1. Januar
2006 - Einige Kassen und Zahntechniker verbreiten weiterhin, dass mit
dem Festzuschussmodell die Versorgungsqualität in Deutschland sinkt und
der Zahnersatz für die Patienten teurer wird. Das ist falsch, wie die
Strukturanalyse der KZBV belegt. Sie hat ermittelt, wie viele Teleskope und
Prothesen 2005 verglichen mit 2004 abgerechnet wurden. Fazit: Die Versorgung
blieb weitestgehend gleich
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Auch immer mehr
GKV-Patienten wollen Implantate. Mit dem Festzuschussmodell nehmen sie jetzt am
medizinischen Fortschritt teil. |
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oder wurde sogar besser. Gerade für
gesetzlich Versicherte brachte der Festzuschuss ein großes Plus: Im
Unterschied zu vorher partizipieren sie am medizinischen Fortschritt nun auch
in der GKV.
Um herauszufinden, ob es durch die Festzuschüsse zu etwaigen
Verschiebungen kam, hat die KZBV die Versorgungsstruktur im Zeitraum Mai bis
Juli 2004 mit der von Mai bis Juli 2005 verglichen. Ermittelt wurde, wie
häufig die Zahnärzte eine Versorgungsform je 100 Fälle
abgerechnet haben. Diese Strukturanalyse zeigt, dass im Zeitraum 2004 auf 100
Abrechnungen insgesamt 36 Einzelkronen
entfielen. Im Jahr 2005 wurden je 100 Abrechnungen 45 Einzelkronen gefertigt.
Die Anzahl der Einzelkronen nimmt also zu, ebenso die der Brückenspannen
von 9,7 auf 11,5. Geringfügig zurück gehen die Totalprothesen von 7,8
auf 7,5 und die Modellgussprothesen von 9,1 auf 8,6, weiterhin die
Teleskopkronen von 10,4 auf 8,6.
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Häufigkeit je hundert
Fälle bei ausgewählten Versorgungskomplexen; Datengrundlage:
Frequenzstatistik der KZBV
* andersartige Versorgungen: Hochrechnung auf Stichprobenbasis |
Insgesamt beläuft sich der Rückgang bei Totalprothesen,
Modellgussprothesen und Teleskopkronen auf 2,6 je 100 Fälle. Damit steht
fest, dass die Versorgung weitestgehend gleich blieb oder sogar besser wurde.
Rund fünf Prozent der Abrechnungsfälle kommen auf andersartige
Versorgungen. Diese konnte der Versicherte aber in der Vergangenheit nicht
wählen, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.
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Kein Verschub in der
Versorgungsstruktur
Ein Verschub in der Versorgungsstruktur hat sich
nicht ergeben. Damit bestätigt die Strukturanalyse der KZBV die Ergebnisse
aus der Abrechnungsanalyse. Im Gegenteil: Positiv ist hervorzuheben, dass die
Festzuschüsse den medizinischen Fortschritt jetzt auch in der GKV
ermöglichen.
Eine weitere Analyse verdeutlicht, dass der doppelte Festzuschuss bei den
Neuversorgungen die durchschnittlichen Versorgungskosten abdeckt. Damit hat man
diese Zielvorgabe der Bundesebene ebenfalls umgesetzt. Korrekturen wird es
indes bei den Reparaturen geben - das kündigte die KZBV bereits an.
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Mehr als 20 Prozent dieser andersartigen
Versorgungen sind Suprakonstruktionen - tragen also der gewollten Ausweitung
des medizinischen Fortschritts auf implantatgetragenen ZE Rechnung. Diese
Versorgungsform wird noch mehr zunehmen, denn auch die Kassenpatienten
wünschen sich zunehmend Implantate.
Im Referenzzeitraum Mai bis Juli 2005 wurden nur deshalb so wenig
Suprakonstruktionen abgerechnet, weil das Implantat vor der Versorgung mit
Zahnersatz zunächst mehrere Monate einheilen muss.
Fast die Hälfte der andersartigen Versorgungen (48,5 Prozent)
entfällt zurzeit noch auf Abrechnungsfälle mit Brücken. Und zwar
auf große Brücken, die laut Festzuschussrichtlinien nicht im
GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Wählt der Versicherte eine solche
Versorgung statt herausnehmbaren Zahnersatz, hat er abhängig vom Befund
Anspruch auf den Festzuschuss.
Teuer: the German Crown
Die in Deutschland weit verbreitete, fachlich anerkannte Versorgung mit
Teleskopkronen steht im Mittelpunkt der Diskussion um einen vermeintlichen
Abbau der Versorgungsqualität.
Grund für die Beliebtheit dieser Versorgungsform bei Zahnärzten,
Zahntechnikern und Patienten sind neben der fachlich anerkannten
Funktionalität die ästhetischen Vorteile, da die Zweitkrone im
sichtbaren Bereich in der Regel in der Zahnfarbe verblendet wird und somit eine
Alternative zu den sichtbaren metallenen Prothesenklammern darstellt.
