Elektronische
Gesundheitskarte Alles auf Anfang |
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1. Januar 2010 - Am 14.
Dezember kam Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler mit KBV-Vorstand Dr.
Carl-Heinz Müller und Kassenchefin Doris Pfeiffer zusammen, um die
nächsten Schritte zur Bestandsaufnahme der
Chaotisch, intransparent, nicht praktikabel, exorbitant teuer - so beschreiben Leistungs- wie Kostenträger in ihren jeweiligen Eckpunkten zur Neuordnung der Telematikinfrastruktur das Projekt eGK unter Ulla Schmidt. Ein vernichtendes Urteil. "Die Intention des Gesetzgebers, mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zur Verbesserung der Patientenversorgung beizutragen, ist nach nunmehr sechsjähriger Projektzeit nicht ansatzweise erreicht", heißt es beispielsweise in dem gemeinsamen Papier der Spitzenorganisationen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apothekern. Im Gegenteil: Die eigentliche Zielsetzung nach Paragraf 291a SGB V - mehr Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz bei der Behandlung von Patienten - sei im Laufe der Jahre zunehmend aus dem Blick geraten. In der Vergangenheit, so die Kritik, sei es immer mehr darum gegangen, im Interesse der Kassen Kosten einzusparen und verwaltungsvereinfachende Anwendungen auf der eGK zu etablieren - statt einen Mehrwert für Ärzte und Patienten zu schaffen. "Wir brauchen eine Telematikinfrastruktur, die medizinisch ausgerichtet ist", bilanzieren die Organisationen. Akzeptanz durch Freiwilligkeit Durchgefallen sei in dem Zusammenhang auch der bisherige Testansatz: Funktionen wie die Aktualisierung der Versichertenstammdaten, das E-Rezept und die Notfalldaten konnten die betroffenen Ärzte und Apotheker in der vorgelegten Form nicht von dem Vorteil der Telematik
Was den schleppenden Verlauf betrifft, liegen die Ursachen jedoch nicht nur im komplizierten High Tech. Gleichermaßen verantwortlich für die Probleme: die Einflussnahme des BMG. Insbesondere der vom Ministerium aufgebaute Zeitdruck habe dazu geführt, dass Konzeption, technische Entwicklung und Testmaßnahmen - ungeordnet und teilweise sogar parallel - aus dem Ruder liefen. Die mangelhafte Einbindung der Betroffenen, sprich der Ärzte, Apotheker und Kassen, habe ein Übriges getan. Auch die gesetzlichen und privaten Kassen rügen das bisherige Prozedere. Parallel zum Positionspapier der Leistungsträger haben auch sie ihre Forderungen formuliert. Wie die Leistungsträger stellen sie darin klar heraus: Nutzen und Akzeptanz der Anwendungen müssen bei ihrer Auswahl, Entwicklung und Einführung im Mittelpunkt stehen. Eine zentrale Rolle spielen auch bei ihnen die Datensicherheit und der Datenschutz im Sinne der Patienten. Mit "Punkt 8" des Positionspapiers ist jedoch Schluss mit schubidu: "Die Onlineprüfung der Kartengültigkeit und die Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sind für die Leistungsträger bei jedem Patientenkontakt verpflichtend." Eine Forderung, die die Zahnärzteschaft definitiv ablehnt. "Ob die Praxis online geht, muss jeder Zahnarzt selbst entscheiden können", betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz. Aus dem Grund haben die Zahnärzte in ihren Verhandlungen zum Basis-Rollout jeden Zusammenhang mit einer späteren Online-Anbindung der Praxen eine Absage erteilt. Ein paar Absätze weiter heißt es in dem Kassenpapier: "Unter Voraussetzung der Erfüllung von Punkt 8 sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme kann der Basis-Rollout fortgeführt werden." Buchholz: "Im Kern steht dort, dass die Kassen den Basis-Rollout nur dann wieder aufnehmen wollen, wenn wir Mediziner online gehen. Diese Bedingung widerspricht jedoch diametral den bereits abgeschlossenen Verträgen
Eine klare Schiene Wie es nach der Bestandsaufnahme weitergeht? Gefragt sind klare Konzepte, von denen Ärzte und Patienten profitieren. Will heißen: Man implementiert am besten die Notfalldaten und die intersektorale Kommunikation der Leistungserbringer zuerst auf der Karte, weil sie sofort medizinischen Nutzen bringen. "Die Speicherung der Notfalldaten auf der eGK sowie eine sichere Punkt-zu-Punkt-Verbindung der Mediziner untereinander - etwa zur Versendung von Arztbriefen - sind beispielsweise zwei Anwendungen, die einen Mehrwert mit sich bringen können", konkretisiert Jürgen Herbert, Telematikexperte der BZÄK und Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg. Das bekräftigt auch Buchholz: "Entscheidend ist, dass das BMG endlich die Chance ergreift, das Projekt "elektronische Gesundheitskarte" neu auf die Schiene zu setzen." Buchholz weiter: "Was auch heißt, dass die Gesellschafter künftig mehr Luft haben müssen, um als Vertreter der Betroffenen die Anwendungen mitzugestalten. Denn eins steht fest: Das BMG, das per Rechtsverordnung über vier Jahre zahlreiche strikte Vorgaben erteilte und dadurch die gematik gängelte, hat das Projekt mit zum Erliegen gebracht." Bis Ende Januar sollen laut Rösler die Leistungs- und Kostenträger das geplante Vorgehen beim BMG vorlegen. Danach sollen entsprechende Beschlüsse folgen. Was dann passiert, hängt also maßgeblich davon ab, ob der Minister - anders als seine Vorgängerin - Anwenderfreundlichkeit, Akzeptanz und Sicherheit über den politisch motivierten Zeitdruck stellt. ck zm 100, Nr. 1, 01.01.2010, Seite 16-17 |
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