzen oder Einkaufen für den Versicherten, wenn
dieser beispielsweise nach der Genesung im Krankenhaus wieder nach Hause kommt
und sich noch nicht wieder selbst versorgen kann. Bezahlen muss er diesen
Service aber selbst. Stehen dem Kranken aber Freunde und Familie zur Seite,
kann er auf diese Leistungen verzichten. Als nützlich kann sich eine
Unfallversicherung erweisen, bei der im Schadensfall eine große Summe auf
einmal ausgezahlt wird. Erleidet der Versicherte zum Beispiel eine Behinderung,
kann er mit diesem Geld Wohnung oder Haus für seine Zwecke umbauen.
Pflegeversicherung
Wie sinnvoll
eine Pflegezusatzversicherung ist, hängt von der persönlichen
Einstellung ab. Grundsätzlich sollte die Police am besten bereits bis zum
Alter von 40 Jahren abgeschlossen sein, weil später die Beiträge
unverhältnismäßig teuer werden. Ein wichtiger Punkt ist,
unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung möglichst schon ab der
Pflegestufe eins oder zwei zahlt und nicht erst in der dritten Stufe.
Außerdem gilt es, zwischen drei verschiedenen Variationen zu wählen:
Pflegetagegeld-, Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung (siehe zm 5/2008).
Anlageberater wie Joachim Schwers, der sich auf die Beratung in
Versicherungsangelegenheiten von Senioren spezialisiert hat, rät dazu,
einige 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto für die Pflege bereit zu halten.
Denn es kann ja durchaus der Glücksfall eintreten, dass der Zahnarzt diese
Versicherung gar nicht braucht und er das Geld für schöne Dinge
ausgeben kann. Bei der Pflegeversicherung wäre das Kapital in den meisten
Fällen weg. Einige Versicherer bieten allerdings ab einem bestimmten Alter
die Zahlung einer Rente an, falls der Pflegefall nicht eintritt.
Auslandskrankenversichert
Wer seinen
Ruhestand dazu nutzen möchte, die Welt zu erkunden, der schließt
eine gute Auslandskrankenversicherung ab. Das kann sich auch für privat
Versicherte lohnen. Denn nicht immer sind in der privaten Police alle Risiken
eingeschlossen.
Sterbegeldversicherung
In der
Versicherungsbranche gilt die Sterbeversicherung als sogenannter
Türöffner. Der Vertreter setzt den Kunden moralisch unter Druck mit
der Frage, ob er seinen Kindern die Kosten für seine Beerdigung zumuten
will. Viele ältere Menschen lassen sich davon beeindrucken. Aber wie bei
der Pflegeversicherung lohnt sich die Sterbeversicherung nur unter bestimmten
Umständen. Wer sich erst in fortgeschrittenem Alter dazu
entschließt, zahlt möglicherweise mehr ein als seine
Angehörigen später bekommen. Außerdem lohnt es sich, andere
Quellen zu prüfen. So gewährt die private Unfallversicherung ein
Sterbegeld, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt. Risikolebens- und
Kapitallebensversicherung zahlen nach dem Tod des Versicherten die vereinbarte
Versicherungssumme aus. Vorsichtige können beispielsweise eine
Risikolebensversicherung über die für die Beerdigung geplante Summe
abschließen und den gleichen Betrag parallel ansparen. Entsprechend der
wachsenden Sparsumme sinkt die Versicherungssumme. Noch einfacher ist es, einen
für diesen Zweck bestimmten Betrag auf einem Tagesgeldkonto zu
hinterlegen.
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Versichert im Ehrenamt
Viele Ruheständler nutzen ihre Zeit, um sich
ehrenamtlich in Vereinen, Kirchengemeinden oder Bürgerinitiativen zu
engagieren. Bis Ende 2004 waren sie während dieser Tätigkeiten
unversichert. Seit Anfang 2005 aber genießen die Ehrenamtler den Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit juristisch betrachtet die
Voraussetzungen für ein Ehrenamt erfüllt sind, muss die
Tätigkeit fünf Merkmale aufweisen: Das Amt ist freiwillig,
unentgeltlich, es wird kontinuierlich wie auf organisierte Weise ausgeübt
und kommt anderen zugute. Verletzt sich jemand während der Ausübung
des Ehrenamtes beziehungsweise auf dem Hin- oder Rückweg, kommt die
gesetzliche Unfallversicherung dafür auf. Ist die Erwerbstätigkeit
aufgrund des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, zahlt die Versicherung
eine monatliche Rente. Fügt ein freiwilliger Helfer im Rahmen seines
Ehrenamtes einem anderen einen Schaden zu, dann haftet in der Regel die
Trägerorganisation beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. In
anderen Fällen übernimmt die private Haftpflichtversicherung
Schäden, die während der Ausübung des Ehrenamtes entstanden
sind. Empfehlenswert ist es daher, sich bei seinem privaten
Haftpflichtversicherer zu erkundigen, inwieweit der Schutz die Ausübung
des Ehrenamtes umfasst. |
Bedarf klären
Für jede Versicherung und ganz besonders vor dem Abschluss eines neuen
Vertrags sollte sich der Kunde fragen, ob er diesen Schutz wirklich
benötigt. Das Geld, das im Versicherungsfall benötigt wird,
lässt sich auch auf andere Weise zusammentragen. "Denn", so Edda
Castelló, "eine Versicherung ist nichts anderes als ein
Sparvertrag. Das Unternehmen legt das Geld unter anderem in festverzinslichen
Wertpapieren und Tagesgeld an. Für den Versicherten ein teures
Vergnügen, denn er zahlt dafür hohe Gebühren. Legt er das Geld
selbst an, wird es für ihn günstiger."
Marlene Endruweit
m.endruweit@netcologne.de
zm 99, Nr. 18, 16.09.2009, Seite
112-114
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