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| Aufteilung der
Direktabrechnungsfälle (andersartige Versorgungen) Mai bis Juli 2005
Grundlage: HKP-Stichprobe der KZBV |
Klarer Nachteil der Teleskopkronen sind die vergleichsweise hohen Kosten, da
für einen Prothesen-Pfeilerzahn zwei Kronen gefertigt werden müssen.
Diese enormen Aufwendungen sind auch der Grund dafür, dass sich die
Therapieform "Teleskopkrone" international nicht durchgesetzt hat. In
vergleichbaren Nachbarländern weicht man deshalb auf andere,
kostengünstigere, ebenfalls fachlich anerkannte Therapieformen aus.
Eine Recherche der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse
belegt zudem keine höhere Versorgungsqualität von Teleskopkronen
gegenüber alternativen, anerkannten Versorgungsformen. Die
klammerverankerte Modellgussprothese stellt weltweit den Standard in der
Teilprothetik dar.
Der vergleichsweise hohe Preis für eine Teleskopversorgung hat den
Gesetzgeber schon 1993 veranlasst, die Leistungspflicht auf zwei
Verbindungselemente je Kiefer bei Kombinationsversorgungen zu beschränken
(ehemals Paragraf 30 Abs. 1 SGB V). In seinem Gutachten 2000/2001
"Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit" weist der
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| Regelversorgungsfälle - Vergleich der durchschnittlichen
tatsächlichen Kosten* mit dem doppelten Festzuschuss für
ausgewählte Versorgungsformen; * tatsächliche Kosten auf NEM-Basis
(Edelmetallkosten wurden rechnerisch durch NEM-Kosten ersetzt) Grundlage:
Stichprobe von rund 350 000 Regelversorgungsfällen aus den
Diskettenabrechnerfällen aus den Monaten Mai bis Juli 2005 |
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| Regelversorgungsfälle - Vergleich der durchschnittlichen
tatsächlichen Kosten* mit dem doppelten Festzuschuss für
ausgewählte Versorgungsformen; * tatsächliche Kosten auf NEM-Basis
(Edelmetallkosten wurden rechnerisch durch NEM-Kosten ersetzt) Grundlage:
Stichprobe von rund 350 000 Regelversorgungsfällen aus den
Diskettenabrechnerfällen aus den Monaten Mai bis Juli 2005 |
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Sachverständigenrat darauf hin, dass in
Deutschland zwischen 1980/85 und 1997 die Überkronungen innerhalb der
GKV-Leis-tungsstrukturen um fast 30 Prozent gestiegen sind.
Versorgungsniveau halten und trotzdem sparen
Übereinstimmend wurde mit Einführung der Festzuschüsse ein
Einsparpotenzial gesehen, ohne dass das Niveau der zahnmedizinischen Versorgung
im internationalen Vergleich absinkt, wenn Teleskopversorgungen in der GKV in
der Indikationsstellung moderat zurückgeführt werden. Mit diesem
Einsparpotenzial sollen die neuen Versorgungsformen in der GKV
(Suprakonstruktionen) unter dem Strich finanzneutral für die Krankenkassen
finanziert werden.
Diese Rechnung geht auf:
2004 kamen auf
100 Fälle 10,4 Teleskopkronen. Durch die Beschränkung auf
Eckzahn-Indikationen nahmen Teleskopversorgungen innerhalb der Regelversorgung
zum einen deutlich ab (5,5 Teleskopkronen auf 100 Fälle), zum anderen
stiegen die Zuschüsse zu Einzelkronen massiv an (von 36 in 2004 auf 45 in
2005 je 100 Fälle). Diese Steigerung geht vor allem darauf zurück,
dass im Rahmen einer gleich- oder andersartigen Leistung Teleskopkronen oder
andere Kombinationsversorgungen auf Wunsch etlicher Versicherter erbracht
wurden, der Festzuschuss aber auf Grundlage des Regelversorgungsbefundes
"Einzelkrone" geleistet wurde.
Eine
realistische Einschätzung über die durch die Festzuschüsse
ausgelösten Leis-tungsverschiebungen geben die Gesamtfälle, die in
diesem Zeitraum über die KZVen oder direkt mit dem Versicherten
abgerechnet wurden: Ausgehend von den oben genannten 10,4 Teleskopen auf 100
Fälle im Jahr 2004 kommt es zu einer Verringerung um rund 17 Prozent auf
8,6 Teleskope.
Dieser Rückgang wäre bei der durch die KZBV im gemeinsamen
Bundesausschuss beantragten Ausweitung der Festzuschussbefunde deutlich
geringer ausgefallen, war aber erforderlich, um neuen, am wissenschaftlichen
Fortschritt orientierten Behandlungsmethoden die nötigen zusätzlichen
GKV-Finanzmittel zu sichern.
Zusammenfassend steht damit fest, dass das Festzuschussmodell die Absicht und
Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt. Eine strengere Indikationsstellung bei
Teleskopkronen war bei Erarbeitung der Festzuschüsse ausdrücklich
gewollt. Der Rückgang ist moderat - die von den Zahntechnikern immer
wieder eingebrachte Diskussion interessenbezogen und überzogen.
