Öffentliche Kreditgeber
und Hausbank Partnerschaftliche Lösung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. Oktober 2009 - Die
oft bezweifelte
Johannes D. war wirklich überrascht, als ihm der Kundenberater seiner Hausbank, der örtlichen Sparkasse, während eines Kreditgesprächs vorschlug, "als Baustein zur Gesamtfinanzierung" einen öffentlichen Kreditgeber hinzuzuziehen. D. hatte nämlich während der bisherigen Zusammenarbeit mit seinem Kreditinstitut eher andere Erfahrungen gemacht: Sobald er selbst beispielsweise auf die KfW-Mittelstandsbank oder auf die Bürgschaftsbank hinwies, kam er bei seinem Kundenberater nicht so recht weiter. Einmal war der Bearbeitungsaufwand offenbar zu groß, ein anderes Mal standen die vorgesehenen Gelder angeblich bereits nicht mehr zur Verfügung. Mit diesem Widerspruch konfrontiert, räumte der derzeitige Gesprächspartner von D. ein, dass es "in der Vergangenheit tatsächlich nicht einfach war, öffentliche Finanzierungen zu
Erfreuliche Kooperation D. beurteilte diese Ausführungen zwar erst einmal skeptisch, er sah andererseits aber keinen Grund, an ihnen zu zweifeln, da ihm der Sparkassenmitarbeiter während der vergangenen beiden Jahre der Zusammenarbeit bisher keinen Grund gab, seine Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit in Frage zu stellen. Endgültig überzeugt war D., als er bereits einige Tage später einen Anruf von einem Mitarbeiter der für die Zahnarztpraxis von D. örtlich zuständigen Landesbank zwecks Terminvereinbarung erhielt. Während dieses Anrufs, der mit seinem Sparkassenkollegen verabredet worden war, bestätigte der Gesprächspartner im Wesentlichen das, was D. bereits wusste: Sparkasse und Landesbank als öffentlicher Kreditgeber sehen sich hier als Geschäftspartner, die ihre jeweiligen Stärken zum Vorteil des Kunden, aber natürlich auch zum eigenen Nutzen, entsprechend bündeln. Während dieses Telefongesprächs wurden bereits konkrete Förderprogramme vorgestellt, die sich nicht nur auf den von D. geplanten Umbau seiner Praxis, sondern auch auf eine mögliche Unterstützung der Bürgschaftsbank bezogen. Das hat seinen Grund: Da D. wegen bereits bestehender Kreditverpflichtungen seine Praxisimmobilie mit Grundpfandrechten weitgehend belastet hat, stehen weitere Sicherheiten kaum mehr zur Verfügung. Die mögliche Hilfe der Bürgschaftsbank, die ja vor allem auf die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden und weniger auf Sicherheiten abstellt, käme ihm da gerade Recht. Denn dass seine Kreditwürdigkeit nach wie vor außer Frage steht, daran gab und gibt es keinen Zweifel. Auch dies wurde während dieses Gesprächs erneut deutlich. Professionelles Vorgehen Im Ergebnis wurde schließlich vereinbart, dass D. in einem weiteren Gespräch mit der Sparkasse die für die Bereitstellung der öffentlichen Finanzierungsmittel erforderlichen Kreditunterlagen beibringt und dass diese Unterlagen von dort an die Landesbank weitergeleitet werden. Ob gegebenenfalls ein weiterer Antrag bei der Bürgschaftsbank gestellt werden muss, wird davon abhängen, zu welchen Konditionen die öffentlichen Gelder später zur Verfügung stehen werden. Interessant und für D. auch ein wenig überraschend ist die offensichtlich
Michael Vetter vetter-finanz@t-online.de zm 99, Nr. 20, 16.10.2009, Seite 122-123 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||