16. Oktober
2008 - Die Debatte um Generalisten und Spezialisten ist im Rahmen der
ärztliche Honorarreform (siehe Bericht "Ärztliche Vergütungsform ...") wieder
einmal in den Blickpunkt der Fachöffentlichkeit geraten. Auch in der
Zahn
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Generalist und Spezialist in der
Zahnmedizin - die Debatte ist noch nicht beendet. |
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ärzteschaft wird das Thema seit Langem
kritisch diskutiert. Die Problemlage ist vielschichtig und kompliziert -
Standespolitik wie Wissenschaft sind involviert. Auf der
BZÄK-Bundesversammlung in Stuttgart wird die Gesamtproblematik einen
Schwerpunkt bilden. Hier ein kurzer analysierender Sachstand - ohne Anspruch
auf Vollständigkeit.
Ein Blick auf den derzeitigen Diskussionsstand zeigt, dass die Sachlage komplex
ist und noch lange nicht abschließend behandelt wurde. Erst jüngst
zum Beispiel wurde das Thema Generalist/Spezialist anlässlich der
BZÄK/KZBV-Koordinierungskonferenz der zahnärztlichen Referenten
für Öffentlichkeitsarbeit der Länderkammern und KZVen in Rostock
schwerpunktmäßig diskutiert (siehe nachfolgenden Bericht Seite 38f).
Im Sommerloch hatte der sogenannte Endo-Streit (siehe Kasten) die Wogen hoch
schlagen lassen, bei dem die KZBV deutlich Position bezog. Die BZÄK greift
ihrerseits schon seit Langem die Diskussion im Berufsstand über die Fort-
und Weiterbildung auf und stellt diversifizierende und irreführende
Meinungsbilder richtig, die sowohl durch Verbände als auch durch
Hochschulen verbreitet werden, und trägt dadurch zur Versachlichung von
teils emotionsgeladenen Diskussionen bei. Weitere Klärung zur
Gesamtproblematik ist auf der BZÄK-Bundesversammlung Ende Oktober in
Stuttgart zu erwarten.
Faktenlage
Zu den Fakten (folgende Ausführungen beziehen sich auf das Fachreferat des
KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz in Rostock): Schaut man sich die
Spezialisierungen im ärztlichen Bereich an, sind diese dort
ordnungspolitisch gewollt . Eine fünfjährige formalisierte
Facharztausbildung dient als Voraussetzung für die Zulassung zur GKV. Die
ärztliche Musterfortbildungsordnung unterscheidet zwischen 53
Facharztgebieten. Zu den Folgen gehören ein innerprofessioneller
Verteilungskampf, eine hoch komplexe Regelung der Gesamtvergütung und
Honorarverteilung und zeitweise auch eine Lähmung der
Interessenvertretung, was zu Komplikationen für die Berufspolitik
führt. Einerseits nimmt die Zahl der Fachärzte kontinuierlich zu,
andererseits ist aber auch ein Trend zu mehr Fachärzten mit geringerer
Spezialisierungstiefe zu verzeichnen.
Anders im zahnärztlichen Bereich: Hier ist der Zahnarzt der "Facharzt
für Zahnmedizin", es ist eine fachliche, nicht formalisierte
Spezialisierung über Tätigkeitsschwerpunkte üblich, und eine
formalisierte Spezialisierung gibt es bisher in drei Fachrichtungen:
Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie (in Westfalen-Lippe).
Daneben existieren der "Spezialist" als Titel bei wissenschaftlichen
Fachgesellschaften sowie die Strukturen der postgradualen Studiengänge.
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Streitthema Endodontologie
Im Sommerloch kochte der sogenannte Endo-Streit
hoch. Anlass waren Äußerungen von Prof. Dr. Michael Hülsmann,
Vorsitzender der AG Endodontologie und Traumatologie (AGET) in der DGZ, der
sich in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit wiederholt negativ
über die Qualität endodontologischer Behandlungen in Deutschland
geäußert hatte. Der Vorstand der KZBV reagierte mit einem kritischen
offenen Brief.
Hülsmanns Äußerungen hätten Folgen gezeigt, die für
das Image des gesamten zahnärztlichen Berufsstandes äußerst
schädlich seien, formulierten die KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen
Fedderwitz, Dr. Wolfgang Eßer und Dr. Günther E. Buchholz.
