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| 1. November
2009 Praxisausfallversicherung Leistungen sind steuerfreiDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Praxisausfallversicherung, die die fortlaufenden Betriebskosten im Falle
einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, eine private Versicherung
darstellt. Folglich ist die Versicherungsleistung nicht zu versteuern. Umgekehrt sind die an die Versicherung gezahlten Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf den Richterspruch. Bei der Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung, die vor allem von Freiberuflern und Einzelgewerbetreibenden in Anspruch genommen wird, ersetzt die Versicherungsgesellschaft die fortlaufenden Praxis- oder Kanzleikosten. Im Streitfall hatte dem Blatt zufolge eine Ärztin eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einem Sturz war sie längere Zeit krankgeschrieben. Die Versicherung erstattete ihr die fortlaufenden Betriebskosten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Zahlungen der Versicherung keine Betriebseinnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit der Klägerin darstellen. ck/sg Bundesfinanzhof Az.: VIII R 6/07 Fiskus und Praxisdateien Beschränkte EinsichtÄrzte müssen dem Finanzamt nicht Einblick in sämtliche betrieblichen Computerdateien geben. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs in München besteht ein Zugriffsrecht nur auf steuerlich relevante Daten, die zu führen ein Betrieb rechtlich verpflichtet ist.Prüfer der Finanzverwaltung dürfen seit 2002 elektronische Daten und Aufzeichnungen einsehen und maschinell auswerten. Dadurch sind Finanzämter erstmals in der Lage, auch große Datenmengen mit überschaubarem Aufwand zu überprüfen. Doch das könne nur für Daten gelten, die nach gesetzlichen Vorgaben für die Steuer bedeutsam sind. Denn andere Daten müsse der Betrieb gar nicht aufheben und daher auch nicht für die Finanzverwaltung bereithalten, betonte der Bundesfinanzhof. sg/äz Bundesfinanzhof München Az.: VIII R 80/06 Zahnmedizinischer Standard in der Rechtsprechung Sicherheit durch RegelnGerichte gehen davon aus, dass dem praktizierenden Zahnarzt die Rechtsprechung über Behandlungen in seinem Fachgebiet bekannt ist. Selbstverständlich kann sich jeder durch Eigenrecherche die notwendigen Kenntnisse aneignen trotz Internet ist das aber ein mühsames Unterfangen. Gut, wenn eine fachkompetente Person diese Aufgabe übernommen hat und man selbst nur noch darauf zurückzugreifen braucht. Und fachkompetent ist der Autor dieses Buches, der nicht nur Zahnmedizin und Medizin, sondern auch Jura studierte.Es gelingt ihm, ein sehr komplexes Thema für Zahnärzte verständlich aufzuarbeiten. Zudem ermöglicht die übersichtliche Gliederung in einzelne Themenbereiche dem Leser eine schnelle Orientierung. Beginnend bei den rechtlichen Grundlagen, weiter zu den einzelnen zahnärztlichen Tätigkeitsbereichen, bis hin zur zahnärztlichen Aufklärung und Dokumentation werden umfangreiche Informationen gegeben, die durch entsprechende Urteile unterlegt werden. Dabei wird die Straf- und Zivilrechtliche Rechtsprechung ebenso berücksichtigt wie die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung. Dieses Buch bietet somit eine sehr gute Orientierungsgrundlage für jene Kollegen, die zum Beispiel ein Qualitätsmanagement in ihrer Praxis einführen wollen, die als Sachverständige tätig sind oder die sich plötzlich mit den Ansprüchen von Patienten beziehungsweise deren Rechtsvertreter konfrontiert sehen. Auf dieses Buch zurückgreifen zu können, verhindert im Idealfall einen Rechtsstreit. Es sollte deshalb in keiner Praxis fehlen. Dr. Sigrid Olbertz, MBA Zahnärztin, Master of Business Administration Mittelstr. 11a 45549 Sprockhövel-Haßlinghausen Oehler, Klaus: Zahnmedizinischer Standard in der Rechtsprechung. Sicherheit durch Behandlungsregeln. Deutscher Ärzte-Verlag, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2009. ISBN: 9783769134087 Ladenpreis: 99,95 Euro zm 99, Nr. 21, 01.11.2009, Seite 116 |
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