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1. Januar 2010

apoBank

Wertberichtigungen geplant

Mit einem speziellen Programm rüstet sich die apoBank für zukünftige Aufgaben. In einer Meldung der Bank heißt es, man wolle das operative Geschäft aus- und das Portfolio strukturierter Finanzprodukte abbauen. Dabei wird die apoBank bei den strukturierten Finanzprodukten "Wertberichtigungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bilden", so die Bank. Der exakte Betrag wird mit Vorlage der vorläufigen Zahlen im ersten Quartal 2010 veröffentlicht werden.
Die Wertberichtigungen würden weitgehend durch das gute operative Kerngeschäft aufgefangen. Sollte es dennoch zu einem Jahresfehlbetrag kommen, stehen zum Ausgleich Rücklagen von über 700 Milionen Euro zur Verfügung. Das Portfolio werde wertschonend abgebaut, um das Verlustrisiko zu minimieren. Bereits 2014 soll es von 5,4 Milliarden Euro auf rund 2,5 Milliarden Euro halbiert sein. "Um eine Kapitalentlastung zu erreichen, hat der genossenschaftliche Finanzverbund (BVR) der Bank die erforderliche Unterstützung zugesichert", heißt es. Die Unterstützung in Form einer Garantie durch die Sicherungseinrichtung des BVR, die noch dem üblichen Gremienvorbehalt unterliege, ziele auf eine nachhaltige und dauerhafte Absicherung der erwarteten Eigenkapitalquoten ab. Die aktuellen Eigenkapitalquoten der apoBank lägen auf Halbjahresniveau. Die im August vom BVR gewährte Garantie in Höhe von 120 Millionen Euro lief zum 20. Dezember 2009 mit Fälligkeit der abgesicherten Wertpapiere aus. Aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung der abgeschirmten Aktiva sei nicht mit einer Inanspruchnahme der Garantie zu rechnen. sg/pm

PKV-Vollversicherung

Mehr Versicherte

Der PKV-Verband hat seine Geschäftszahlen für das Jahr 2008/2009 veröffentlicht. Ergebnis: Ende Juni 2009 waren 8,74 Millionen PKV-Mitglieder vollversichert, das sind im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres über 75 000 Neuzugänge mehr. Allerdings stiegen auch die Kosten deutlich.
Zum Jahresende 2008 stieg die Zahl der Vollversicherten auf 8,64 Millionen Menschen, was einem Anstieg von über 150 Prozent gegenüber 2007 bedeutet. Darin enthalten sind jedoch laut PKV-Verband 20 500 Anwartschaftsversicherungen, die gesetzlich Versicherten zukünftig einen alten Tarif sichern. Weitere 20 900 Personen seien bislang unversichert gewesen und nur aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht in eine Privatkasse eingetreten. Bereinigt um diese Effekte betrug der mit den Vorjahren vergleichbare Neuzugang 48 900 Personen. Laut PKV wirke sich damit die 2007 eingeführte Dreijahreswartefrist für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze negativ auf die Branche aus.
Im ersten Halbjahr 2009 konnte die PKV weitere 98 800 Mitglieder gewinnen (1. Halbjahr 2008: 23 400 Personen). Die Zahl der privaten Zusatzversicherungen stieg im Jahr 2008 um fast eine Million Versicherungen auf 20,98 Millionen.
Die Beitragseinnahmen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stiegen 2008 um drei Prozent auf 30,33 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfielen dabei 28,36 Milliarden Euro (plus 2,8 Prozent), in der Pflegeversicherung wuchsen sie um 4,6 Prozent auf 1,97 Milliarden Euro. Für das Jahr 2009 sei mit Beitragseinnahmen in Höhe von insgesamt 31,54 Milliarden Euro zu rechnen - davon 29,44 Milliarden Euro für die Krankenversicherung und 2,1 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung.
Die Kosten wuchsen 2008 auf 20,17 Milliarden Euro. In der Krankenversicherung gab es einen Anstieg um 6,7 Prozent auf 19,55 Milliarden Euro, in der Pflegeversicherung um 6,9 Prozent auf 617,7 Millionen Euro. ck/sg/pm

