1. November 2007 -
Höfliche Helferinnen, tolerante Familienmitglieder, mitfühlende
Freunde, ignorierende Patienten -
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Abends, nach getaner Arbeit,
zischt es richtig ... wer aber schon morgens mit dem Alkohol anfängt, hat
ein ernsthaftes Problem. |
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auch wenn das Alkoholproblem des Arztes lange
schon offensichtlich ist, kann noch viel Zeit vergehen, bis die Fassade
zusammenbricht. Um Kollegen beim Ausstieg aus der Sucht zu unterstützen,
hat die Ärztekammer Hamburg ein Interventionsprogramm etabliert, das
mittlerweile auch von verschiedenen anderen Kammern angeboten wird.
Suchtkranke Ärztinnen und Ärzte standen vor Jahren noch vor
großen, fast unüberwindbaren Hürden, wenn sich die Frage
stellte, was sie gegen ihre Abhängigkeit tun könnten, ohne ihre
Approbation oder den Arbeitsplatz zu gefährden. Die Folge: Man schwieg das
Problem tot. Heute droht zwar noch immer der Entzug der Approbation, aber bei
Therapiewilligkeit und kooperativem Verhalten ergeben sich mit der
Ärztekammer und der Gesundheitsbehörde Chancen für einen
Ausstieg aus der Sucht.
Hoher Erwartungsdruck
Ärzte gelten als besonders suchtgefährdet. Sie unterliegen bei ihrer
Tätigkeit einem hohem
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Alkoholprobleme in Deutschland |
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| Riskanter Konsum: |
10,4 Mio. Personen |
| Missbrauch: |
2,65 Mio. Personen |
| Abhängigkeit: |
1,7 Mio. Personen |
| Geschätzt: |
8 300 abhängige Ärzte |
(Quelle: Alkoholabhängigkeit,
Suchtmedizinische Reihe Band 1, Deutsche Hauptstelle für
Suchtgefahren) |
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Erwartungsdruck in hierarchischen Strukturen,
haben ungeregelte und zu lange Arbeitszeiten sowie lange Aus- und
Weiterbildungszeiten. Aber auch die Konfrontation mit Patientenschicksalen im
Berufsalltag bringt einen hohen emotionalen Druck. Darüber hinaus kann die
pharmakologische Praxis als Katalysator süchtigen Verhaltens wirken.
Medikamenteneinsatz und Verfügbarkeit im beruflichen Alltag wirken
synergetisch und das vermeintlich genaue Wissen des Arztes um die Risiken
führt oft zur Fehleinschätzung beim "Selbstversuch"
beziehungsweise "-gebrauch".
Es wird lange taktvoll weggeschaut
Bevor nun das Sucht- und Interventionsprogramm der Ärztekammer erkrankten
Kolleginnen und Kollegen überhaupt helfen kann, muss die Sucht erkannt
werden. Ein Weg mit Hindernissen, denn ein Arzt hat ein im Grunde
unverwundbarer Helfer zu sein, der selbst nicht krank wird. So glaubt er auch,
sich selbst gut unter Kontrolle zu haben. Die Substanzwirkung selbst tut dabei
ihr Übriges, um diese Tendenz zur Einschränkung des
Kritikvermögens noch zu vertiefen. So steht das hohe Arztideal in
narzisstisch kränkendem Kontrast zur realen ärztlichen
Persönlichkeit, die erschöpfbar bleibt und für den bislang
selbstlos Helfenden eine Hilfe für sein Selbst erforderlich macht.
Hinzu kommt die Verdrängung, die in der Umgebung stattfindet. Wir treffen
häufig auf eine weitgehende, dabei falsch verstandene Kollegialität
von ärztlichen und auch nicht ärztlichen Mitarbeitern.
Auch Familienmitglieder und Freunde üben oft Toleranz. Das häufig
ratlose Hinwegsehen über die schwache und zunehmend krankhafte Stelle
führt zu Koabhängigkeit und für den Betroffenen zur
Chronifizierung seiner Erkrankung.
Obwohl also viele Gründe gegen eine Behandlung der Sucht sprechen, kommt
es doch regelmäßig vor, dass die Ärztekammer über den
Verdacht auf eine bestehende Abhängigkeit informiert wird. Oft sind es
Angehörige, Kollegen oder Patienten, die den Verdacht melden.
Oft desolater Zustand
Als erster Schritt findet ein Gespräch mit dem betroffenen Arzt
unmittelbar nach der Information statt. Oft ist dieser in einem desolaten,
teilweise intoxikierten Zustand.
