1. Januar 2008 |
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Alte Bausparverträge Topzinsen haltenWer noch einen Bausparvertrag aus den 90er-Jahren hat, sollte ihn so lange wie möglich halten. Ein solcher Altvertrag ist ein Glücksfall für den Kunden, berichtet der Münchner Merkur. Schließlich bringe er Topzinsen von gut fünf Prozent im Jahr. Mit staatlicher Wohnungsbauprämie seien sogar um die sieben Prozent Rendite drin. Das ist auch nach Ansicht von Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern nicht zu toppen.Die Anbieter dagegen kommen die Hochzinsverträge nach jahrelanger Niedrigzinsphase teuer zu stehen. Viele wären dieses Draufzahlergeschäft jetzt gern los - wenn es sein muss, auch mit einseitiger Vertragsauflösung. Dies halten Verbraucherschützer jedoch nicht für rechtens. Wer eine Kündigung auf dem Tisch habe, dem helfe nur noch ein Widerspruch. Schlimmstenfalls könnten sich Betroffene an die Ombudsfrau beim Verband der privaten Bausparkassen wenden. jr/pm Kranken- und Pflegeversicherung Neue RechengrößenZum 1. Januar 2008 ändern sich die Rechengrößen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies meldet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2008 werde auf 2 485 Euro festgesetzt; 2007 lag der Wert bei 2 450 Euro. Relevant sei dieser beispielsweise für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder.Angepasst wird dem BMG zufolge auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - und zwar nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Für das Jahr 2008 liege sie bei 48 150 Euro. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird diese Jahresarbeitsentgeltgrenze laut BMG für das Jahr 2008 43 200 Euro betragen. Dieser Wert sei identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese steige auf monatlich 3 600 Euro. jr/pm NAV-Dokumentation Sog der ÖkonomieDie zunehmende Ökonomisierung im Gesundheitswesen und die damit einhergehende Veränderung des Arztberufes thematisiert eine neue Dokumentation des NAV-Virchow-Bundes. Das Buch beleuchtet gesundheits- und berufspolitische Entwicklungen von 1994 bis 2006. Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe widmet sich in einen Beitrag dem Thema Freiberuflichkeit, Prof. Dr. Dr. Peter Oberender erörtert die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel befasst sich mit der Frage "Solidarität oder Eigenverantwortung?". Weitere Themen sind die Ärzte-Demonstrationen im Jahr 2006, neue Kooperationsformen, Bürokratie und Telematik.jr/pm Klaus Bittmann (Hrsg.), Mitteldeutscher Verlag, 2007, 160 Seiten, 20,00 Euro, ISBN 978-3-89812-505-5 Schnee und Glatteis Mit Schaufeln, Schieber und SplitRechtzeitige V orsorge
und Planung helfen, das übliche Chaos bei Eis und Schnee zu vermeiden.
Eigentümer oder Mieter einer Zahnarztpraxis haben die Pflicht, die Wege
bei Glatteis und Schnee passierbar zu halten. Gerichte stellen hohe Ansprüche an die Räum- und Streupflichten. So forderte das Landgericht Augsburg von einem Hotelier, dass er den Hotelparkplatz nicht nur vom Schnee freiräumt, sondern auch den vereisten Hotelparkplatz streut (Urteil vom 11. Januar 2001, Az.: 3 O 2846/00). Zudem gehen die Gerichte davon aus, dass bei Kundenverkehr die üblichen Räumzeiten von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends ausgeweitet werden müssen. Diese Urteile betreffen auch Zahnarztpraxen. Deshalb sollten diese den Winterdienst möglich schon vor dem akuten Schneeeinbruch organisieren. Auch wenn ein externer Dienstleister dies erledigt, bleibt es die Pflicht des Zahnarztes, diesen zu kontrollieren. Organisiert die Praxis den Räum- und Streudienst selbst, gibt es einiges zu bedenken: jr/olb zm 98, Nr. 1, 01.01.2008, Seite 70 |