Die zm berichten regelmäßig über die Belange der Zahnärzte in Europa sowie über neue gesundheitspolitische Entwicklungen in der Europäischen Union.

 
Council of European Dentists

Fest verankert in der EU-Politik

1. Januar 2009 - Von Patientenmobilität über Bleaching-Produkte bis hin zum Profil des europäischen Zahnarztes reichte die Bandbreite der Themen auf der halbjährlichen Vollversammlung des Council of European
Das Europaviertel in Brüssel - hier wird Gesundheitspolitik gemacht, die letztlich auch Auswirkungen auf die Zahnärzteschaft hat.
Dentists (CED) in Brüssel. Ein dicht gepacktes Arbeitsprogramm erwartete die Delegierten dort am 28. November - ein Zeichen dafür, dass die europäische Zahnärzteschaft in die vielfältigen Facetten der EU-Politik fest eingebunden ist und dazu Stellung bezieht.


Es war eine dichte Tagesordnung, die die Vollversammlung des Council of European Dentists (CED), der Interessensvertretung von zahnärztlichen Spitzenorganisationen aus 33 europäischen Ländern auf EU-Ebene, auf ihrer letzten Sitzung in Brüssel abzuarbeiten hatten. CED-Präsident Dr. Orlando Monteiro da Silva machte in seinem Bericht den Delegierten deutlich, auf welch vielfältige Weise das Gremium inzwischen in der EU-Politik eine Rolle spiele und in laufende Prozesse der europäischen Gesundheitspolitik eingebunden sei.

Ganz oben auf der Agenda stand das Thema, das in der EU-Gesundheitspolitik derzeit die höchste Priorität hat: die geplante EU-Richtlinie zur Patientenmobilität. Dazu hatte bekanntlich die EU-Kommission am 2. Juli einen Vorschlag unterbreitet, der einen gesetzlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Patientenversorgung in der EU festlegen soll (siehe zm 15/2008, Seite 76 f). Derzeit läuft der parlamentarische Werdegang durch die EU-Gremien. In diesen Prozess ist der CED beratend eingebunden. In Brüssel verabschiedeten die rund 100 Delegierten nun einstimmig ihre inzwischen in allen maßgeblichen zahnärztlichen EU-Gremien abgestimmte Stellungnahme.


Klärungsbedarf
Zusammenfassend betont der CED, dass er die Richtlinie grundsätzlich als wichtigen Schritt nach vorne begrüße, da sie Maßnahmen zur Klarstellung der Patientenrechte, den Schutz der Patientensicherheit, die Kostenerstattung, die Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen und den Austausch von Informationen unterstütze. Anzumerken sei aber, dass die EU bisher nicht primär für die Strukturierung der Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten zuständig sei. Außerdem lasse der Entwurf noch Fragen offen, die es gelte, im Zuge der Konsultation klärend zu berücksichtigen.

Der CED unterstreicht weiterhin, dass sich die Patientenmobilität im Bereich der Zahnheilkunde von der Mobilität in anderen medizinischen Bereichen unterscheide. Gerade in der Zahnmedizin sei die Betreuungskontinuität im Rahmen der wohnortnahen Versorgung ein wichtiger Parameter, deshalb müsse die Patientenmobilität in diesem Bereich nicht unbedingt aktiv gefördert werden. Berufliche und ethische Standards seien am besten auf nationaler und regionaler Ebene zu entwickeln. Regulierungszuständigkeiten sollten bei den Mitgliedstaaten verbleiben, in denen die Behandlungen durchgeführt würden. Informationen über den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in anderen Ländern sollten objektiv formuliert sein und keine Bewertung enthalten.

Nach Eingang aller Änderungsanträge zum EP-Berichtsentwurf mit Frist zum Januar ist derzeit vorgesehen, dass die Annahme der Richtlinie im federführenden ENVI-Ausschuss zum März und die Abstimmung im EU-Parlament im April erfolgen soll.

Jetzt gelte es, die Positionen der europäischen Zahnärzteschaft auch den Parlamentariern in den nationalen Staaten bekannt zu machen, unterstrich CED-Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, der als Mitglied der deutschen Delegation auch Kammerpräsident in Hamburg ist. Ganz wichtig sei es, die Verantwortlichen in den Ländern zu überzeugen, denn nur so könne der Einfluss auf Brüssel letztlich das notwendige Gewicht erhalten.


