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1. Dezember 2009

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Stetige Zunahme

Ein stark zunehmender Anteil der Erwerbstätigen leidet bei der Arbeit unter psychischen Belastungen. Das belegen mehrere aktuelle Studien. Die psychischen Belastungen erhöhen die Fehlzeiten, senken die Produktivität und stören das Betriebsklima - und kommen die Unternehmer damit teuer zu stehen. "Viele Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz psychisch überlastet", sagte Gabriele Sommer, Geschäftsführerin der TÜV SÜD Life Service GmbH. Mittlerweile würde in Deutschland jede dritte Frühberentung mit einer psychischen Störung begründet. Psychische Belastungen und psychische Störungen seien nicht nur in großen Unternehmen sondern auch im Mittelstand ein Thema von wachsender Relevanz. Die vermehrten psychischen Belastungen sind - zumindest teilweise - auf den Wandel der Arbeit zurückzuführen: Informationsüberflutung, Arbeitsverdichtung und Zeitdruck, hohe Ansprüche an Mobilität und Flexibilität, ständige Erreichbarkeit über Handy, Blackberry und weitere Kommunikationsgeräte und auch die permanente Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes prägen heute den Arbeitsalltag von vielen Beschäftigten.sg/pm
Saure Getränke und Verbraucherschutz

Kennzeichnungspflicht gefordert

Sport- und Erfrischungsgetränke enthalten oft Säure und stellen deshalb eine Gefahr für die Zahnsubstanz dar. Vor allem die weit verbreitete Zitronen- und Ascorbinsäure kann für Zähne fatal sein: Denn kontinuierlich und oft konsumiert, können sie an der Zahnsubstanz nicht reparierbare Schäden verursachen. Da die meisten Verbraucher zu wenig davon wissen, fordert die elmex-Forschung jetzt eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für erosive Getränke. Wie es von elmex heißt, sei die Gefahr von übermäßigem Zuckerkonsum weithin bekannt, die Gefahr von Säureeinwirkung jedoch kaum. Deshalb sei hier mehr Verbraucherschutz notwendig. "Die Konsumenten haben ein Recht, dies zu wissen", verlangt Pressesprecher Dr. Stefan Hartwig. "Ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist schon von Erosion betroffen. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung wären Verbraucher viel besser geschützt."?sg/pm
Infektionen

TÜV empfiehlt Händetrocknen mit Papier

Mediziner empfehlen das gründliche Händewaschen als grundlegende Vorbeugemaßnahme gegen die Schweinegrippe. Dabei wird oft übersehen, dass das richtige Trocknen der Hände dabei eine wichtige Rolle spielt. Die TÜV Rheinland Group hat in einer Studie den absoluten Hygiene- Vorsprung von Papierhandtüchern gegenüber anderen Trocknungsmethoden bestätigt. 24 Prozent weniger Keime fanden sich auf der Haut von Versuchspersonen, wenn diese sich mit Papierhandtüchern die Hände getrocknet hatten. Die Stoffhandtuchrolle brachte es nur auf eine Verminderung von vier Prozent, während die Heißlufttrocknung die Bakterienzahl auf den Händen mehr als verdoppelte.
Hände sind einer der wichtigsten Überträger für Grippeviren und andere Infektionserreger. Der TÜV hat deshalb eine Gruppe von Testpersonen einer Untersuchung mit verschiedenen Hand-Trocknungsmethoden unterzogen. Dabei wurden die Hände vor und nach dem Waschen mit einer Flüssigseife sowie nach der abschließenden Trocknung untersucht. Festgestellt wurde, dass das Händewaschen zunächst Keime aus tieferen Hautschichten hervorspült und die Bakterienzahl sogar erhöht. Erst durch das Trocknen mit Papierhandtüchern wird sie gegenüber der Verkeimung vor dem Waschen wieder deutlich reduziert. Die Forscher führen dies auch auf die höhere Saugwirkung des Papiers zurück.sg/pm

Die TÜV-Studie kann angefordert werden unter: ga.geiger@vdp-online.de


Arzthaftung

Keine Delegation bei Aufklärung

Geht es bei einer zahnärztlichen Behandlung um die Aufklärung des Patienten über die Details, so ist eine Delegation an das nicht-ärztliche Personal nicht zulässig. Dies machte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Wolfgang Frahm, auf dem 10. Medizinrechtstag in Frankfurt am Main deutlich. Frahm: "Nur der Arzt hat genügend Kenntnisse und Informationen, um den Patienten hinreichend aufzuklären." Selbst wenn das nichtärztliche Personal durch qualifizierte Ausbildung einen Teil der ärztlichen Tätigkeit übernehmen können sollte, so bedürfe es bei der Aufklärung des umfangreicheren Wissens des Arztes. Gerade bei Fragen zu den Eingriffsrisiken oder zu möglichen alternativen Behandlungsmethoden reiche ein lediglich punktuelles Wissen nicht aus. Dies gelte auch und erst recht bei besonderen Komplikationssituationen etwa auf Grund der vorangegangenen Behandlung oder bei Vorveranlagungen des Patienten.sg


zm 99, Nr. 22, 16.11.2009, Seite 84-85