1. Oktober 2007 - Mit
der Vorlage einer "Konsolidierten Fassung des
Gebührenverzeichnisses" hat die Arbeitsgruppe des
Bundesgesundheitsministeriums ihre Arbeit am Leistungsverzeichnis einer neuen
GOZ vorerst abgeschlossen. In einer fundierten Expertise an das BMG nahmen die
BZÄK, die DGZMK und die wissenschaftlichen zahnärztlichen
Fachgesellschaften Stellung. Die Quintessenz der Zahnärzte: Die
Ausrichtung des Papiers am Bema ist unverkennbar - und aus fachlichen
Gründen nicht vertretbar.
Bei der Erarbeitung des BMG-Leistungsverzeichnisses war die
Bundeszahnärztekammer zeitweise beratend eingebunden. In dieser Funktion
hat sie seit dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe immer wieder darauf
hingewiesen, dass die Beschreibung der Behandlungsleistungen in einer neuen
Gebührenordnung zwingend am aktuellen Stand der zahnmedizinischen
Wissenschaft auszurichten ist. Als fundierte Grundlage hatte die BZÄK die
in Zusammenarbeit mit der KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde entwickelte "Neubeschreibung einer
präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" erarbeitet
und vorgelegt.
Zwar erkennen die BZÄK und die Fachgesellschaften an, dass in Teilen des
jetzt vorliegenden Leistungsverzeichnisses die Anregungen der
Bundeszahnärztekammer erkennbar berücksichtigt wurden. Insgesamt aber
hat sich die BMG-Arbeitsgruppe über den von den Zahnärzten
vorgelegten fachwissenschaftlichen Katalog hinweggesetzt und das
Leistungsverzeichnis im Wesentlichen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab
für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ausgerichtet.
Sie kommen daher zu dem Schluss, dass das Papier fachwissenschaftlich
fehlerhaft sei und elementare Prinzipien und Grundsätze einer modernen
Zahnmedizin in Deutschland verletze. Es ignoriere anerkannte
oralepidemiologische Forschungsergebnisse und verhindere eine
präventionsorientierte, risikoadaptierte und individualisierte Behandlung.
Die Mängel schlagen sich in ausnahmslos allen Abschnitten des
Leistungsverzeichnisses nieder, wie die BZÄK und die Fachgesellschaften
betonen. Bei dem erkennbaren Versuch, die Gebührenordnung in eine
Erstattungsordnung umzuwandeln, würden an zahlreichen Stellen
Einschränkungen definiert, die zahnmedizinisch-fachlich nicht haltbar
seien und dem Einzelfall nicht gerecht würden. Da die GOZ die Behandlung
von Menschen beschreibe, welche in ihrer Individualität unterschiedlichste
Behandlungskonzepte erforderten, sei es unerlässlich, dass eine
Gebührenordnung die Berücksichtigung dieser Individualität
ermögliche. Willkürliche Leistungseinschränkungen verhinderten
eine risikoadaptierte Behandlung des einzelnen Patienten.
Kernbotschaften der Stellungnahme
Die Kernbotschaften der Stellungnahme werden anhand ausgesuchter Beispiele im
Folgenden in gestraffter Form aufgezeigt:
Die Erhebung
des Mundhygienestatus ist auf einmal pro Kalenderjahr beschränkt.
Gerade in der Kinderzahnheilkunde zeigt sich besonders deutlich, welche fatalen
Wirkungen eine solche Beschränkung hat. Die Leistung dient neben der
Kontrolle auch der Motivation zur verbesserten Mundhygiene. Eine einmalige
Berechenbarkeit pro Jahr ist zur Motivation absolut unzureichend. Auch
außerhalb der Kinderzahnheilkunde stellt sich die Beschränkung als
willkürlich dar. Insbesondere bei Patienten mit hohem Parodontitis- und
Kariesrisiko ist eine erneute Erhebung des Mundhygienestatus in kürzeren
Abständen erforderlich.
Problematisch
sind die Bestimmungen zur Fluoridierung. Bei Kindern und Jugendlichen,
aber auch bei Erwachsenen, kann in Abhängigkeit vom Kariesrisiko zwei-
oder mehrmals jährlich eine Applikation eines fluoridhaltigen Lackes
erfolgen. Wissenschaftlich ist eine maximal dreimalige Berechnung pro Jahr
nicht zu begründen. Bei kariesaktiven Kindern sollte die Frequenz der
Fluoridlackapplikation unbedingt mehr als zweimal pro Jahr betragen, weil dann
eine verbesserte kariesreduzierende Wirkung festzustellen ist. Die Empfehlungen
der aktuellen Leitlinie zur Fluoridierung stützen sich auf Studien mit
mehr als dreimaliger jährlicher Applikation von Fluoridlacken. Insofern
entspricht die Vorgabe "maximal dreimal pro Kalenderjahr
berechnungsfähig" nicht den aktuellen Empfehlungen.
Auch die
Beschränkung der zahnärztlichen Frühuntersuchung auf den
Zeitraum nach dem 30. Lebensmonat geht für die Kinder mit erhöhtem
Kariesrisiko an der Realität vorbei. Frühkindliche Karies setzt im
Extremfall bereits kurz nach dem Durchbruch vor allem der
Oberkieferfrontzähne ein. Es ist kaum zu begründen, einerseits
Empfehlungen zur frühzeitigen Kontrolle auszusprechen, diese andererseits
jedoch nicht in der Gebührenordnung widerzuspiegeln.
