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16. November 2009

Deutsche Rentenversicherung

Versicherungslücken klären

Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass, je länger man mit der Meldung wartet, es umso schwieriger werden kann, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Dies liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern.
Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war, keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist. Fragen rund um die Kontenklärung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen.
sg/pm

Zahnbehandlungen und Steuern

Über Absetzbarkeit aufklären

Viele Patienten wissen es nicht: Übersteigen ihre Ausgaben für Brücken, Implantate oder kieferorthopädische Leistungen einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahreseinkommens, können die Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden. Das beschreibt Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes. Klären Praxen ihre Patienten über diesen Vorteil auf, kann dies dazu beitragen, dass damit auch die Bereitschaft wächst, sich für höherwertigere Behandlungen zu entscheiden. Darauf verweist der Finanzdienstleister EOS Health.
So muss beispielsweise eine Mutter mit einem Kind und einem monatlichen Gehalt von 2000 Euro brutto maximal 720 Euro jährlich für krankheitsbedingte Aufwendungen selbst tragen. Lässt sie sich mit einem mehrflächigen Keramik-Inlay oder einem Implantat versorgen, liegt sie in der Regel schon weit über den sogenannten zumutbaren Belastungen und kann ihre Kosten steuerlich geltend machen.
Auch viele kleinere Beträge für (zahn-)ärztliche Leistungen oder Medikamente können Patienten am Ende des Jahres zusammenrechnen. Übersteigt die Summe den steuerlichen Grenzbetrag, sollten Patienten ihre Belege mit der Einkommensteuererklärung einreichen. In welcher individuellen Höhe die zumutbaren Belastungen liegen und welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, erfahren Patienten beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim zuständigen Finanzamt.sg/pm

Beschäftigung von Ehegatten in der Praxis

Musterarbeitsvertrag erschienen

Arztpraxen sind häufig Familienbetriebe. Oft ist es die Arztehefrau, die am Empfangstresen sitzt, Termine vergibt und sich um die Buchführung kümmert. Für ein Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten sollte es eine klare vertragliche Grundlage geben, die sorgfältig auf die individuelle Situation der Vertragspartner zugeschnitten ist.
Der NAV-Virchow-Bund hat jetzt zwei Musterverträge zur Beschäftigung von Ehepartnern entwickelt:
den Ehegattenarbeitsvertrag sowie
den Ehegattenarbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte.
Diese zeigen beispielhaft, welche Kriterien ein Arbeitsvertrag zwischen Ehepartnern erfüllen sollte - von üblichen Vertragsinhalten wie Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeiten und Kündigungsmodalitäten bis hin zu spezifischen Punkten wie der Bestimmung des Güterstandes.
Vertragsmuster sind Teil der Rechtsberatung und somit den Mitgliedern des NAV-Virchow-Bundes vorbehalten. Nach Auskunft des Leiters der NAV-Pressestelle, Klaus Greppmeir, können aufgrund einer Kooperation auch Mitglieder des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) die Verträge beziehen. Sie können in der Kölner Geschäftsstelle kostenlos als Datei, für einen Euro in Papierform oder für fünf Euro auf CD-Rom bestellt werden.sg/pm

NAV-Virchow-Bund
Abteilung Service
Postfach 10 26 61
50466 Köln
Fon:(0221) 973005-0
Fax: (0221) 7391239
Mail:info@nav-virchowbund.de

apoBank

Vermögensverwaltung ausgezeichnet

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ist für ihre private Vermögensverwaltung ausgezeichnet worden. Der Finanzdienstleister erhielt die Auszeichnung im Rahmen der im Oktober veröffentlichten Untersuchung "Die beste Vermögensverwaltung" von FOCUS-MONEY und n-tv.
Acht Kriterien wurden der Benotung zugrunde gelegt: Ganzheitlichkeit, Kundenorientierung/ Verständlichkeit, Risikoaufklärung, Kosten, Transparenz, Portfoliostruktur, Produktumsetzung und Steuern. Den Test und seine Auswertung führten das Institut für Vermögensaufbau (IVA) und die HESP Speidel Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft durch.
Untersucht wurden die Ergebnisse von insgesamt 44 Bankfilialen und Niederlassungen in Hamburg, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt und München.sg/pm

Patienten-Coaching zur Förderung der Gesundheitskompetenz

Hohes Einsparpotential

Durch mangelnde Therapietreue (Non-Compliance) gehen dem Gesundheitswesen jährlich beträchtliche Summen verloren. Darauf verwies die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG) unlängst auf einem Symposium in Berlin. Nach Angaben der DGbG betragen die Kosten etwa zehn bis zwanzig Milliarden Euro. Durch sogenanntes Patientencoaching kann dafür gesorgt werden, dass diese Versichertengelder sinnvoll eingesetzt und nicht verschleudert werden. Patienten-Coaches sollen die aktive Mitwirkung und das Selbstmanagement der Patienten anregen und stützen. Insbesondere das Versorgungsmanagement chronisch Kranker und Multimorbider stellt eine große Herausforderung dar. Es handelt sich hierbei um Kranke, die ungefähr vier Fünftel aller aufgewendeten Leistungen des Gesundheitssystems benötigen. Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, Leiter der Arbeitsgruppe Patienten-Coaching in der DGbG: "Das Gesundheitswesen ist überwiegend auf Post-crash-Interventionismus ausgerichtet. Die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bürger im Rahmen sowohl der Gesunderhaltung als auch der Krankheitsbewältigung nimmt immer noch nicht die Rolle ein, die dieser Ansatz des Patientencoachings verdient."sg/pm


zm 99, Nr. 22, 16.11.2009, Seite 84-85