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1. Dezember 2007

Sonderurlaub

Freigestellt

Ob die Mitarbeiterin heiratet oder deren Oma beerdigt wird: Aus den unterschiedlichsten Gründen benötigen Praxismitarbeiterinnen "freie Tage". Bekommen sie auch. Die Frage ist bloß, wann und wie lange der Zahnarzt Lohn und Gehalt zahlen muss.
Eine Praxismitarbeiterin hat bei einer "persönlichen Arbeitsverhinderung" Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Zahnarzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsverhinderung unverschuldet ist und nur eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" dauert. Üblicherweise sind diese Dinge in Tarifverträgen geregelt. Zahnärzte, die Mitarbeiterinnen ohne tarifvertragliche Bindung beschäftigen, können sich an folgender Übersicht orientieren:
Während der Arbeitszeit erforderlicher Arztbesuch: notwendige Zeit.
Während der Arbeitszeit erforderliche Besuche von Behörden, gerichtliche Termine, Arbeit als Laienrichter: notwendige Zeit.
Umzug mit eigenem Hausstand: 1 bis 3 Tage.
Eheschließung der Mitarbeiterin: 1 bis 3 Tage.
Niederkunft der Ehefrau: 1 bis 3 Tage.
Eheschließung von Kindern der Arbeitnehmerin: 1 bis 3 Tage.
Eheschließung von Geschwistern der Arbeitnehmerin: 1 Tag.
Arbeitsjubiläen der Praxismitarbeiterin (25 / 40 / 50 Jahre): 1 bis 4 Tage.
Silberhochzeit der Praxismitarbeiterin: 1 bis 3 Tage.
Ehejubiläen der Eltern und Schwiegereltern: 1 Tag.
Konfirmation, Erstkommunion eines Kindes der Praxismitarbeiterin (sofern ein Arbeitstag betroffen ist): 1 Tag.
Tod des Ehegatten: 2 bis 4 Tage.
Tod von Familienangehörigen, die mit der Praxismitarbeiterin in häuslicher Hausgemeinschaft lebten: 1 bis 3 Tage.
Tod eines Eltern- oder Schwiegerelternteils: 1 bis 3 Tage.
olb

Konjunktur

Deutsche machen mehr Überstunden

Volle Auftragsbücher haben in diesem Jahr erneut dazu ge-führt, dass in den deutschen Betrieben die Zahl der Überstunden gestiegen ist. Dennoch waren es 2007 deutlich weniger zusätzliche Arbeitsstunden als in den Boomjahren 1999/ 2000, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden in diesem Jahr bundesweit insgesamt 1,474 Milliarden bezahlte Überstunden geleistet - 0,43 Prozent mehr als im Vorjahr. Für 2008 rechnen die Arbeitsmarktforscher sogar mit einer Mehrarbeit von 1,508 Milliarden Stunden.
jr/pm

Neue DIW-Studie

Kaum etwas auf der hohen Kante

Rund zwei Drittel der Deutschen haben kein oder nur ein sehr geringes Vermögen. Im Durchschnitt beträgt ihr individuelles Nettovermögen rund 81 000 Euro. Doch der mittlere Wert - Trennmarke zwischen der ärmeren und der reicheren Bevölkerung - liege nur bei 15 000 Euro, sagt Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Ursache dafür sei eine "sehr ungleiche Verteilung". Das reichste Zehntel der Deutschen besitzt fast zwei Drittel des gesamten Vermögens, zeigt eine neue DIW-Studie. Westdeutsche haben mit knapp 92 000 Euro mehr als doppelt soviel Vermögen wie Ostdeutsche. Das liegt dem Institut zufolge vor allem an einer niedrigeren Eigentumsquote und dem geringeren Verkehrswert von Immobilien. Beim Geldvermögen hätten die Menschen im Osten bereits fast 60 Prozent des westdeutschen Niveaus erreicht.
Die Verschuldung, obwohl mit rund 9 000 Euro nur halb so hoch wie im Westen, sei im Osten - gemessen am Nettovermögen - höher als in den alten Bundesländern. Auch haben Männer der DIW-Studie zufolge mit durchschnittlich 96 000 Euro ein deutlich höheres individuelles Nettovermögen als Frauen mit durchschnittlich 67 000 Euro. Den Spitzenplatz im Altersvergleich belegen die 56- bis 65-Jährigen mit knapp 130 000 Euro.
jr/pm

Wirtschaftskriminalität

Unternehmen zu sorglos

Fast jedes zweite deutsche Unternehmen hat in den vergangenen zwei Jahren Schäden durch Unterschlagung, Korruption oder andere Formen von Wirtschaftskriminalität erlitten. Besonders hoch ist das Kriminalitätsrisiko in China, Russland, Indien, Indonesien, Brasilien, Mexiko und der Türkei, wie die Repräsentativ-Studie "Wirtschaftskriminalität 2007" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zeigt.
Die weltweit aufgedeckten Straftaten kosten die deutschen Unternehmen pro Jahr gut sechs Milliarden Euro. Obwohl fast die Hälfte aller Befragten bereits betroffen ist, befürchten nur zehn Prozent von ihnen, künftig selbst Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden. Die Studienergebnisse zeigen den Forschern zufolge auch, dass die deutschen Firmen Nachholbedarf haben: Nicht nur in der Bekämpfung, sondern auch in der Prävention der Straftaten schneiden sie im internationalen Vergleich schlecht ab. Für mehr Vorsorge spreche auch, dass knapp jede zweite Straftat von einem Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens begangen werde.
jr/pm

Rechtsberatung

Anwaltsmonopol gelockert

Am Monopol der Anwälte wird gerüttelt. Der Bundesrat stimmte dem neuen Rechtsberatungsgesetz zu, das auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Die Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben jedoch unangetastet, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Grundsätzlich freigegeben sind nun hingegen unentgeltliche Rechtsberatungen und solche im Familien- und Freundeskreis. Um die Qualität der Beratung zu sichern, dürfen dem Bericht zufolge gemeinnützige Organisationen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen. Künftig können auch alle Vereine ihre Mitglieder rechtlich beraten. Dies war bisher den berufsständischen Organisationen vorbehalten. Zudem ermöglicht das Gesetz Nichtanwälten - im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit - juristische Nebenleistungen zu erbringen. So können beispielsweise Architekten ihre Auftraggeber in baurechtlichen Fragen beraten.
jr/pm


zm 97, Nr. 23, 01.12.2007, Seite 86-87