Der Bericht im Internet unter www.pkv.de > Publikationen

Allianz Deutscher Ärzteverbände

Kostenerstattung gefordert

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände erneuert ihre Forderung nach einer Einführung der Kostenerstattung. Diese müsse sukzessiv und unter Berücksichtigung sozialer Komponenten implementiert werden. Dies geht aus einem Positionspapier hervor, das die Allianz Deutscher Ärzteverbände formuliert hat. "Die Einigung der neuen Regierungskoalition im Bereich Gesundheit hält viele Optionen für einen Umbau des Gesundheitswesens bereit. Die Verantwortlichen werden jedoch noch zeigen müssen, ob es sich dabei um reine Willenserklärungen oder einen strukturellen Neubeginn handelt", so der Sprecher der Ärzteallianz, Dr. Joachim Wagner.
Der Ärztemangel sei kein reines Verteilungsproblem mehr, wie Politiker und Krankenkassen gerne darstellten, sondern sei dem Verlust der Attraktivität des Arztberufs geschuldet. Als mögliche Gegenmaßnahmen schlagen die Ärzte unter anderem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung sowie eine neue, transparente Honorarsystematik im niedergelassenen Bereich vor. Überdies fordert die Allianz die Bundesregierung auf, eine Systematik für die Beschreibung eines neuen Leistungskatalogs zu entwickeln. Sie spricht sich ferner gegen zentralistische Strukturen im Gesundheitswesen und für ein Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen aus. sg/pm

Arztsuche

Mehrheit setzt auf Mundpropaganda

Bei der Suche nach dem passenden Arzt verlassen sich die meisten auf Tipps von Freunden und Verwandten. Diese Informationsquelle nutzen 81 Prozent, wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der KKH-Allianz unter 1 000 Befragten ergab. Auf Platz zwei folgen Empfehlungen von Ärzten (59 Prozent), die Hälfte der Befragten nutzt zudem das Telefonbuch. Ärztebewertungen im Internet stoßen auf ein geteiltes Echo; die jüngere Generation signalisiert hier deutlich mehr Zustimmung als die ältere: Während zwei Drittel der 18- bis 30-Jährigen solche Portale richtig finden, geht es bei den 65- bis 70-Jährigen nur jedem Fünften so. sg/pm
Oberlandesgericht Koblenz

Honorar trotz Behandlungsfehler

Ein Arzt verliert wegen eines Behandlungsfehlers nicht seinen Honoraranspruch. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Davon abweichende Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Behandlung so unbrauchbar ist, dass sie einer "völligen Nichtleistung" gleichkommt.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Patientin gegen ihren früheren Zahnarzt ab, berichtet die Fachzeitschrift "OLG Report". Die Klägerin hatte unter anderem die Rückzahlung des Honorars in Höhe von fast 2 500 Euro verlangt. Zur Begründung gab sie an, der Zahnarzt habe sie fehlerhaft behandelt.
Das OLG sah für die Rückforderung jedoch keine rechtliche Grundlage. Bei einer ärztlichen Behandlung werde zwischen dem Patienten und dem Arzt ein sogenannter Dienstvertrag geschlossen. Damit schulde der Arzt nur die Behandlung als solche, aber keinen bestimmten Erfolg. Dass die Leistung des Zahnarztes völlig unbrauchbar gewesen sei, habe die Klägerin nicht beweisen können. ck/sg/pm

OLG Koblenz
Az.: 5 U 319/09

Krankheiten und Leitlinien

Fachwissen bündeln

Nach Auswertungen der KKH-Allianz wird ein Großteil der Patienten nicht nach den anerkannten medizinischen Leitlinien behandelt. Bei Migräne etwa sind das drei von vier Betroffenen. "Das führt zu einem unnötig langen Leidensweg vieler Patienten und treibt Kosten sinnlos in die Höhe", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz. Studien des Kopfschmerzzentrums in Essen belegen, dass der Leidensweg der Patienten bei adäquater Behandlung auf die Hälfte verkürzt werden könne. In Zahlen bedeutet dies konkret: über eine Milliarde Euro Einsparpotenzial und 50 Prozent weniger Krankheitstage allein im Fall Migräne. Deshalb fordert der Kassenchef: "Es ist notwendig, Fachwissen über einzelne Krankheitsbilder besser zu bündeln." Dies könne am besten in sogenannten Schwerpunktpraxen geschehen, in denen sich Spezialisten fachübergreifend und gezielt mit einzelnen Krankheiten wie Migräne, Rheuma oder Diabetes befassen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müsse mit der Zunahme bestimmter Krankheiten gerechnet werden. sg/pm
Zahnmedizinische Fachangestellte

Betriebliche Altersvorsorge erweitert

Seit 01. Januar 2010 gilt ein überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe. Darauf einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ Zahnarzthelferinnen (AAZ). Mit dem neuen Vertrag erhalten die Mitarbeiter/innen nun auch bei einer "Entgeltumwandlung" vom Arbeitgeber finanzierte Zuschüsse. Diese betragen 20 Prozent der für die Rente umgewandelten Summe. Zusätzlich gelten weiterhin die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag von 2007. Danach haben Arbeitnehmer/innen, die 20 und mehr Stunden wöchentlich arbeiten, sowie Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von monatlich 20 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit erhalten zehn Euro. sg/pm

Mehr Infos unter www.vmf-online.de


zm 100, Nr. 1, 01.01.2010, Seite 56-57