1. Oktober 2009 |
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Kurzarbeit und Altersvorsorge Auswirkungen beachtenÜber Auswirkungen von Kurzarbeit auf die betriebliche Altersvorsorge weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Ist die
betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
kombiniert, könnte das Auswirkungen bis hin zum Verlust des
Versicherungsschutzes haben, falls die Beiträge bei Kurzarbeit reduziert
gezahlt werden. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV: "Da kann es
sich durchaus lohnen, als Arbeitnehmer die Beiträge freiwillig
weiterzuzahlen." Das ist jedoch nur bei Direktversicherungen,
Pensionskassen oder -fonds denkbar. Damit wäre der Versicherungsschutz
sichergestellt. Lilo Blunck: "Die Eigenfinanzierung ist in einer solchen Situation sicher nicht einfach. Trotzdem sollten Arbeitnehmer alles daran setzen, die betriebliche Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung aufrecht zu erhalten." Falls es sich nicht umgehen lässt, den Vertrag ruhen zu lassen, sollten die Beschäftigten prüfen, wie, wann und zu welchen Bedingungen die Police wieder bedient werden kann. sg/pm Verein gegründet Hilfestellung bei PraxisabgabeAuch wenn es selbstverständlich sein sollte, dass das Ende der beruflichen Laufbahn langfristig geplant und vorbereitet werden muss, ist dies leider nicht jedem Zahnarzt klar. Um älteren Zahnärzten Hilfestellung bei der Praxisabgabe zu leisten, wurde in Baden-Württemberg der Verein "Zukunftspraxis 50 Plus e.V." gegründet, der überregional in Anspruch genommen werden kann. Untersuchungen hätten bestätigt, so der Verein, dass sich Zahnärzte oft viel zu spät mit der Praxisabgabe und den vorbereitenden Maßnahmen beschäftigen. Die Folge seien immer mehr Praxen, die unter Wert veräußert werden müssen. Der Zusammenschluss möchte nach eigenen Angaben eine Lobby für ältere Zahnärzte sein und eine Plattform zum Erfahrungsaustausch bieten - sei es bei der Suche nach der Praxisnachfolge, Ärger mit der KZV oder Unsicherheiten beim Qualitätsmanagement. Des Weiteren bietet der Verein Seminare zur Praxisabgabe.Zukunftspraxis 50 Plus e.V. Martin-Crusius-Str. 8 72076 Tübingen Tel.: 07071/5654249 info@zukunftspraxis-50plus.de www.zukunftspraxis-50plus.de Ratgeber Recht in der PraxisAlltagsrelevante Informationen finden sich im neu erschienenen Ratgeber "Recht in der Praxis". Das Booklet des Ratgeberverlags, Hamburg, ist nach Problemfeldern gegliedert. Ob Konflikte mit Patienten, Mitarbeitern, Lieferanten, Kammern oder staatlichen Stellen: (Zahn-)Ärzte finden hier konkrete Hilfe für den Praxisalltag mit vielen Checklisten und Praxistipps.So haben (Zahn-)Ärzte etwa einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar, wenn Patienten nicht zum vereinbarten Termin in der Praxis erscheinen. Dies sollten sie im Vorfeld jedoch mit den Patienten vereinbaren. Andererseits ist es auch problematisch, wenn (Zahn-)Ärzte auf vorgedruckten Anmeldeformularen auf das Ausfallhonorar hinweisen. Ist nämlich darauf ausschließlich festgelegt, dass bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar fällig wird, ist die Vereinbarung ungültig: Patienten müssen nur zahlen, wenn sie selbstverschuldet dem Termin fernbleiben. Daher sollten (Zahn-)Ärzte gesonderte Vereinbarungen unterschreiben lassen, dass ein Ausfallhonorar fällig wird, mit dem Zusatz "es sei denn, das Nichterscheinen ist unverschuldet". Diese Ansprüche sind dann auch vor Gericht durchsetzbar. Die Bestellung des Booklets kann versandkostenfrei im Internet erfolgen. sg/pm www.ratgeberverlag.de Buchhandel: Medienbüro Medizin: Recht in der Praxis, ISBN-Nr. 978-3-931688-14-1 Verbandsbroschüre Schwerbehinderte einstellenDie Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist mit zahlreichen Auflagen verknüpft. Welche das sind und wo es weiterführende Informationen zu dieser komplexen Thematik gibt, dies hat der NAV-Virchow-Bund in seinem neuesten Merkblatt "Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers" zusammengestellt. Neben Basiswissen zum Thema Schwerbehinderung und einer ausführlichen Begriffsdefinition werden darin folgende Punkte erörtert:Überdies enthält das Merkblatt eine umfassende Auflistung der zuständigen Integrationsämter in den Ländern. sg/pm Kontakt: NAV-Virchow-Bund Abteilung Service Postfach 102661 50466 Köln Tel.: 0221/973005-0 Fax: 0221/7391239 zm 99, Nr. 19, 01.10.2009, Seite 86 |