FVDZ-Hauptversammlung 2007

Klares Jein

1. November 2007- Der Freie Verband ist für seine offene Diskussionskultur bekannt. Auch auf der Hauptversammlung in Halle an der Saale ging es entsprechend zur Sache. Die Streitfrage
Die FVDZ-Delegierten bei der Abstimmung. Nicht nur in Sachen Selektivverträge gab es unterschiedliche Meinungen.
n: Wie stellt sich der FVDZ für die Zukunft auf, wie positioniert er sich zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen?


Keine Frage: Die Gesundheitsreform leitet einen Strukturwandel im Gesundheitswesen ein und führt damit zu dramatischen Veränderungen in der Versicherungslandschaft. Veränderungen, die für Ärzte und Patienten gleichermaßen einschneidend sind. Darin waren sich alle Delegierten einig. Wie der Freie Verband darauf reagieren soll, darüber gingen die Meinungen freilich auseinander. Sollte man sich als überzeugte Freiberufler von den Selektivverträgen distanzieren oder als Player aktiv mitmischen?

Der FVDZ-Vorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher stellte klar: "Ein Selektivvertrag ist zum Schaden der Zahnärzte, weil er der GKV Tür und Tor in privatrechtliche Freiräume öffnet." Der stellvertretende FVDZ-Vorsitzende Dr. K. Ulrich Rubehn gab Sundmacher Recht: Die Zahnärzte dürften sich nicht vor den Kassenkarren spannen lassen und sichere Rechte gegen unsicheres Geld verhökern. Von KZBV und KZVen erwartet Sundmacher in dem Zusammenhang, dass sie für die freiheitlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Berufsausübung engagiert eintreten. Auch Dr. Rolf Jürgen Löffler, Bayern, sprach sich vehement dagegen aus. Er forderte den Bundesverband allerdings auf, ein klares Signal an die Politik zu senden: "Die Qualität der Behandlungen ist mit einer Check-up-Liste nicht zu machen!" Dass sich der Freie Verband dennoch überlegen muss, wie er mit Selektivverträgen und GOZ umgeht, verdeutlichte Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der KZBV und Delegierter im Landesverband Hessen.

Man könne diese Themen nicht ausblenden, eine Positionierung sei dringend erforderlich. Fedderwitz: "Die Zeichen der Zeit dürfen nicht am FVDZ vorbeigehen!" Wahl- und Selektivverträge dürfe es freilich nur mit Add-ons für den Zahnarzt geben, das Geschäft müsse zudem allen interessierten Zahnärzten offen stehen. Dem stimmten auch Dr. Daniel von Lennep und Martin Hendges, Nordrhein, zu. Sie kritisierten indes, dass der Verband sich viel früher hätte aufstellen und klare Konzepte präsentieren müssen. Man vermisse auf diese Fragen klare Antworten vom Vorstand.


Gelbes Licht für Selektivverträge
Am Ende gaben die Delegierten - trotz zahlreicher Einwände - gelbes Licht für das Vertragsgeschäft. Obwohl sich der FVDZ in einem anderen Beschluss prinzipiell gegen die Selektivverträge aussprach, da sie einzig der Stärkung der Marktmacht der Krankenkassen dienten, wurde der Bundesvorstand in einem weiteren Beschluss damit beauftragt, "eine bundesweit handelnde zahnärztliche Genossenschaft unter dem Leitmotiv von Zahnärzten für Zahnärzte" zu gründen. Sie soll anstelle des Verbandes die "wirtschaftliche Förderung der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung der Marktmöglichkeiten" übernehmen, grundsätzlich aber auch anderen, also auch Nichtmitgliedern, offenstehen.

"Wir haben erfahren müssen, dass wir mit rein politischem Argumentieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen nicht wesentlich beeinflussen können", erläuterte Sundmacher die Entscheidung. "Und wir stehen in der Pflicht, besonders auch für unsere jungen Kollegen und Kolleginnen ein zukunftsfähiges Arbeitsfeld zu erhalten." Mit Gründung einer Genossenschaft werde auch rechtlich die Möglichkeit geschaffen, mit umfassenden Dienstleistungen aktiv die wirtschaftlichen Belange der zahnärztlichen Praxen zu fördern und einen Beitrag zur Sicherung und Förderung freiberuflicher Selbständigkeit zu leisten. Unter dem Leitmotiv "von Zahnärzten für Zahnärzte" will der FVDZ einer Zersplitterung und Entsolidarisierung der Zahnärzteschaft entgegenwirken sowie ein Gegengewicht zum staatlichen Einfluss bilden.