Befremdlich sei, dass sich dessen öffentliche Einschätzung auf eine
Untersuchung stütze, die bislang weder der breiteren zahnärztlichen
Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt noch einschlägig
veröffentlicht worden sei. Problematisch sei überdies, dass die
Untersuchung auch methodisch fragwürdig zu sein scheine. Hülsmanns
Negativbewertung gehe einher mit der Empfehlung an zwangsläufig
verunsicherte Patienten, einen Spezialisten für Wurzelkanalbehandlungen
aufzusuchen. Im Lichte dieser Äußerungen stelle sich für die
KZBV als Interessenvertretung der gesamten Vertragszahnärzteschaft die
Frage, inwieweit hier absichtsvoll einer "closed-shop-Politik"
bestimmter Fachkreise Vorschub geleistet werden solle, die den
zahnärztlichen Generalisten diskreditieren und den Markt für
endodontische Leistungen abschotten solle. Diese Frage dränge sich um so
mehr auf, wenn man im Blick habe, dass die AGET unter Vorsitz Hülsmanns
mit der Akademie Praxis und Wissenschaft gerade ein Fortbildungsprogramm
aufgelegt habe, das einen Masterabschluss ermögliche.KZBV
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Ökonomische Erfordernisse und Bedürfnisse haben dazu geführt,
dass im zahnärztlichen Bereich die Spezialisierung mehr und mehr zum Thema
geworden ist. Betroffen sind verschiedene Ebenen: Aus Sicht des einzelnen
Zahnarztes ist eine Markt- und
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Eine Versachlichung der Debatte
ist wichtig, auseinanderlaufende Entwicklungen sollten eingefangen werden.
BZÄK und KZBV nehmen Stellung und beziehen Position. |
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Wettbewerbsorientierung nötig, die zur
Etablierung von Arbeitsschwerpunkten geführt hat. Auch Fachgruppen und
Fachverbände engagieren sich mit der Etablierung von closed shops für
die Schaffung von Märkten für ihre Mitglieder. Schließlich sind
auch Fortbildungsanbieter erkennbar bestrebt, ihre Märkte zu erweitern, so
etwa durch postgraduale Masterstudiengänge.
Die Spezialisierung hat Auswirkungen auf das Versorgungssystem, wie Fedderwitz
in seinem Fachreferat herausarbeitet. Sie verkompliziert eine
bedarfsorientierte, flächendeckende Versorgung und macht mehr integrierte
Versorgung erforderlich. Der Berufsstand steht vor vielen offenen Fragen mit
Klärungsbedarf: Braucht das GKV-System primär den fortgebildeten
Generalisten mit Schwerpunkt? Erfordert der medizinische Fortschritt neue
Fachzahnarztsparten? Welche Bereiche und Formen sind überhaupt
ökonomisch, medizinisch und versorgungssystematisch richtig? Fest steht,
dass Fakten wie der Trend zur mehr Gemeinschaftspraxen, überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAGs), Selektivverträge oder die
zu erwartende GOZ-Öffnungsklausel die Spezialisierungstrends noch
fördern werden.
Der KZBV-Vorsitzende zieht folgende Schlussfolgerungen:
Die Frage ist
nicht, ob es Spezialisierungen geben soll, sondern wo und in welcher Form sie
sinnvoll sind.
Eine gute
zahnmedizinische Versorgung braucht Generalisten und Spezialisten in einem
angemessenen Verhältnis.
Dem Beispiel
der Ärzte sollte man nicht folgen.
Formalisierte
Spezialisierung darf nicht zur Segmentierung der Versorgung führen.
Klarstellung gefordert
Missverständnisse und Verwirrungen in der Fachöffentlichkeit waren
die Folge verschiedenster Verlautbarungen zur Entwicklung der
zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung, die in letzter Zeit in die
Fachöffentlichkeit gelangten. Zur Klarstellung hat die BZÄK in den
letzten Wochen und Monaten kontinuierlich Fakten und Argumente zusammengestellt
und sie in Form von Fachartikeln, zahlreichen Interviews, Presseverlautbarungen
und persönlichen mündlichen wie schriftlichen Stellungnahmen des
BZÄK-Präsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und des
Vizepräsidenten Dr. Dietmar Oesterreich herausgegeben. Beispielhaft sei
hier das Interview Weitkamps mit der Fachjournalistin Birgit Dohlus
anlässlich der BZÄK-Spreefahrt am 13. August 2008 in Berlin
herausgegriffen. In einem Grundsatz-Artikel in zm 18/2008, Seite 18 f sind
bereits die Hauptargumente zusammengetragen und veröffentlicht worden, die
vom Vorstand der Bundeszahnärztekammer erarbeitet wurden. Vor allem geht
es darum, auseinanderlaufende Entwicklungen zusammenzuführen.
Nicht zuletzt haben auch die Positionierung von BZÄK-Präsident
Weitkamp auf dem Länderpressereferententreffen und die Rostocker
Fachreferate (siehe Bericht) von Prof. Dr. Dr. Sigmar Reinert, Vorsitzender der
VHZMK ("Stand der Novellierung der Approbationsordnung und Entwicklung
postgradualer Masterstudiengänge an den Hochschulen") und von Dr.
