"Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann", besagt ein griechisches Sprichwort. Wie die Richter entscheiden? Hier einige Urteile, deren Kenntnis dem Zahnarzt den eigenen Alltag erleichtern kann.
1. November 2007
Arbeitslosengeld im Krankenhaus

Kürzung unrechtmäßig

Muss ein Langzeitarbeitsloser mehrere Tage oder Wochen ins Krankenhaus, darf ihm für diese Zeit das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, entschied das Sozialgericht (SG) Gotha.
Mehreren ALG-Empfängern waren die Leistungen mit der Begründung gekürzt worden, dass sie sich im Krankenhaus nicht selbst verpflegen müssten. Dem widersprach das Gericht: Es sei zweifelhaft, ob durch den Krankenhausaufenthalt eine Ersparnis eintrete. So müsse es den Betroffenen unbenommen bleiben, sich etwa am Kiosk mit frischem Obst zu versorgen.
pit/dpa

SG Gotha
Az.: S 26 AS 748/06

Eigentümer herausgeklagt

Ständig säumig

Wohnungseigentümer können wegen notorischer Zahlungsrückstände bei der Eigentümergemeinschaft aus ihrer Immobilie geklagt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Wer fortlaufend seine Pflicht zur Zahlung von Wohngeld in die Gemeinschaftskasse verletze, könne durch die Eigentümergemeinschaft zum Verkauf seiner Wohnung gezwungen werden, entschieden die Richter. Voraussetzung sei allerdings eine Abmahnung - und zwar auch dann, wenn der säumige Zahler bisher nur auf gerichtliche Zahlungsbescheide reagiert habe.
pit/dpa

BGH, Urteil
Az: V ZR 26/06

Unklare Fragen der Versicherung

Kundenschutz gestärkt

Die falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen kostet auch nach dem alten Gesetz nicht den Versicherungsschutz, wenn sich der Versicherte schuldlos geirrt hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
Das OLG sprach einem Arbeitnehmer das Geld einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu. Der Kläger hatte beim Abschluss des Versicherungsvertrages auf die Frage nach "Heilbehandlungen" nicht angegeben, dass er psychisch behandelt worden war. Als er wegen anderer Leiden berufsunfähig wurde, verweigerte die Versicherung die Leistung. Der Kläger betonte, der Versicherungsvertreter habe ihm nicht gesagt, dass eine psychologische Behandlung unter den Begriff "Heilbehandlung" falle.
Das OLG befand, es sei aber Sache des Agenten gewesen, die Fragen dem Kunden zu erläutern. Die Versicherung müsse sich das Fehlverhalten zurechnen lassen.
pit/ÄZ/dpa

Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken,
Az.: 5 U 105/06-24

Abtreibungen durch Ärzte

Rufmord untersagt

Ärzte, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen von Abtreibungsgegnern im Internet nicht als "Mörder" bezeichnet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Im konkreten Fall hatte ein Abtreibungsgegner auf seiner Homepage zahlreiche Ärzte namentlich benannt und ihnen "Mord" im Auftrag der Mütter vorgeworfen, berichtete das Deutsche Ärzteblatt. Einer der Ärzte klagte dagegen. Mit Erfolg.
Der Beklagte hatte nach Ansicht der Richter den Gynäkologen vorgeworfen, sei seien moralisch verwerflich, weil sie Embryonen töteten. Für diese Deutung des Mordbegriffs spreche auch, dass auf der Homepage Abtreibungen mit der Vernichtung von Juden verglichen wurden und zum "Gebet" für die "pervertierten Ärzte" aufgerufen wurde.
Darin sahen die Oberlandesrichter einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Weil der beklagte Abtreibungsgegner zudem eine Klarstellung auf seiner Homepage verweigert hatte, wurde er dazu verurteilt, derlei Behauptungen zu unterlassen.
pit/DÄB