Der Ansatz zur
Kariesrisikobestimmung, bei dem das Kariesrisiko erst bei Kindern
über sechs Jahren zu bestimmen ist, ist unzureichend. Spätestens mit
der Etablierung des Begriffs "Frühkindliche Karies" wurde
deutlich, dass Kariesrisikobestimmung bereits in der Durchbruchs- und der
Funktionsphase des Milchgebisses eine wichtige Rolle spielt.
Die
Gebührenposition über Entfernung von harten und weichen
Zahnbelägen ist inhaltlich mit der bestehenden GOZ-Position
vergleichbar. Jedoch ist diese nicht mehr zahnbezogen, sondern nur
sitzungsbezogen berechenbar. Es gibt international keine Studie, die belegen
würde, dass eine fachgerechte Entfernung von harten und weichen
Zahnbelägen einschließlich Politur im genannten Zeitrahmen von 4,2
Minuten möglich ist. Es muss eine zahnbezogene Abrechnungsmöglichkeit
geschaffen werden.
Es ist
festzuhalten, dass die vorhandenen Mängel in der Prävention zwingend
zu höheren Kosten im Gesundheitswesen führen werden, da diese
nicht nur eine Ausweitung der restaurativen Maßnahmen mit sich bringen,
sondern letztlich auch eine höhere Anfälligkeit und kürzere
Verweildauer der Restauration bedingen.
Insgesamt zeigt
sich, dass die Bedeutung der Diagnostik für eine der
Individualität des Patienten Rechnung tragende Behandlung verkannt wird;
auch und gerade, weil diese Leistungen durchgängig unterbewertet sind.
Bei der
großen sozialmedizinischen Bedeutung der Parodontopathien, die auch in
der Vierten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS IV) erneut deutlich zum
Ausdruck kommt, ist es völlig unverständlich, weshalb die
Fachargumente der Wissenschaftler, die nicht nur national, sondern
international mit gleicher Stimme reden, in die Gestaltung der
Gebührenordnung keinen Eingang gefunden haben. Es ist heute schon
absehbar, dass es für einen Patienten und für einen Zahnarzt nicht
zumutbar ist, nach den jetzt vorliegenden Entwürfen verantwortungsvoll zu
diagnostizieren oder lege artis zu therapieren.
Appell mit Nachdruck
Die BZÄK, die DGZMK sowie die Unterzeichnenden der einzelnen
wissenschaftlichen Fachgesellschaften appellieren mit Nachdruck an das BMG, die
Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Bevölkerung wahrzunehmen.
Die Beratung über das Gebührenverzeichnis sollte auf der Grundlage
der "Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde" wieder aufgenommen werden. "Da bereits mit der
Neubeschreibung und deren Umsetzung in eine Honorarordnung der Zahnärzte
erforderliche Vorarbeiten geleistet sind, wird eine Wiederaufnahme der
Beratungen auf dieser Basis letztlich zu keinen nennenswerten
Verzögerungen im Verordnungsverfahren führen.", heißt es
in dem Papier. "Letztlich kann und darf es auf ein oder zwei Monate
ohnehin nicht ankommen, wenn das hohe Gut der Gesundheit der Patienten auf dem
Spiel steht!"
pr/BZÄK
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Die
Unterzeichner der Stellungnahme |
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Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der
Bundeszahnärztekammer
Dr. Peter
Engel, Vorsitzender des Senates für privates Leistungs- und
Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
Prof. Dr. Dr.
Georg Meyer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde
Priv. Doz. Dr.
M. Oliver Ahlers, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für
Funktionsdiagnostik und -therapie
Prof. Dr.
Reiner Biffar, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde e.V.n Prof. Dr. Daniel
Edelhoff, Schriftführer der Deutschen Gesellschaft für Implantologie
Prof. Dr. Elmar
Hellwig, Geschäftsführender Direktor der Universitätsklinik
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Freiburg
Prof. Dr.
Bärbel Kahl-Nieke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für
Kieferorthopädie e.V.
Prof. Dr.
Stefan Kopp, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der
Universität Frankfurt, Poliklinik für Kieferorthopädie
Prof. Dr.
Hans-Christoph Lauer, Direktor der Poliklinik für zahnärztliche
Prothetik ZZMK Carolinum, Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche
Prothetik und Werkstoffkunde e.V.
Prof. Dr. Dr.
Friedrich Wilhelm Neukam, Pastpräsident der Deutschen Gesellschaft
für Implantologie in der DGZMK
PD Dr. med. Dr.
med. dent. Stephan Rupprecht, Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-,
Gesichtschirurgie
Prof. Dr.
Ulrich Schiffner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde in der DGZMK
Prof. Dr.
Ulrich Schlagenhauf, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Parodontologie e.V.
Prof. Dr. Dr.
Hans Joerg Staehle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Zahnerhaltung e.V.
Dr. Dr.
Hans-Peter Ulrich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie
Prof. Dr. Dr.
Wilfried Wagner, Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie der Universität Mainz |
zm 97, Nr. 19, 01.10.2007, Seite 22-23
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