Doppelter Festzuschuss deckt Versorgungskosten
Zu den auf Bundesebene abgestimmten Vorgaben bei der Berechnung der
Festzuschüsse gehört, dass der doppelte Festzuschuss in etwa den
tatsächlichen Kosten einer Versorgungsform entsprechen soll. In einer
weiteren Detailanalyse hat die KZBV überprüft, inwieweit diese
Vorgabe tatsächlich umgesetzt wurde. Das Ergebnis: Der doppelte
Festzuschuss deckt die Versorgungskosten ab.
Eine Unterdeckung ist lediglich bei der Einzelkrone um 8,4 Prozent zu
verzeichnen. Beit Fällen mit zwei und mehr Einzelkronen hingegen liegt der
durchschnittliche doppelte Festzuschuss um 5,1 Prozent höher als die
tatsächlichen Kosten. Zudem hatte sich die Anzahl der Kronen auf 100
Fälle erhöht. Deutlichere Abweichungen
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ergeben sich im Bereich der Reparaturen. Diese
liegen bis minus 21,9 Prozent. Insofern besteht höchstens bei den
Reparaturen ein Anpassungsbedarf, den die KZBV in die weitere Diskussion zur
Veränderung der Festzuschüsse einbringen wird.
Diese weitergehenden Analysen widerlegen die Behauptungen, durch die
befundbezogenen Festzuschüsse hätten sich Strukturverschiebungen zum
Nachteil der Versicherten eingestellt, das Versorgungsniveau habe sich
verschlechtert und die Festzuschüsse seien falsch berechnet worden.
Deutlich wurde darüber hinaus, dass sich die Kassenausgaben einpendeln.
Die Anzahl der Neuversorgungsfälle hinkt im Vergleich zu 2004 noch um 6,7
Prozent hinterher. Dies liegt zum Großteil an den Vorzieheffekten, weil
die mehrfache Ankündigung von Leistungsveränderungen beim Zahnersatz
- Bema-Umstrukturierung ab Anfang 2004; Festzuschüsse ab Anfang 2005 -
einen "Run" auf Zahnersatz jeweils zum Jahresende auslöste.
Patienten nicht weiter verunsichern
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind etliche Patienten noch verunsichert, weil
einzelne Krankenkassen immer noch öffentlich behaupten, die ZE-Versorgung
habe sich im Einzelfall im Vergleich zu 2004 verteuert oder strukturell
verschlechtert. Dies aber ist nachgewiesenermaßen falsch.
Auf Grundlage der vorgelegten Daten schlägt die KZBV vor, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich die Festzuschüsse im Bereich der
Reparaturen anzupassen. Ansonsten wären die Kassen mit großer
Sicherheit finanziell überfordert. Die Patienten sollte man nicht weiter
verunsichern, denn Panikmache dient niemandem. Besser ist, die Entwicklung
abzuwarten und neben einer Korrektur bei den Reparaturpositionen eine weitere
Diskussion nach Vorlage der GKV-Abrechnungsergebnisse des ersten Halbjahres
2006 zu führen.
Hermann Rubbert
Geschäftsführer der KZV Nordrhein
c/o KZV Nordrhein
Lindemannstr. 34-42, 40237 Düsseldorf
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Abrechnungsanalyse der KZBV
Die Abrechnungsanalyse der KZBV (siehe zm 23,
S.18) stützt sich auf die Daten der Monate Mai bis Juli 2005, weil der
KZBV diese Kalendermonate seitens der KZVen abgerechnet vorlagen. Im Vergleich
zu Mai bis Juli 2004 wurden im selben Zeitraum 2005 genau 6,7 Prozent weniger
ZE-Fälle abgerechnet. Dabei handelt es sich in erster Linie um
Neuversorgungsfälle.
Da Neuversorgungen freilich deutlich teurer sind als Reparaturen, wird das
Gesamtergebnis dadurch überproportional stark belastet. Von Mai bis Juli
2005 lagen die Kassenausgaben für Zahnersatz noch 17,7 Prozent unter dem
Wert der Vergleichsspanne 2004.
Isoliert betrugen die Kassenausgaben im Juli 2005 nur noch 11,8 Prozent weniger
als im Vorjahresmonat, weil sich der steigende Trend auch von Mai bis Juli 2005
fortsetzte. Die Ausgabeneinbrüche im 1. Halbjahr 2005 sind rein
statistisch bedingt und haben sich erwartungsgemäß weitgehend
normalisiert.
Dass die Krankenkassen von weiteren ungerechtfertigten und schädlichen
Verunsicherungen der Patienten absehen, forderte die KZBV mit
Veröffentlichung dieser Daten. Im gleichen Sinne appellierte sie an die
Zahntechniker, die dem System der Festzuschüsse immer noch ablehnend
gegenüber stehen. Denn niemandem ist damit gedient, wenn der Patient
aufgrund von Falschinformation und Unsicherheit notwendige Versorgungen
zurückstellt.
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zm 96, Nr. 1, 01.01. 2006, Seite 14-17
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