Einlagensicherung in der
Krise Kaleidoskop fürs Festgeld |
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1. Januar 2009 - Viele
Anleger wissen in diesen Zeiten nicht, wohin mit dem Geld. Deshalb heißt
die Lösung häufig Tages- oder Festgeld. Hohe
In den Ranglisten der Konditionenvergleiche für Fest- und Tagesgeld liegen gerade ausländische Institute häufig an der Spitze. Sie locken mit Zinsen für einjähriges Festgeld von mehr als fünf Prozent. Ähnlich sieht es bei Tagesgeld aus. Anleger, die derzeit für Aktien und Anleihen nichts übrig haben, fühlen sich bei diesen Anlagen gut aufgehoben. Sie sind einfach zu durchschauen und leicht zu händeln. Allerdings fragen aufgeklärte Bankkunden erst einmal nach der Güte der Einlagensicherung des jeweiligen Instituts, bevor sie dort ein Konto eröffnen. Denn wie der Fall Kaupthing zeigt, ist in jedem Fall Wachsamkeit geboten. Die Garantiefrage Jede Bank muss die Einlagen ihrer Kunden schützen. Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin sagt: "Grundsätzlich muss jede Bank, die in Deutschland tätig wird, einer gesetzlichen Einlagensicherung angehören." Das gilt für heimische wie für ausländische Institute. Über die Einlagen bei deutschen Geldhäusern hält Bundeskanzlerin Angela Merkel derzeit ihre schützende Hand. Inwiefern diese Garantie auch für die Sparkonten gilt, die deutsche Anleger bei ausländischen Banken führen, ist nicht klar. Edda Castelló, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ-HH), geht davon aus, dass die Garantie alle Spareinlagen deutscher Kunden umfasst. Einheitliche Vorschriften für die Einlagensicherung gibt es nicht. Die Qualität der Systeme ist unterschiedlich. Generell gilt für deutsche Banken, dass die Ansprüche ihrer Kunden gemäß EU-Vorschrift im Pleitefall erst einmal aus dem Entschädigungsfonds bedient werden. Geschützt sind danach 20 000 Euro minus zehn Prozent Selbstbehalt. Das heißt: Beträgt die Einlage 20 000 Euro, bekommt der Kunde 18 000, bei 22 000 Euro bekommt er 20 000 Euro. Zurzeit laufen innerhalb der EU Verhandlungen, den Mindestbetrag auf 50 000 Euro oder mehr zu erhöhen. Für Summen, die über die jetzt geltenden 20 000 Euro hinausgehen, springt die Einlagensicherung der jeweiligen Bankengruppe ein. So unterhalten die privaten Banken einen eigenen Einlagensicherungsfonds. Er sieht vor, dass je Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank sicher sind. Das macht mindestens 1,5 Millionen Euro. Einen Rechtsanspruch auf die Hilfe aus dem Fonds haben die angeschlossenen Banken laut Paragraf 10 des Fonds-Statuts aber nicht. Verwirrende Werbung Einige ausländische Banken werben damit, dass sie dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angehören. Das stimmt auch. Geht aber eines dieser Institute in Konkurs, richten sich die Ansprüche der Geschädigten zuerst an die Sicherungseinrichtung, die für das Mutterhaus zuständig ist: Die Kundeneinlagen bei der Advanziabank sind über die Luxemburger Anlagenversicherung (Association pour la Garantie des Dépots Luxembourg, AGDL) abgesichert. Das bedeutet, dass die AGDL im Entschädigungsfall Einlagen jeweils bis 20 000 Euro garantiert. Einlagen bei der deutschen Niederlassung sind entsprechend der niederländischen Einlagensicherung geschützt. Seit dem 7. Oktober 2008 gelten für ein Jahr Einlagen bis zu 100 000 Euro als sicher. Diese Bank gehört zur französischen BNP Parisbas. Einlagen sind deshalb zunächst gemäß der französischen Einlagensicherung bis zu 70 000 Euro je Kunde geschützt. Reicht diese Summe nicht, springt der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken ein. siehe Amsterdam Trade Bank Die Kundeneinlagen bei der Deniz Bank unterliegen der österreichischen Einlagensicherung. Bis zum 31. Dezember 2009 schützt sie unbegrenzt. Ab dem 1. Januar 2010 liegt die Grenze bei 100 000 Euro. Fest- und Tagesgeldkonten bei Fortis laufen über die Von Essen GmbH & Co. KG Bankgesellschaft. Damit unterstehen Einlagen bei Fortis in Deutschland automatisch dem Sicherungsfonds deutscher Banken. Die indische ICIC-Bank agiert in Deutschland als Niederlassung der britischen ICIC-Bank UK. Entsprechend beträgt die Einlagensicherung nach britischen Vorgaben 50 000 Pfund. Forderungen, die darüber hinausgehen, übernimmt der Fonds deutscher Banken. Die ING-Diba arbeitet als selbständige deutsche AG und gehört deshalb ausschließlich dem deutschen Sicherungssystem an. Die türkische Bank betreibt in Deutschland eine eigenständige Gesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist dem Sicherungsfonds der deutschen Banken angeschlossen. In diesem Fall garantiert die lettische Einrichtung pro Kunde bis zu 50000 Euro. Auf der Homepage steht diese Angabe nicht. Ansprüche, die darüber hinausgehen, befriedigt der Fonds der deutschen Banken. Laut Auskunft der BaFin ist die Bank ist verstaatlicht. Kunden dürfen zurzeit maximal 50 000 Euro pro Monat abheben. Stephen Rihmke, Finanzexperte bei der VZ-HH warnt: "Es ist derzeit nicht empfehlenswert, Gelder bei der Parex-Bank anzulegen." Diese Bank arbeitet als deutsche AG und gehört dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken an. Einlagen bei der Vakif-Bank unterstehen dem Schutz der österreichischen Einlagensicherung. Sie bleiben bis zum 31. Dezember 2009 zu 100 Prozent sicher und ab dem 1. Januar 2010 bis zu 100 000 Euro geschützt. Diese Bank arbeitet in Deutschland als selbständige AG und ist dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angeschlossen. Aufgrund der internationalen Finanzkrise haben sich die Bedingungen für die Einlagensicherung während der vergangenen Monate häufig geändert. Stand der oben genannten Angaben ist der 5. Dezember 2008. Marlene Endruweit m.endruweit@netcologne.de zm 99, Nr. 1, 01.01.2009, Seite 56-57 |
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