1. Oktober 2007 |
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Zahlpflicht an die Künstlersozialkasse Abgabenfalle droht Praxismanagement,
Corporate Identity und Corporate Design - diese Worte prägen heute die
Praxis ebenso wie das typische Alltagsgeschäft. Aber wer denkt an die
Künstlersozialkasse (KSK), wenn Selbstständige Freiberufler sollten daran denken! Und zwar ab sofort! Darauf weist der metax-Steuerdienst hin: Wer als Unternehmer (und auch der Arzt gilt hier als Unternehmer) "nicht nur gelegentlich" (zum Beispiel einmal jährliche Homepage-Updates) solche Aufträge an selbstständige Webdesigner oder Ähnliches erteilt, der muss neben den Kosten für diesen Auftrag einen Betrag an die KSK leisten, 5,1 Prozent im Jahr 2007. Seit dem 12. Juni 2007 prüft die Rentenversicherung Bund diese Abgabepflichten - zusammen mit den typischen Sozialversicherungsprüfungen. Ob und wieviel Abgaben zu leisten sind, sollte gemeinsam mit dem Steuerberater und der KSK geklärt werden. Die Sanktionen - Geldbußen bis 50 000 Euro und fünf Jahre rückwirkende Prüfungen - können so vermieden werden. pit/pm Das Ende vom Arbeitsvertrag Mit Frist oder nichtEin befristetes Arbeitsverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Konditionen verlängert, wenn die Arbeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Ist dies nicht gewünscht, muss der Arzt das vor Ablauf der Befristung kundtun. Darauf weist der Steuer-Infodienst metax hin und ergänzt: Äußert der Mitarbeiter den Wunsch, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, der Arzt lehnt dies aber ab, so ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) diese Ablehnung als Widerspruch zu werten.pit/pm Das Ende vom Arbeitsvertrag Mit Frist oder nichtEin befristetes Arbeitsverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Konditionen verlängert, wenn die Arbeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Ist dies nicht gewünscht, muss der Arzt das vor Ablauf der Befristung kundtun. Darauf weist der Steuer-Infodienst metax hin und ergänzt: Äußert der Mitarbeiter den Wunsch, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, der Arzt lehnt dies aber ab, so ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) diese Ablehnung als Widerspruch zu werten.pit/pm Private Steuerberatungskosten MustereinspruchGegen die Nichtabziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben durch Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2006 sind zwei Klagen vor den Finanzgerichten anhängig (FG Niedersachsen, 10 K 103/07 und FG Baden-Württemberg, 5 K 186/07), berichten die Neuen Wirtschafts-Briefe und erläutern: Wird gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und unter Bezugnahme auf die vorgenannten Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt, kommt gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ein Ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen in Betracht.pit/pm NAV Virchov-Bund Gut vorbereitetJeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Gesetze und Verordnungen auszulegen. Das Fehlen dieser Unterlagen kann bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaften Probleme bereiten. Der NAV-Virchow-Bund hat die geltenden Regelungen nun speziell für die Arztpraxis zusammengestellt. Beispielhaft seien das Arbeitszeit-, das Jugendarbeitsschutz- und das Mutterschutzgesetz genannt.Zudem empfehle es sich, neben den auslegepflichtigen Gesetzen und Verordnungen weitere wichtige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen in der Praxis vorzuhalten. Insbesondere, wenn Besuch von Gesundheitsämtern oder Arbeitsschutzbehörden ansteht. Darunter fallen unter anderem das Arbeitssicherheits-, das Arzneimittel- sowie das Medizinproduktegesetz. pit/pm NAV-Virchow-Bund Abteilung Service Postfach 10 26 61, 50466 Köln info@nav-virchowbund.de Fon: 02 21/97 30 05-0 Fax: 02 21/7 39 12 39 Neue Studie zu Internetnutzung ![]() Deutsche nehmen Gefahren ernstImmer mehr Internetnutzer nehmen die Sicherheitsgefahren aus dem Netz ernst und aktualisieren ihr Betriebssystem mindestens einmal im Monat. Das ist das Ergebnis der IT-Sicherheitsstudie, die Teil des (N)Onliner-Atlas ist, berichtet der "Tagesspiegel".Während im vergangenen Jahr 50,4 Prozent der Befragten ihr Betriebssystem aktualisierten, sobald ein Update verfügbar war, waren es 2007 bereits 56,6 Prozent. "Das sind immerhin drei Millionen private Nutzer mehr als im Vorjahr", sagte Tom Köhler, IT-Security-Chef bei Microsoft Deutschland, gegenüber der Zeitung. Das sei ein klarer Fortschritt, das Netz nun ein Stück sicherer. Zudem belegt die Untersuchung laut "Tagesspiegel", dass es immer mehr Nutzer gibt, die sich ausreichend, gut oder sehr gut informiert fühlen. Bedenklich sei jedoch, dass sie sich am häufigsten bei Bekannten und Verwandten über aktuelle Sicherheitsprobleme informierten, heißt es in der Zeitung weiter. Nur jeder Fünfte besuche einschlägige Sicherheitsportale. jr/pm Inverssuche bei Telefonauskunftsdiensten Ohne Widerspruch bekannt zu gebenEin Anruf bei der Auskunft ermittelt schnell die gewünschte Rufnummer des Teilnehmers - so weit so gut. Das geht auch anders herum: Anhand der Telefonnummer Name und Adresse des Teilnehmers herauszugeben ist rechtens und verstößt nicht gegen Datenschutzbestimmungen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH), berichtet der Steuer-Infodienst metax: Wer der Suchoption "Inverssuche" nicht ausdrücklich widerspricht, muss hinnehmen, dass bei Anfragen seine Adresse genannt wird. Wer's verhindern will, muss widersprechen.pit/pm zm 97, Nr. 19, 01.10.2007, Seite 106-107 |