Diskussionen um Bleaching
Um die eher zahnärztlich-fachlichen Fragen geht es bei den Diskussionen um Bleaching-Produkte. Der Entscheidungsprozess scheint derzeit wegen diverser Änderungswünsche aus Mitgliedstaaten in Stocken geraten zu sein. Die Kommission hatte seinerzeit beschlossen, dass Zahnbleichmittel mit einem Wasserstoffperoxid-Gehalt zwischen 0,1 und sechs Prozent nicht frei verkäuflich sein sollten, sondern unter Anweisung eines Zahnarztes verwendet werden sollten. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Scientific Committee on Consumer Products (SCCP) aus dem Jahr 2005. Das SCCP ergänzte 2007 in einer weiteren Aussage, dass die Risiken bei der Verwendung von Zahnbleichmitteln mit wachsender Konzentration steigen und sprach sich dafür aus, bei Anwendung der Produkte zuvor eine ärztliche Untersuchung vorzunehmen. Ab einer Konzentration von mehr als sechs Prozent sollten die Produkte nicht mehr direkt durch den Verbraucher angewendet werden.

Der CED stützt die Einschätzung des SCCP. In einer Resolution, die einstimmig auf der Brüsseler Sitzung verabschiedet wurde, betonte er die Notwendigkeit, diesen Bereich auf EU-Ebene zu regeln, um Verbraucher von potenziellen Schäden durch den exzessiven Gebrauch von Bleichmitteln zu schützen. Zahnbleichmittel sollten unter der Aufsicht des Zahnarztes auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eingesetzt werden.


Profile und Kompetenzen
Um die Festlegung von Profilen und Kompetenzen des europäischen Zahnarztes geht es in einem Positionspapier, das die ADEE (Association for Dental Education in Europe) derzeit in Arbeit hat. Der Verband, in dem vornehmlich die Vertretung der zahnmedizinischen wissenschaftlichen Lehre europaweit organisiert ist, will damit frühere Stellungnahmen aktualisieren und hat den CED um Mitwirkung gebeten. Es ist davon auszugehen, dass die dort erarbeiteten Positionen auch in den EU-Gremien auf Interesse stoßen, deshalb ist der Umgang mit dem Papier politisch für die Zahnärzteschaft nicht ganz unwichtig.

Vor diesem Hintergrund begrüßten die Delegierten den Wunsch des ADEE zur Zusammenarbeit, gerade auch im Hinblick auf das gemeinsame Wirken von Wissenschaft und Praxis auf europäischer Ebene. Dennoch sei das Papier noch in einigen Punkten ergänzungsbedürftig. Kritisch hingegen diskutierten die CED-Vertreter die Rollenverteilung zwischen Praxis und Wissenschaft: "Ein Alleingang der ADEE wäre nicht hilfreich, nur ein gemeinsam abgestimmtes Papier hat Aussicht auf Erfolg. Die Berufsverbände sind für die gesamte Lebensarbeitswelt des Zahnarztes zuständig, die Hochschulen für die Ausbildung", brachte Sprekels die Diskussion auf den Punkt. Folglich müsste das Profil des Zahnarztes vom Berufsverband erstellt werden, das Profil der Ausbildung obliege hingegen der wissenschaftlichen Lehre.


Alltag der Kommission
Einen Blick in den Arbeitsalltag der EU-Kommission gewährte Dr. Andrzej Rys, Direktor Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung der DG Sanco. Er skizzierte die Strategie der Kommission, die auf vier Grundprinzipien basiere: dem wertbasierenden Ansatz für die Gesundheitsversorgung in Europa, dem wirtschaftlichen Wert der Gesundheit, dem Stellenwert von Innovation und Forschung sowie Aspekten der globalen Gesundheit. Schwerpunktmäßig beschäftige man sich derzeit mit Belangen einer alternden Gesellschaft, mit Aspekten rund um Prävention, mit Bioterrorismus, schweren Epidemien und Lebensmittelsicherheit sowie mit der Bedeutung von neuen Technologien für das Gesundheitswesen. Rys hob außerdem die Arbeit der wissenschaftlichen EU-Ausschüsse hervor, die vom Expertentum der Fachverbände (auch dem des CED) großen Nutzen zögen.

Neue Konzepte gibt es zur organisatorischen Ausrichtung des CED/BZÄK-Büros in Brüssel. Geschäftsführerin Claudia Ritter skizzierte Eckpunkte einer Kommunikationsstrategie, die ab 2009 sukzessive umgesetzt werden soll. Außerdem sollen zur weiteren Professionalisierung der Brüsseler Arbeit vier Ständige Ausschüsse neu strukturiert werden (Binnenmarkt und Gesundheitsbereich, zahnärztliche Ausbildung und Berufsqualifikationen, Ethik, Qualität und Patientensicherheit sowie öffentliche Gesundheit). Die Wahlen dazu finden auf der Frühjahrstagung im Mai in Prag statt. Nina Bernot, eine slowenische Ökonomin, ist seit Herbst neu im Brüsseler Team als EU Affairs Officer. pr

Das CED-Positionspapier zur Richtlinie über die Patientenmobilität und die Resolution zu Bleichmitteln ist unter http://www.eudental.eu, Stichwort "CED poliy papers" abrufbar.


zm 99, Nr. 1, 01.01.2009, Seite 60-62