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Verkehrsdelikt bringt Therapie ins Rollen |
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Zuletzt trinkt er schon morgens, "um in Gang zu kommen". Normal sind
ein bis zwei Liter Weißwein am Tag. Bis zu dem Tag Ende September 2001,
an dem der damals 58-Jährige in eine Verkehrskontrolle gerät. Dr.
med. Matthias M., in einer Hamburger Facharztpraxis niedergelassen, hat 2,86
Promille Alkohol im Blut. Das kostet ihn den Führerschein und spitzt die
Situation so zu, dass er sich an die Ärztekammer wendet und von seinen
Problemen im Umgang mit Alkohol berichtet. Ein Arzt und Mitglied der
Geschäftsführung der Ärztekammer spricht bereits am folgenden
Tag mit Matthias M. Zeitnah erfolgt die Untersuchung bei einem Suchtmediziner.
Der stellt die Diagnose "Alkoholabhängigkeit" (ICD-10 F 10.2).
Matthias M. weiß, dass er krank und behandlungsbedürftig ist. Er hat
aber den festen Wunsch, künftig abstinent zu leben. Für das
Suchtinterventionsprogramm der Ärztekammer Hamburg ist dies eine gute
Ausgangsbasis. Die Kammer bespricht mit ihm die weitere Therapie mit
anschließender engmaschiger Nachsorge, die Formalitäten für die
Praxisvertretung und hilft ihm bei der Suche nach einer stationären
Therapie in einer Suchtklinik. Seine Praxis wird krankheitsbedingt
vorübergehend geschlossen. Bereits vierzehn Tage nach dem Erstkontakt zur
Kammer beginnt die stationäre Behandlung. Hier ergibt der Münchner
Alkoholismustest (MALT) ein Ergebnis von 24 Punkten. Dieser Test gibt ab
fünf Punkten Hinweise auf Missbrauch, ab 11 Punkten den Hinweis auf die
Abhängigkeit. Nach knapp acht Wochen wird M. entlassen, mit der
Feststellung "einer nicht unerheblichen
Rückfallgefährdung". Dennoch arbeitet er bald wieder in seiner
Praxis, anfangs mit Ängsten gegenüber Mitarbeitern und Patienten.
Doch die sind unbegründet. Er steht klar zu seiner
Abhängigkeitserkrankung und erlebt viel Entgegenkommen und Respekt durch
seine Patienten sowie große Unterstützung durch sein Personal. Auch
seine Familie steht zu ihm. Hier erfährt er positive, wenngleich manches
Mal mit Skepsis versehene Begleitung. Die Therapie (Psychotherapie,
Selbsthilfegruppe, regelmäßige Untersuchungen) wird ambulant
fortgeführt. Schwierigkeiten macht dem Arzt zunächst der Besuch der
Selbsthilfegruppe. Durch wiederholtes Insistieren von verschiedenen Seiten
besucht er ab Anfang März regelmäßig eine Selbsthilfegruppe der
Anonymen Alkoholiker und fühlt sich dort zunehmend heimisch. Durch
Umstrukturierungen in der Praxis verschafft er sich mehr Zeit für Familie
und Hobbys. Er macht nun Sport und Musik, entdeckt alte Hobbys neu und
läuft im späten Frühjahr einen Marathon. Matthias M. bleibt
trotz der Rückfallgefährdung abstinent, verspürt allerdings
immer wieder den Wunsch nach Alkohol. Der Wunsch wird mit der Zeit
schwächer. Nach gut einem Jahr engmaschiger Begleitung durch die
Ärztekammer kann sich Matthias M. vorstellen, "wunderbar" den
Rest des Lebens ohne Alkohol auszukommen. Heute, vier Jahre später, lebt
er abstinent und arbeitet nach wie vor in seiner Praxis. |
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Häufig gibt es heftige Abwehr- und Verleugnungsreaktionen. Trotz der
anfänglichen Aggression gelingt es meist, die Ziele und Inhalte des auf
Hilfe und Unterstützung gerichteten Programms zu verdeutlichen. Dabei wird
ein konstruktiv nutzbarer Kooperations- und Handlungsspielraum für die
Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung geschaffen. Besteht trotz klarer
Abhängigkeit keine Compliance, wird dem Kammermitglied mitgeteilt, dass
die Abgabe der Unterlagen an die Aufsichtsbehörde erfolgt. In
Zweifelsfällen wird eine Untersuchung durch einen suchtmedizinisch
erfahrenen Arzt durchgeführt, gegebenenfalls mit einer Therapieempfehlung.
