"Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann", besagt ein griechisches Sprichwort. Wie die Richter entscheiden? Hier einige Urteile, deren Kenntnis dem Zahnarzt den eigenen Alltag erleichtern kann.
1 . Oktober 2006
BFH: Grundsteuer auf das Eigenheim ist rechtmäßig

Persönliche Leistungsfähigkeit generell unerheblich

Die Widersprüche, die auch viele Zahnärzte gegen die Grundsteuer auf das selbstgenutzte Eigenheim eingereicht haben, bleiben ohne Erfolg.
Die Grundsteuer auf selbstgenutzte Eigenheime ist rechtmäßig. So urteilte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München, wie die Ärzte-Zeitung mitteilte. Gestützt auf ein Verfassungsurteil von 1995 zur Vermögensteuer hatten Eigentümer bei den Kommunen Widerspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt, mit der Begründung, Ihnen werde ein Teil ihres Eigentums "weggesteuert". Der BFH verwarf den Einwand: Die Grundsteuer sei eine Objektsteuer, die "ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Beteiligten" erhoben werde.
Die persönliche Leistungsfähigkeit sei dabei generell unerheblich. Zuvor hatte schon das Bundesverfassungsgericht entsprechende Beschwerden abgewiesen - ohne Begründung.
pit/pm

Urteil des BFH
Az.: II R 81/05

Unfallfahrer haftet für seelische Schäden

Posttraumatische Psyche

Unfallverursacher haften grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden von Verletzten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Die Saarbrückener Landesrichter gaben mit einem Urteil jetzt der Klage eines Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld statt. Bei einem Verkehrsunfall war ein Auto auf dessen Wagen aufgefahren. Seitdem leidet der Kläger nach den Feststellungen eines Sachverständigen unter anderem an Ermüdungen, Reizbarkeit, Schwerhörigkeit und Interessensverlust. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte dem Kläger 1 500 Euro Schmerzensgeld.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach dem Opfer nun etwa 23 000 Euro zusätzliches Schmerzensgeld zu. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Unfallverursachers und der Versicherung nicht gelten, der Kläger sei schon vor dem Unfall eine "labile Persönlichkeit" gewesen. Entscheidend sei, dass die psychischen Probleme des Klägers durch den Unfall letztlich ausgelöst worden seien.
pit/ÄZ

Urteil des OLG Saarbrücken,
Az.: 4 U 326/03-5/05

Mehrere Minijobs, Sozialversicherung fällig

Arbeitgeber zu Nachzahlung verpflichtet

Die Unkenntnis über mehrere Minijobs ihrer Angestellten schützt Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Forderungen seitens der Sozialversicherung. Dies geht aus einem in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hervor.
Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssen selbst dann nachträglich geleistet werden, wenn der geringfügig Beschäftigte bei seiner Einstellung seinem Arbeitgeber fälschlicherweise versichert hat, keinen zusätzlichen Minijobs nachzugehen. So entschieden die Landessozialrichter in Hessen in einem aktuellen Fall; die Revision wurde nicht zugelassen. Das Gericht wies damit die Klage der Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens zurück. Die Frau hatte sich geweigert, nachträglich Sozialversicherungsbeiträge für einen Mitarbeiter zu zahlen, der ohne ihr Wissen mehrere Minijobs hatte. Die Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet und unterliegen von einem bestimmten Gesamt-Monatseinkommen an der Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber ist vor der Beitragszahlung nach Auffassung des Gerichts weder durch Unkenntnis geschützt noch dadurch, dass er seiner Meldepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
pit/dpa

LSG Hessen
12. September 2006 (Datum der Veröffentlichung)
Az.: AZ L 1 KR 366/02

Honorarkürzung wegen unerlaubter Anstellung von Kollegen

Promis unterstützen Ärztin im Honorarstreit

Eine Berliner Diabetologin ist vor dem Sozialgericht Berlin mit einem Eil-Antrag gescheitert, mit dem sie eine rückwirkende Honorarkürzung in Höhe von 160 000 Euro stoppen wollte. Ihr Pech: Sie hatte ungenehmigt Kollegen beschäftigt.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hatte die Summe von 160 000 Euro für den entsprechenden Zeitraum zurückverlangt. Zu Recht, entschied das Sozialgericht vorerst. Begründung: Die Ärztin hatte zur Behandlung der Patienten Kollegen angestellt, ohne dies von der KV genehmigen zu lassen. Die fehlende Genehmigung durch die KV rechtfertigt laut Aussage der Richter deren Rückforderung.
Für die weitere Zahlung von ungekürzten Honoraren bestehe daher keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. Die Ärztin habe zudem keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt, um glaubhaft zu machen, dass die Honorarkürzung die Existenz ihrer Praxis gefährde. Die Ärztin war bei einer Plausibilitätsprüfung aufgefallen.
Wegen der angeblichen Bedeutung für die Versorgung von Diabetes-Patienten in Berlin schlägt der Fall in der Hauptstadt hohe Wellen. Die Senatsgesundheitsverwaltung versuchte bereits in Gesprächen zwischen KV und Ärztin zu vermitteln, ohne Erfolg. Die Diabetologin hat sich prominente Unterstützung aus ihrer Patientenklientel, wie von Starfrisör Udo Walz (Foto links) und Schauspielerin Judy Winter, für den Erhalt des Diabetes-Zentrums geholt. Die Ärztin kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an.
pit/ÄZ

Beschluss des SG Berlin,
September 2006
Az.: S 71 KA 361/06


zm 96, Nr. 19, 01.10.2006, Seite 120-121