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| 16. November
2007 Bei Arztwechsel ![]() Unterlagen herausgebenEin Arzt muss Röntgen-Unterlagen vorübergehend herausgeben, wenn der Patient diese einem anderen Arzt oder Chiropraktiker vorlegen will. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Flensburg hervor, das damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg bestätigte.Das Amtsgericht hatte entschieden, dass der Arzt anderen Medizinern die Röntgenbilder eines Patienten geben muss, wenn so weitere Röntgenuntersuchungen vermieden werden. Der Patient habe Anspruch darauf, auch außerhalb eines Rechtsstreits Einsicht in Krankenunterlagen zu nehmen, wenn diese objektive physische Befunde sowie Behandlungsmaßnahmen betreffen. pit/dpa LG Flensburg Urteil Juni 2007 Az.: 1 S 16/07 Anspruch auf Witwenrente Bei Verdacht auf SelbstmordEine Berufsgenossenschaft muss auch bei einem möglichen Selbstmord Hinterbliebenenrente zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.Auch wenn ein Selbstmord während der Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden könne, hätten die Hinterbliebenen Anspruch auf die Zahlung einer Rente. Voraussetzung sei, dass der ums Leben gekommene Mitarbeiter ordentlich versichert und angestellt gewesen sei. Verhandelt wurde der Fall eines 36 Jahre alten Monteurs aus Hannover, der auf den Tag genau sechs Jahre zuvor bei einem Einsatz in Rotterdam von einer 40 Meter hohen Arbeitsplattform in den Tod gestürzt war. Die Berufsgenossenschaft sprach von einem offensichtlichen Selbstmord. Der Mann habe sich kurz zuvor wegen einer "suizidalen Krise" in Behandlung befunden. Zum Zeitpunkt des Unglücks sei "keine betriebliche Tätigkeit auf der Plattform denkbar" und die Arbeitsstelle zudem vorschriftsmäßig gesichert gewesen: "Ein Herunterfallen war eigentlich unmöglich, wenn man nicht herunterfallen wollte", wandte die Berufsgenossenschaft ein. Der Anwalt der Witwe argumentierte hingegen, dass der Mann ordentlich beschäftigt, nicht krankgeschrieben und vorschriftsmäßig versichert gewesen sei: "Selbst ein Betrunkener ist versichert, wenn man ihn arbeiten lässt." Es möge zwar Hinweise auf einen Selbstmord geben, das allein genüge jedoch nicht: "Eine Verletzung und Umkehr der Beweislastpflicht durch die Berufsgenossenschaft kann nicht hingenommen werden." Das sahen die Bundesrichter ähnlich: "Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen, verliert er den Versicherungsschutz nur, wenn er die betriebliche Tätigkeit für eine private unterbrochen hat. Dafür fehlen hier die Beweise." pit/dpa BSG 4. September 2007 Az.: B 2 U 28/06 R Pflegekosten Richter für mehr GroßzügigkeitBewohner eines Altenheims können auch Aufwendungen der Pflegestufe null als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies entschied der Münchner Bundesfinanzhof (III R 39/05).Im Fall vor Gericht ging es um eine Altenheimbewohnerin, bei der die AOK die Zuordnung zur Pflegestufe eins abgelehnt hatte, weil sie weniger als eineinhalb Stunden Hilfe pro Tag benötige. Die Frau zahlte die in Anspruch genommenen Leistungen nach den Sätzen der Pflegestufe null daher aus eigener Tasche. Zumindest den Fiskus wollte sie an den Aufwendungen beteiligen und setzte rund 6 000 Euro Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung an. Doch das Finanzamt lehnte laut Bericht der Zeitschrift "Capital" die Anerkennung mit der Begründung ab, dass der Staat sich erst ab Pflegestufe eins an den Kosten beteilige. Dagegen zog die Frau vor Gericht - und bekam vor dem höchsten Steuergericht recht. Die Richter stellten klar, dass die Zuordnung zu einer Pflegestufe nicht Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Kosten sei. Es reiche, dass die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen und die Ausgaben angefallen seien. pit/pm Privatpost verschickt ![]() Den Job losMitarbeiter, die private Post über die Frankiermaschine des Arbeitgebers laufen lassen, riskieren auch bei nur geringen Portobeträgen die fristlose Kündigung. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht (LG) in Frankfurt entschieden.Die Richter wiesen die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsmakler-Unternehmen zurück. In der Poststelle waren mehrere handschriftlich adressierte Briefe aufgefallen. Der Portobetrag belief sich auf weniger als fünf Euro. Dem Briefschreiber wurde wegen Diebstahlsversuchs fristlos gekündigt. Das LAG Hessen bestätigte die Entlassung mit dem Hinweis auf arbeitsvertragliche "Nebenpflichten". Dazu gehöre es, eine private Nutzung von Betriebsmitteln zu unterlassen. pit/dpa LG Frankfurt Az.: 16 Sa 1865/06 Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn Selber zahlen oder versteuernDie Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn. Das meint jedenfalls der Bundesfinanzhof (BFH).Nach dem Urteil des BFH im Juli 2007 führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolge in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin, berichten die Neuen Wirtschaftsbriefe. Denn der Anwalt ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein mögliches eigenbetriebliches Interesse auch des Arbeitgebers sei daher nicht ausschlaggebend. Im Streitfall bezog die Klägerin als angestellte Rechtsanwältin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zur Abdeckung von Vermögensschäden schloss sie eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ab. Die Versicherungsbeiträge trug der Arbeitgeber, ohne sie der Lohnsteuer zu unterwerfen. Das Finanzamt erhöhte die Einnahmen der Klägerin um die Versicherungsbeiträge, ließ diese aber anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrags als Werbungskosten zum Abzug zu. Der BFH gab - wie zuvor das Finanzgericht - dem Finanzamt Recht. pit/pm BFH Urteil vom 26. Juli 2007 Az.: VI R 64/06 zm 97, Nr. 22, 16.11.2007, Seite 130-131 |
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