Mit einer Stimme |
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Dezember 2008 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit einer einstimmig gefassten Grundsatzerklärung und klaren Positionierungen zahnärztlicher Interessensvertreter wurde auf der außerordentlichen Bundesversammlung der BZÄK am 15. November in Berlin ein eindrucksvoller Schulterschluss bewiesen: Der vom BMG vorgelegte Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte wurde nach ausführlicher Analyse als "insgesamt völlig unzulänglich" abgelehnt. In geradezu historisch anmutender Übereinkunft haben Spitzenvertreter von BZÄK und KZBV, DGZMK, BDK, BDO und FVDZ ihre dezidierte Kritik an dem Entwurf geäußert. Im Vorfeld hatten BZÄK und KZBV gemeinsam den von BMG-Staatssekretär Schröder angekündigten Honorarzuwachs von 10,4 Prozent und die Anhebung des Punktwertes um 0,46 Prozent gegengerechnet: Das Ergebnis ergab, wie bereits befürchtet, ein unter dem Strich anzusetzendes Minus von insgesamt 2,5 Prozent gegenüber der alten GOZ. Damit wurde die vorab seitens des BMG erfolgte Zusage, eine neue GOZ gerade nicht auf Basis von Kostenneutralität umzusetzen, vollkommen ad absurdum geführt. Wir müssen nunmehr feststellen: Der Zahnärzteschaft ist durchaus bewusst, dass der vorliegende GOZ-Entwurf für diese Bundesregierung eine Probe aufs Exempel ist: Gelingt die Angleichung gesetzlicher und privater Krankenversicherungssystematik, wird es auch in anderen Medizin-bereichen keinen Halt mehr geben. In dieser Frage wissen wir die gesamte Ärzteschaft, die ähnliche Vorstöße im Zuge der GOÄ-Novellierung befürchtet, auf unserer Seite. Unsere Forderungen sind deshalb eindeutig: In Verantwortung für den Berufsstand und für unsere Patienten lehnen wir diesen Referentenentwurf als inakzeptabel ab. Die Zahnärzteschaft wird auf allen erdenklichen Ebenen gegen diese Form der Entrechtlichung und Benachteiligung von Zahnärzten und ihren Patienten vorgehen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Jürgen Fedderwitz Vorsitzender der KZBV zm 98, Nr. 23, 1.12.2008, Seite 4 |