OLG Karlsruhe
12. Juli 2007

Kinder vor gewaltverherrlichenden Angeboten schützen

Das muss eBay im Auge behalten

Die Internet-Auktionsplattform Ebay muss Angebote jugendgefährdender Medien, wie etwa indizierte Gewaltspiele, unverzüglich sperren oder sicherstellen, sodass solche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Laut dem Urteil des BGH muss eBay nicht nur konkret benannte jugendgefährdende Angebote sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt, berichtete der "Tagesspiegel", Berlin. Der BGH habe jedoch zugleich betont, dass Ebay "keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen". Der Internet-Auktionator müsse zum Beispiel jugendgefährdende Angebote nicht sperren, wenn etwa durch ein System zur Feststellung des Käuferalters sichergestellt werden könne, dass gefährliche Medien nicht an Kinder oder Jugendliche versandt würden.
Jetzt muss das Oberlandesgericht auf die Klage des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels klären, auf welche "gleichartigen Angebote" sich die Prüfungspflicht von eBay beschränkt und welche Filterprogramme oder sonstigen technischen Möglichkeiten eBay nutzen kann, um jugendgefährdende Medienangebote zu identifizieren.
pit/pm

BGH, Urteil
AZ: I ZR 18/04

Gentest an Embryo

Keine Kassenleistung

Krankenkassen müssen nicht für die Kosten eines Gentests an Embryonen aufkommen. Das hat das Berliner Sozialgericht entschieden.
Eine 32-jährige Frau, die an einem vererbbaren Gendefekt leidet, wollt einen Gentest am Embryo als Kassenleistung einklagen. Denn falls sie einen Sohn bekäme, würde das Kind mit 50-prozentiger Sicherheit an einer lebensbedrohlichen Störung des Immunsystems erkranken.
Das Gericht lehnte ihre Forderung ab, weil die Präimplantationsdiagnostik nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei. Seines Erachtens würde ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zur Aufnahme der Leistung in den GKV-Katalog genügen.
Weil in den Schutzbereich menschlichen Lebens eingegriffen werde, sei eine Entscheidung des Gesetzgebers nötig. Wegen der Bedeutung des Falles ist Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
pit/ÄZ

SG Berlin
Az.: S 86 KR 660/04

Freiheitsstrafe wegen Betrugs

Verbotenes Kick-back

Im Herbst vor fünf Jahren sorgte der Globudent-Fall für Aufsehen. Eine Mülheimer Zahnersatz-Firma hatte billig in China eingekauft, ihre Ware hierzulande verkauft und Geschäftspartner an der Gewinnspanne beteiligt. Jetzt mussten sich Handelsvertreter vor Gericht verantworten.
Nun standen zwei freie Handelsvertreter aus Sachsen vor Gericht, die dabei eine Provision von über 200 000 Euro verdienten. Das Gericht verurteilte sie wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Die eigene Firma der beiden Angeklagten war an das Unternehmen Globudent angegliedert. "Die Angeklagten sind nur ein kleines Rad in einem großen Gefüge", berichtet der Westfälische Anzeiger (WAZ) aus der Gerichtsverhandlung, einer von vielen, die seit dem Hauptverfahren 2004 stattfanden. Einige Verfahren stehen noch aus, die Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer.
Von Mai 1999 bis Oktober 2002 hatten die Angeklagten insgesamt 13 Zahnärzte mit verbilligter Ware aus China zwecks überteuerter Abrechnung versorgt - und waren mit acht bis elf Prozent Provision an dem sogenannten "Kick-back", dem unerlaubten Gewinnrückfluss, beteiligt.
Zu der Strafe von zehn Monaten auf Bewährung kamen Richter und Schöffen auch wegen des minderschweren Falls: "Die Taten sind lange her, die Angeklagten bisher noch nie straffällig geworden und geständig. Außerdem haben sie zur Aufklärung anderer Fälle beigetragen", sagte die Staatsanwältin. Der Richter verurteilte die Angeklagten laut WAZ zudem zu einer gemeinnützigen Geldstrafe: 500 Euro an eine Elterninitiative für krebskranke Kinder und den Kinderschutzbund.
pit/pm



zm 97, Nr. 21, 01.11.2007, Seite 106-107