Gebühr
für internetfähige PCs AbGEZockt |
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1. Oktober 2006 - Ab
2007 will die Rundfunkkommission GEZ-Gebühren für internetfähige
PCs und UMTS-Handys kassieren.
Die neue GEZ-Abgabe trifft vor allem Selbstständige und Unternehmer - sie sollen, geht es nach dem Willen der Rundfunksender, für internetfähige PCs und UMTS-Handys im Büro zahlen. Dass diese Zwangszahlung verfassungswidrig ist, stellten die Unternehmer- und Verbraucherverbände sofort klar. Bereits im März hatte die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) eine Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Grundsätzlich sei die GEZ-Gebühr in Ordnung, schließlich werde damit ein unabhängiges Programm finanziert. Dass die neue Rundfunkgebührenordnung PC, Laptop und Handy als Fernseher deklariert, hält die VRGZ allerdings für hanebüchenen Unsinn. Warum wohl geht man ins Internet? Doch um sich Informationen zu beschaffen oder E-Mails zu checken, garantiert nicht für die "Lindenstraße". Wer ein herkömmliches Rundfunkgerät kauft, argumentiert die Vereinigung, dokumentiere schon durch den Erwerb, dass er Radio hören oder Fernsehen gucken möchte. Dies sei bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten, also Computern, anders. Auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) protestierte. Freiberufler haben in ihren Praxen und Büros keine Radios oder TV-Geräte stehen, geschweige denn, nutzen sie den Internetzugang ihres Computers als Musikbox oder TV-Kanal. Eine Gebührenpflicht für eine vorgehaltene Leistung aufzuerlegen, die weder verlangt noch genutzt wird, steht laut BFB deshalb nicht im Einklang mit unserer Verfassung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt die Quasi-Steuer ebenfalls ab: Die Einführung der GEZ-Maut mache für die Praxis-Computer überhaupt keinen Sinn, da sie für Leistungen erhoben wird, die nicht in Anspruch genommen werden. "Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nutzen die PCs in ihren Praxen ausschließlich für berufliche Zwecke", erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. "Mit der Einführung dieser Rundfunkgebühr hat sich die Politik eine weitere Bürde für die niedergelassenen Ärzte ausgedacht. Doch damit schneidet sie sich ins eigene Fleisch". Vor allem die von der Bundesregierung geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sieht Köhler in Gefahr, denn dafür sei der
Darüber hinaus dürfte sich die weltweit einmalige Abgabe auch mit dem EU-Recht beißen, mutmaßt der BFB. Ein ausländischer Freiberufler werde, wenn er ein Büro in Deutschland unterhält, ja ebenfalls dieser Gebührenregelung unterworfen. Das aber unterlaufe die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Kleine Betriebe im Nachteil Ganz davon abgesehen sei die neue GEZ-Gebühr ungerecht, weil sie kleine Büros und Praxisnehmer im Vergleich zu Großbetrieben unverhältnismäßig stark belastet. GEZahlt wird nämlich grundstücksbezogen. Mit anderen Worten, große Häuser können die Abgabe auf viele PC-Arbeitsplätze umlegen, während Ärzte, Steuerberater, und Architekten den gleichen Betrag oft für nur ein Gerät aufbringen müssen. Mit Protest zum Erfolg Offenbar brachte der geschlossene Widerstand Erfolg: Die Sender ruderten zurück. Hatten sie ursprünglich vorgehabt, die komplette GEZ-Gebühr von monatlich 17,03 Euro einzustreichen - beziehungsweise 22,55 Euro für Selbstständige und Freiberufler, die in ihrem Fahrzeug ein Autoradio haben - sind sie davon nun abgerückt. In Schwerin einigten sich die Intendanten der ARD mit Zustimmung des ZDF darauf, ab Januar lediglich die reduzierte Radiogebühr für Internet-PCs zu kassieren. Offiziell lautet die Begründung dafür, dass TV-Sendungen wie Tagesthemen und Tagesschau zwar online zum Abruf bereit stehen - das laufende Fernsehprogramm aber gar nicht live im Web übertragen wird. Im Unterschied zum Radio: Alle ARD-Sender streamen ihre Sendungen auch im Netz. Deswegen sei die bislang fürs Radio angezeigte GEZ-Gebühr von 5,52 Euro fällig. Obwohl die Sender einlenken, unterstellen sie natürlich weiterhin, dass jeder PC-Besitzer, der über einen Internetanschluss verfügt, darüber auch fernsieht - ganz einfach, weil er das Gerät, in diesem Fall das Internetprotokoll (IP), hat. Die Entscheidung, ob Computersteuer ja oder nein, liegt freilich nicht bei den Rundfunkanstalten, sondern ist Sache der Länder. Die hatten die Gebührenpflicht für Computer indes bereits 2004 beschlossen, den Start aber dann auf 2007 verschoben. Ob die Abgabe legitim ist, wird letztlich allein vom Verfassungsgericht in Karlsruhe geklärt. Der BFB begrüßte den Kompromissvorschlag trotzdem. "Die Mehrzahl aller selbstständig und freiberuflich Schaffenden wird von dieser neuen Regelung nicht mehr betroffen sein", hob BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann hervor. "Darüber hinaus ist diese Entscheidung für den BFB ein Erfolg, denn es hat sich gezeigt, dass gemeinsames Handeln stark macht." Dennoch bliebe die Tatsache bestehen, dass noch immer rund ein Drittel aller Freiberufler von der neuen Regelung zusätzlich belastet wird. Verquere Logik Es liegt offenbar in der Logik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, moderne Technologien wie IP-TV in den Gebührenkanon eingliedern zu wollen. Die Zeit, in der es einen Anschluss, ein spezifisches Fernsehgerät und eine Gebühr gab, ist aber definitiv vorbei. Demnächst kann der Zuschauer im Internet sowieso zu einem Bruchteil der heutigen Kosten fernsehen, telefonieren und surfen. Deshalb ist die Frage legitim, ob die Sender ihre Gebühren beliebig auf neue Technologien ausweiten können. Einen Gebührenreflex auf Fortschritt darf es, sollte man meinen, doch eigentlich nicht geben. Eins ist sicher: Die PC-Gebühr wird die Diskussion um Zwangszahlungen für Radio und TV anstoßen, und zwar in die Richtung, ob es einen Anspruch auf Veranlagung nach tatsächlicher Nutzung gibt. In der Praxis ist noch viel zu klären. Dass das laufende Fernsehprogramm gar nicht im Internet verfügbar ist, passt in die Geschichte. ck zm 96, Nr. 19, 01. 10.2006, Seite 124-125 |
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