Indem die Genossenschaft Dienstleistungen rund um die Praxis anbiete, gebe sie auch eine Antwort auf das geänderte Marktverhalten der Zahnärzte. Gedacht ist die Genossenschaft nämlich auch als Hilfe bei der Praxisgründung und -finanzierung, beim Einkauf von Praxisbedarf, der Praxisorganisation, der Vermietung und Vermarktung von Praxen und beim Marketing.


Quo vadis
Diskussionsstoff lieferte in dem Zusammenhang immer wieder die Frage, welche Richtung der Verband einschlägt. Während einige Delegierte, wie etwa Dr. Klaus Befelein und Dr. Joachim Keck, die Arbeit des Bundesvorstandes mit "hervorragend" bewerteten, forderten andere eine Neubestimmung der politischen Zielrichtung. Die Austrittswelle zeige, dass sich viele Kollegen, insbesondere an der Basis, nicht mehr im Freien Verband vertreten fühlen. Der FVDZ sei nur dann erfolgreich, betonte Hendges, wenn er auch Zähne habe.
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FVDZ-Spitze wiedergewählt

Auf der FVDZ-Hauptversammlung bestätigten die 161 Delegierten den bisherigen Bundesvorstand im Amt: Dr. Karl-Heinz Sundmacher wurde als Bundesvorsitzender wiedergewählt. Erneut an der Spitze stehen auch Dr. K. Ulrich Rubehn und Dr. Ernst-Jürgen Otterbach als stellvertretende Bundesvorsitzende.

Die wichtigsten Beschlüsse
"Die HV des FVDZ beauftragt den BV, für die Mitglieder des FVDZ und alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich zu einer freien Berufsausübung zum Wohl ihrer Patienten bekennen, eine bundesweit handelnde zahnärztliche Genossenschaft unter dem Leitmotiv "von Zahnärzten für Zahnärzte" zu initiieren. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung der Marktmöglichkeiten.
Dazu zählen die Entwicklung, das Angebot und die Durchführung umfassender Dienstleistungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, für zahnärztliche Praxen und die darin tätigen Personen. Der FVDZ wird Gründungsmitglied der Genossenschaft. Mit bereits bestehenden Vereinigungen auf lokaler Ebene soll partnerschaftlich zusammengearbeitet werden."
"Die HV des FVDZ rät dringend vom Abschluss einseitiger Selektivverträge nach § 73c SGB V ab, da diese für die Zahnärzteschaft nachteilig sind."
Die FVDZ-Delegierten bekräftigten erneut, dass für sie die freiberuflich-selbstständige Tätigkeit der Eckpfeiler der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung bleibt.
Sie forderten den Gesetzgeber auf, im Zuge der Neuregelung der Kommunikationsüberwachung die ärztliche Schweigepflicht unverändert zu bewahren.
Sie appellierten darüber hinaus an den Gesetzgeber, den Weg in die Einheitsversicherung zu stoppen.
Bundestag und Bundeskabinett wurden aufgefordert, die neue BMG-GOZ abzulehnen. Das Gesundheitsministerium müsse wegen der massiven Kritik die Diskussion über fachliche und betriebswirtschaftliche Inhalte einer GOZ neu eröffnen. Hintergrund: Mit Nivellierung von Bema und GOZ habe man bereits Privat- und Sozialrecht vermischt - die Hauptversammlung sieht insbesondere im Zugriff des BMG-Entwurfs für eine Mehrkostenregelung in der GKV-Füllungstherapie eine eigenmächtige und damit verfassungswidrige Abänderung des SGB V durch die Rechtsverordnung.


zm 97, Nr. 21, 01.11.2007, Seite 26-27