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Das Suchtinterventionsprogramm der
Ärztekammer Hamburg hilft seit rund 15 Jahren Ärzten bei der
Bewältigung von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen. Dieses Programm
wird derzeit von anderen Ärztekammern übernommen, etabliert ist es
bereits in Brandenburg, Thüringen und im Saarland. Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Berlin arbeiten gerade an der Umsetzung. Die einzelnen
Zahnärztekammern in Deutschland haben kein vergleichbares Programm. Wie
jedoch die Hamburger Ärztekammer den zm gegenüber mitteilte, gibt es
eine sehr kollegiale Zusammenarbeit zwischen beiden
"Medizinerkammern", so dass unter Umständen betroffene
Zahnärzte der Suchtstelle der Ärzte zugeführt werden. In den
anderen Bundesländern soll es vergleichbar gehandhabt werden, so lautet
die Auskunft des Leiters der Suchtberatungsstelle.
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n der Regel schließt sich eine
stationäre Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung in einer
Suchtklinik für die Dauer von meist sechs bis acht Wochen an. Häufige
Probleme dort sind die Akzeptanz der Patientenrolle, eine Krankheitseinsicht
mit ausreichender emotionaler Akzeptanz und das Rückfallmanagement. Um die
Therapie in der Suchtklinik zu ermöglichen, ist die Ärztekammer bei
der Auswahl einer geeigneten Einrichtung, der Organisation einer
Praxisvertretung und auch bei der Klärung der Kostenübernahme
behilflich.
Unterstützung auch nach dem Entzug
Nach der Entlassung beginnt das Nachsorgeprogramm der Ärztekammer vor Ort
auf dem Boden einer "freiwilligen Vereinbarung", die im Regelfall
fünf Punkte enthält und für die Dauer von zunächst einem
Jahr gilt:
Durchführung einer gutachterlichen Untersuchung möglichst in der
Entwöhnungseinrichtung unter Einschluss des psychopathologischen Befundes
und objektiver Laborparameter
Wöchentliche Psychotherapie, über die die Ärztekammer nur in
Bezug auf die Teilnahme informiert wird
Regelmäßiger Besuch von (AA)-Selbsthilfegruppen
Monatliche
Vorstellung in der Ärztekammer zur Besprechung der Situation und der
Ergebnisse
Unregelmäßige, von der Ärztekammer initiierte
Abstinenzkontrollen (Blut- und/oder Urinscreening).
Schon der erste Schritt gilt als Erfolg
Die Ärztekammer Hamburg stuft schon die Teilnahme an einer strukturierten
Behandlung als Erfolg ein. Ziel ist es, den Betroffenen an eine therapeutische
Chance heranzuführen und gleichzeitig die Patienten in der Phase der
akuten Erkrankung vor möglichen negativen Behandlungsauswirkungen zu
schützen. Gemessen an den realen Zahlen erreicht das Interventionsprogramm
jedoch nur den Gipfel des Eisbergs. Seit Juni 2002 begleitet die
Ärztekammer pro Jahr zirka 20 Ärztinnen und Ärzte im
Suchtinterventionsprogramm. Den größten Anteil stellt die
Alkoholabhängigkeit, gefolgt von Opiatmissbrauch, Crack und Kokain sowie
Medikamentenmissbrauch. Bei etwa jedem Dritten verlängert sich das
Interventionsprogramm aufgrund von Rückfällen. Vereinzelt musste das
Programm vorzeitig beendet werden.
Dr. med. Klaus Beelmann
Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Hamburg
Humboldtstr. 56
22083 Hamburg
klaus.beelmann@aekhh.de
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus;MMW-Fortschr. Med. Nr. 27-28 /
2007 (149. Jg.)
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Hilfsangebote
für Deutschland |
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In enger Anlehnung an das Interventionsprogramm der Ärztekammer Hamburg
bieten andere Kammern inzwischen vergleichbare Unterstützung. Die Adressen
und Ansprechpartner bei den einzelnen Ärztekammern finden Sie auf der
Homepage unter Prävention:
http://www.baek.de/page.asp?his =1.117.1504.1578.3913
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Eine Nachfrage bei einzelnen Zahnärztekammern ergab, dass diese kein
eigenes Suchtprogramm für ihre Mitglieder haben. Es wird empfohlen, sich
daher direkt an die Ärztekammer des zuständigen Landes zu wenden.
zm 97, Nr. 21, 01.11.2007, Seite
54-56
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