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16. Oktober 2009

Versicherungsschutz nach Scheidung

Policen prüfen

Auch, wenn's schwer fällt: Geht das eheliche Glück zu Ende, ist es zunächst wichtig, dem jewei-ligen Versicherer die Änderung der Anschrift und Bankverbindung mitzuteilen. Folgendes ist weiterhin zu beachten:

{short description of image} Dringender Handlungsbedarf besteht für in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherte und nicht berufstätige Ehepartner. Die müssen sich binnen drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.
{short description of image} Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, aufteilen lassen. Dadurch werden beide eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.
{short description of image} Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers auch während der Trennungsphase weiterhin mitversichert. Das ändert sich mit Ausspruch der Scheidung. Trotzdem sollte schon im Trennungsjahr jeder für einen eigenen Vertrag sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte in Gefahr geraten, wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder möglicherweise einen neuen Partner mitversichert. Unabhängig davon bleiben die Kinder über die Police der Eltern versichert.
{short description of image} Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer. Ist er der ausziehende Partner, nimmt er diese mit in die neue Wohnung. Interessant: Diese Police gilt trotz Auszugs sogar für beide noch bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Der im bisherigen Domizil bleibende Partner muss spätestens dann bei Bedarf einen eigenen Vertrag abschließen.
{short description of image} In der Kfz-Versicherung ändert sich für den Versicherungsnehmer nichts. Wenn der mitfahrende Ehepartner wegen der Trennung erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern möchte, steigt er schlimmstenfalls mit einem Beitragssatz von 240 Prozent ein. Mit dem Versicherer zu sprechen, lohnt sich, denn viele bieten günstigere Einstufungen. sg/pm

EU-Studie zu Bankverhalten

Oftmals schlechter Beratungsservice

Bankkunden werden in Europa laut einer Studie der EU schlecht beraten. In Deutschland seien die Gebühren für ein Konto im EU-Vergleich überdurchschnittlich hoch, geht aus der Untersuchung hervor. Bei Information und Beratung ihrer Privatkunden liegen die deutschen Banken demnach nur im Mittelfeld. Oft könnten die Kunden nur auf Nachfrage die Kosten für die Kontoführung erfahren. Besonders die Angaben der Banken im Internet seien für die Verbraucher undurchsichtig. Bei den Kosten für die Kontoführung belegt Deutschland laut der Studie den neunten Platz. Im Schnitt kommen auf den Verbraucher in Deutschland jährlich 89 Euro an Kosten für ein Konto zu, hieß es in dem Bericht. sg/dpa
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Praxis-Ratgeber erschienen

Ein Praxis-Ratgeber zum Thema AD(H)S-Kinder in der kieferorthopädischen und zahnärztlichen Praxis ist von der Initiative Kiefergesundheit (IKG) in Berlin herausgegeben worden. Neuere Studien zeigen, dass Kinder mit dieser neurologischen Verhaltensstörung zu den Zahngesundheits-Risikopatienten gehören. Sie haben etwa signifikant mehr Frontzahn-Traumata, höhere gingivale Entzündungsgrade und einen höheren kieferorthopädischen Behandlungsbedarf.
Insbesondere die Kinder mit Hyperaktivitäts-Anteil an der ADS (Aufmerksamkeitsdefizitstörung) sind aufgrund vielfältiger Kommunikations- und Verhaltens-auffälligkeiten in den Praxen oft schwer behandelbar. Die Broschüre hält auf 40 Seiten reichhaltige Informationen über die Klientel parat. Schwerpunkt der Publikation ist eine Übersicht über viele praktische Tipps, wie Behandler die Konzentration dieser oft impulsiven Kinder für sich gewinnen können. sg/pm

Bezug:
Der ADHS-Ratgeber der IKG kann zum Selbstkostenpreis von 4,95 Euro zzgl. Versandkosten bestellt werden unter:
info@ikg-online.de
Telefax: 030/24 63 21 34
sowie per Post:
Initiative Kiefergesundheit, Ackerstraße 3, 10115 Berlin


zm 99, Nr. 20, 16.10.2009, Seite 110