Walter Dieckhoff, Kammerpräsident Westfalen-Lippe und alternierender
Vorsitzender des Beirats Fortbildung von BZÄK und DGZMK
("Spezialisierung mit Nebenwirkungen? Modulares System der Fort- und
Weiterbildung") klärende Aspekte noch einmal deutlich
herausgearbeitet. Das betrifft vor allem die in den öffentlichen
Diskussionen immer wieder vermischten Aspekte der Fort- und Weiterbildung, der
Weiterbildungsordnung, des Bologna-Prozesses und der
Approbationsordnungs-Novelle.
Im Folgenden sind die Kernbotschaften der BZÄK-Analysen zusammengefasst:
Die BZÄK
widerspricht energisch einigen vorgebrachten Unterstellungen und Serien von
Informationen, die durch Halbwahrheiten und falsche Darstellungen suggerieren,
dass durch die Weiterentwicklung der fachlichen Fort- und Weiterbildung der
Berufsstand in Generalisten und Spezialisten geteilt werden soll.
Sie betont,
dass der Berufsstand sehr aktiv im Rahmen der Fortbildung verschiedene
Tätigkeitsschwerpunkte in den Praxen entwickelt.
Die Kammern
verzeichnen neben der qualifizierten allgemeinzahnärztlichen Fortbildung
eine deutliche Orientierung der Kollegenschaft auf curriculäre
Fortbildungsangebote. Wer diesen Kollegen eine ausschließlich
verteilungspolitische Motivation unterstellt, ignoriert die deutlichen
Diversifizierungstendenzen im Berufsstand.
Immer wieder
werden nach Angaben der BZÄK auch falsche Informationen über den
Bologna-Prozess und das Hochschulrahmengesetz sowie über die Entwicklung
zur Approbationsordnung bis hin zur Behauptung, weitere Fachzahnarztgebiete im
Rahmen einer novellierten Weiterbildungsordnung auf der kommenden
Bundesversammlung einzuführen, verbreitet. Auch hier hat die BZÄK
deutlich Stellung bezogen und ist der Auffassung, dass die Diskussion nicht
über Begrifflichkeiten, sondern über Inhalte geführt werden
muss.
Vor dem
Hintergrund der epidemiologischen Datenlage zu den wesentlichen Erkrankungen
des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs kommt dem Generalisten höchste
Bedeutung zu. Die zukünftigen Herausforderungen durch den demografischen
Wandel und den wissenschaftlich technischen Fortschritt sind nur durch einen
fachlich breit aufgestellten und stets fortgebildeten Berufsstand zu
lösen. Wie in der Vergangenheit kommt dabei aber auch den Spezialisten
eine hohe Bedeutung zu.
Allgemeinzahnarzt und Spezialist pflegen vor Ort eine gute Zusammenarbeit. Ein
Aufstacheln zu einem Gegeneinander sowohl von der einen als auch von der
anderen Seite führt zu Schäden für den gesamten
Berufsstand.KZBV/BZÄK
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Was in
Stuttgart zur Beratung ansteht
Auf der BZÄK-Bundesversammlung wird der
Sachstand zum modularen System der postgradualen zahnärztlichen Fort- und
Weiterbildung umfassend diskutiert. Dem liegt folgender Auftrag der letzten
Bundesversammlung 2007 zugrunde:
"Die Bundesversammlung fordert den Vorstand der BZÄK auf, zeitnah
einen praxisgeeigneten und realisierbaren Vorschlag für eine Novellierung
der Musterweiterbildungsordnung der BZÄK vorzulegen und hierbei auch die
berufsbegleitenden postgradualen Fortbildungen sowie die europarechtlichen
Vorgaben zu berücksichtigen. Das mit einer neuen Approbationsordnung zu
fixierende Ziel, dass das Zahnmedizinstudium zu einem berufsfertigen Zahnarzt
führt, bleibt hiervon unberührt.
Folgende Aspekte unterstreicht die Bundeszahnärztekammer mit Blick auf die
Diskussionen in der nächsten Bundesversammlung:
Fort- und
Weiterbildung verfolgen nicht das Ziel, "Hauszahnärzte" mit
eingeschränktem Leistungsspektrum zu erschaffen.
Die BZÄK
hält am Generalisten fest.
Das Berufsbild
des Zahnarztes darf nicht eingeschränkt werden.
Ziel der neuen
Approbationsordnung bleibt die Ausbildung eines berufsfertigen Zahnarztes.
BZÄK
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zm 98, Nr. 20, 16.10.2008, Seite 34-36
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