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| 1 . Oktober
2006 BFH: Grundsteuer auf das Eigenheim ist rechtmäßig Persönliche Leistungsfähigkeit generell unerheblichDie Widersprüche, die auch viele Zahnärzte gegen die Grundsteuer auf das selbstgenutzte Eigenheim eingereicht haben, bleiben ohne Erfolg.Die Grundsteuer auf selbstgenutzte Eigenheime ist rechtmäßig. So urteilte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München, wie die Ärzte-Zeitung mitteilte. Gestützt auf ein Verfassungsurteil von 1995 zur Vermögensteuer hatten Eigentümer bei den Kommunen Widerspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt, mit der Begründung, Ihnen werde ein Teil ihres Eigentums "weggesteuert". Der BFH verwarf den Einwand: Die Grundsteuer sei eine Objektsteuer, die "ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Beteiligten" erhoben werde. Die persönliche Leistungsfähigkeit sei dabei generell unerheblich. Zuvor hatte schon das Bundesverfassungsgericht entsprechende Beschwerden abgewiesen - ohne Begründung. pit/pm Urteil des BFH Az.: II R 81/05 Unfallfahrer haftet für seelische Schäden ![]() Posttraumatische PsycheUnfallverursacher haften grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden von Verletzten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.Die Saarbrückener Landesrichter gaben mit einem Urteil jetzt der Klage eines Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld statt. Bei einem Verkehrsunfall war ein Auto auf dessen Wagen aufgefahren. Seitdem leidet der Kläger nach den Feststellungen eines Sachverständigen unter anderem an Ermüdungen, Reizbarkeit, Schwerhörigkeit und Interessensverlust. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte dem Kläger 1 500 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach dem Opfer nun etwa 23 000 Euro zusätzliches Schmerzensgeld zu. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Unfallverursachers und der Versicherung nicht gelten, der Kläger sei schon vor dem Unfall eine "labile Persönlichkeit" gewesen. Entscheidend sei, dass die psychischen Probleme des Klägers durch den Unfall letztlich ausgelöst worden seien. pit/ÄZ Urteil des OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 326/03-5/05 Mehrere Minijobs, Sozialversicherung fällig Arbeitgeber zu Nachzahlung verpflichtetDie Unkenntnis über mehrere Minijobs ihrer Angestellten schützt Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Forderungen seitens der Sozialversicherung. Dies geht aus einem in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hervor.Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssen selbst dann nachträglich geleistet werden, wenn der
geringfügig Beschäftigte bei seiner Einstellung seinem Arbeitgeber
fälschlicherweise versichert hat, keinen zusätzlichen Minijobs
nachzugehen. So entschieden die Landessozialrichter in Hessen in einem
aktuellen Fall; die Revision wurde nicht zugelassen. Das Gericht wies damit die
Klage der Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens zurück.
Die Frau hatte sich geweigert, nachträglich
Sozialversicherungsbeiträge für einen Mitarbeiter zu zahlen, der ohne
ihr Wissen mehrere Minijobs hatte. Die Einkommen aus geringfügigen
Beschäftigungen werden zusammengerechnet und unterliegen von einem
bestimmten Gesamt-Monatseinkommen an der Sozialversicherungspflicht. Der
Arbeitgeber ist vor der Beitragszahlung nach Auffassung des Gerichts weder
durch Unkenntnis geschützt noch dadurch, dass er seiner Meldepflicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. pit/dpa LSG Hessen 12. September 2006 (Datum der Veröffentlichung) Az.: AZ L 1 KR 366/02 Honorarkürzung wegen unerlaubter Anstellung von Kollegen
Promis unterstützen Ärztin im HonorarstreitEine Berliner Diabetologin ist vor dem Sozialgericht Berlin mit einem Eil-Antrag gescheitert, mit dem sie eine rückwirkende Honorarkürzung in Höhe von 160 000 Euro stoppen wollte. Ihr Pech: Sie hatte ungenehmigt Kollegen beschäftigt.Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hatte die Summe von 160 000 Euro für den entsprechenden Zeitraum zurückverlangt. Zu Recht, entschied das Sozialgericht vorerst. Begründung: Die Ärztin hatte zur Behandlung der Patienten Kollegen angestellt, ohne dies von der KV genehmigen zu lassen. Die fehlende Genehmigung durch die KV rechtfertigt laut Aussage der Richter deren Rückforderung. Für die weitere Zahlung von ungekürzten Honoraren bestehe daher keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. Die Ärztin habe zudem keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt, um
glaubhaft zu machen, dass die Honorarkürzung die Existenz ihrer Praxis
gefährde. Die Ärztin war bei einer Plausibilitätsprüfung
aufgefallen. Wegen der angeblichen Bedeutung für die Versorgung von Diabetes-Patienten in Berlin schlägt der Fall in der Hauptstadt hohe Wellen. Die Senatsgesundheitsverwaltung versuchte bereits in Gesprächen zwischen KV und Ärztin zu vermitteln, ohne Erfolg. Die Diabetologin hat sich prominente Unterstützung aus ihrer Patientenklientel, wie von Starfrisör Udo Walz (Foto links) und Schauspielerin Judy Winter, für den Erhalt des Diabetes-Zentrums geholt. Die Ärztin kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an. pit/ÄZ Beschluss des SG Berlin, September 2006 Az.: S 71 KA 361/06 zm 96, Nr. 19, 01.10.2006, Seite 120-121 |
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